Flückiger-Bäni Sylvia · Nationalrat · 2013-03-19
Flückiger-Bäni Sylvia · Nationalrat · Aargau · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2013-03-19
Wortprotokoll
Ihre WAK hat die von Fabio Abate am 26. September 2012 eingereichte und vom Ständerat am 4. Dezember 2012 mit 24 zu 11 Stimmen angenommene Motion an der Sitzung vom 25. Februar 2013 beraten. Die Motion verlangt eine Anpassung der Verordnung 2 zum Arbeitsgesetz, damit man besser auf die Einkaufsbedürfnisse der Touristen eingehen kann. Die Anpassung soll abgegrenzt und gezielt ausfallen. Der Arbeitnehmerschutz wird nicht tangiert.
Artikel 25 der Verordnung 2 zum Arbeitsgesetz besagt, dass Betriebe in Fremdenverkehrsgebieten zur Befriedigung spezifischer Bedürfnisse von Touristen während der Saison ohne behördliche Bewilligung Sonntagsarbeit vorsehen dürfen. Kur-, Sport-, Ausflugs- und Erholungsgebiete, in denen der Fremdenverkehr von wesentlicher Bedeutung ist und erheblichen saisonmässigen Schwankungen unterliegt, werden als Fremdenverkehrsgebiete definiert.
Diese bisherige Regelung, so der Motionär, sei aus folgendem Grund nicht mehr zeitgemäss: Das Einkaufen sei heute ein Erlebnis, ein wichtiges und attraktives Reisemotiv. Shopping gehörte im Jahr 2010 zu den wichtigsten vier Gründen für eine Reise in die Schweiz. Insbesondere gilt das für Touristen aus den Bric-Staaten, also aus Brasilien, Russland, Indien und China, und aus dem arabischen Raum - also aus den wichtigen Wachstumsmärkten für den Schweizer Tourismus. Die Fremdenverkehrsgebiete sind heute nicht mehr wohldefinierte Orte, sondern funktionale Wirtschaftsräume geworden. Gäste besuchen Attraktionen in Kombination mit Shopping. Man besucht z. B. das Jungfraujoch, geht anschliessend nach Luzern und ersteht dort gleich noch eine Uhr oder andere attraktive Konsumgüter. Ebenso gilt das traditionelle Konzept der Saison nicht mehr. Das Ziel der Tourismuspolitik geht dahin, diese Abgrenzung zu überwinden, um erfolgreich und attraktiv zu sein.
Eine Mehrheit der Kommission ist für die Annahme der Motion und unterstützt das Anliegen. Sie ist der Auffassung, dass sich der Schweizer Tourismus in den letzten Jahren stark gewandelt hat, unter grossem Konkurrenzdruck steht und sich Anpassungen vorteilhaft auswirken werden.
Wir haben heute stark umkämpfte Wachstumsmärkte. Deshalb muss auch die Schweiz mit der Zeit gehen, die Bedürfnisse erkennen und reagieren. Reisende interessieren sich heute nicht mehr nur für Berge und Wintersport, sondern haben unterschiedliche Bedürfnisse. Die Regionen sind nicht mehr klar abgegrenzt, und die Aktivitäten sind nicht mehr nur auf die Saison ausgerichtet, sondern auf das ganze Jahr.
Deshalb ist die Kommissionsmehrheit der Meinung, dass die gesetzlichen Rahmenbedingungen dahingehend entwickelt und angepasst werden müssen, dass den veränderten Anforderungen Rechnung getragen und damit unser Tourismusstandort gestärkt wird. Der Tourismus ist generell gefordert, weil die Kundschaft heute zum Beispiel auch gewisse Pakete - kulturelle Erlebnisse zusammen mit Sport, Shopping und anderen Aktivitäten - kaufen will. Festgehalten wurde auch, dass die mit der Motion verlangte Änderung der Verordnung mit den Sozialpartnern erarbeitet wird; entsprechend offen ist sie ja auch formuliert.
Eine Minderheit der Kommission beantragt, die Motion abzulehnen. Es wurde eingebracht, dass das geltende Recht bereits so gestaltet sei, dass Tourismusregionen in aller Regel von Ausnahmebedingungen profitierten. Es herrsche eine Tendenz, dass heute beinahe jedes Gebiet als Tourismusgebiet bezeichnet werde. Verschiedene andere Argumente haben Sie bereits von unseren Kollegen gehört.
Die Kommission hat die Motion mit 17 zu 7 Stimmen angenommen. Ich bitte Sie, der Mehrheit zu folgen und die Motion ebenfalls anzunehmen.