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Rechsteiner Paul · Nationalrat · 2001-12-06

Rechsteiner Paul · Nationalrat · St. Gallen · Sozialdemokratische Fraktion · 2001-12-06

Wortprotokoll

Ich beantrage Ihnen, in Ergänzung der Bestimmung in Absatz 1 gemäss Mehrheit, einen neuen Absatz 7 einzuführen, der dann, wenn keine Branchenvereinbarungen mit der entsprechenden Verpflichtung auch für Aussenseiter zustande kommen, in Situationen, wo dies nötig wird, dem Bund eine subsidiäre Kompetenz gibt, Berufsbildungsfonds zu schaffen, zu äufnen oder sich an solchen Fonds, wo sie bereits existieren, zu beteiligen. Dieser Vorschlag - Sie können das unschwer den Unterlagen entnehmen - kommt aus der Lipa-Initiative. Er nimmt einen Grundgedanken der Lehrstellen-Initiative der Gewerkschaften und der Jugendverbände auf, indem der Bund eine Kompetenz einzugreifen bekommen soll, wo dies Not tut, so, wie es ad hoc mit den Lehrstellenbeschlüssen I und II in der Wirtschaftskrise der Neunzigerjahre geschehen musste. Diese war die Ursache unserer Initiative, aber auch der Anlass für die Revision des Berufsbildungsgesetzes, denn in solchen Krisensituationen funktioniert die Versorgung mit Lehrstellen nicht ausreichend.

Weshalb ist diese subsidiäre Bundeskompetenz nötig? Ich anerkenne, dass mit dem Antrag der Mehrheit ein Schritt gemacht worden ist, aber man darf sich keine Illusionen über die beschränkte Reichweite dieser Bestimmung in der Praxis machen.

Die Reichweite des Antrages der Mehrheit wie auch die des Antrages im Entwurf des Bundesrates - aber massgebend [PAGE 1756] ist jetzt die Mehrheit - liegt ungefähr, diese Zahl ist durch die Verwaltung bestätigt, bei 20 Prozent der Lehrlinge in der Schweiz. Es gibt 200 000 Lehrlinge in der Schweiz, unter Einschluss der Lehrlinge in den Gesundheitsberufen. Das Modell der Mehrheit beinhaltet oder umfasst ungefähr 20 Prozent der Betroffenen bzw. zielt auf ungefähr 20 Prozent der Betroffenen. Wir müssen sehen, dass diese Reichweite zu bescheiden ist. Es ist sinnvoll, bei einem sozialpartnerschaftlichen Modell, bei der paritätischen Organisation, mit dem Modell der Allgemeinverbindlicherklärung anzusetzen, wie es nach dem Modell der Mehrheit vorgesehen ist. Aber die Reichweite dieser Bestimmung ist zu bescheiden. Wenn wiederum eine konjunkturelle Situation eintreten sollte, in der Lehrstellenmangel besteht, wird das Fehlen einer solchen subsidiären Bundeskompetenz dazu führen, dass wieder separate Beschlüsse gefasst werden müssen, wie wir sie in der zweiten Hälfte der Neunzigerjahre hatten.

Wenn wir jetzt schon hingehen und das Berufsbildungsgesetz grundsätzlich revidieren, ein neues Gesetz schaffen, dann sollte diese Gesetzgebung vorausschauend erfolgen, sie sollte eben auch die Branchen umfassen, in denen noch nicht Berufsbildungsinstitutionen bestehen, die die Allgemeinverbindlicherklärung im Sinne des Antrages der Mehrheit zulassen.

Das ist ja mit das Problem des Antrages der Mehrheit: Dieser Antrag beruht darauf, dass es solche Institutionen gibt. Das ist vor allem in gewerblich-industriellen Branchen der Fall, die eher traditionelle Berufe umfassen, während neuere Berufe, vor allem im tertiären Sektor, solche Institutionen nicht kennen. Hier braucht es eine subsidiäre Kompetenz. Wir haben ja bereits solche Erfahrungen in mehreren Kantonen. Die Kantone Genf, Freiburg und Neuenburg kennen solche umfassenden kantonalen Kompetenzen. Dort käme niemand auf die Idee, das nur auf die gewerblich-industriellen Berufe zu beschränken - wo solche Institutionen bereits heute funktionieren, was etwas sehr Positives ist -, sondern dort ist es klar: Die Bundeskompetenz, die Kompetenz der öffentlichen Hand, muss vor allem dort angesiedelt werden - für den Fall, dass es dies braucht -, wo solche Institutionen nicht existieren, vor allem im tertiären Bereich.

Eine vorausschauende Gesetzgebung erfordert eine solche Eingriffsmöglichkeit des Bundes. Sie ist mit meinem Antrag subsidiär ausgestaltet.

Ich bitte Sie, diesem zuzustimmen.

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