Schelbert Louis · Nationalrat · 2013-03-19
Schelbert Louis · Nationalrat · Luzern · Grüne Fraktion · 2013-03-19
Wortprotokoll
Im Namen der Minderheit beantrage ich, die Motion Abate abzulehnen. Das Arbeitsgesetz verbietet Sonntagsarbeit. Dafür gibt es zahlreiche Gründe. Vorab: Die Menschen haben das Recht auf einen arbeitsfreien Sonntag.
Der Sonntag ist für viele Menschen der einzige Tag, der regelmässig für die Familie, für Freunde, Freizeit, Spiel und Sport, aber auch für Besinnung und innere Einkehr zur Verfügung steht, allenfalls zusammen mit anderen. Für das soziale Leben ist der freie Sonntag besonders wichtig, weil dann auch die meisten anderen Menschen freihaben. Er ist für ein funktionierendes soziales Leben unersetzbar. Er ist aber auch gesundheitlich von Bedeutung. Arbeit gegen den sozialen oder den biologischen Rhythmus macht oft krank; je nach der Lebenslage der Arbeitnehmenden kann Sonntagsarbeit dem Wohlbefinden abträglich sein. Studien zeigen, dass das Arbeiten an Sonntagen die Gesundheit der Betroffenen beeinträchtigen kann. Generell nehmen prekäre Arbeitsverhältnisse zu, und Sonntagsarbeit fördert diesen Trend. Das lehnen wir ab. Wir sagen es hier wieder einmal: Das Arbeitsgesetz ist zum Schutz der arbeitenden Bevölkerung da. Das Verbot der Sonntagsarbeit macht Sinn.
Die Motion richtet sich gegen dieses geltende Recht und damit gegen den heutigen Schutz. In der Begründung wird behauptet, dieses entspreche den heutigen Realitäten nicht mehr, Tourismus kenne weder Fremdenverkehrsgebiete noch Saisons, alles sei ausgefranst. Es zähle vor allem das Einkaufen als Erlebnis. Das bestreite ich im Namen der Kommissionsminderheit.
1. Es gibt nach wie vor Fremdenverkehrsgebiete und Regionen, in denen der Tourismus keine oder kaum eine Rolle spielt, so, wie es auch Ortsteile und Quartiere gibt, die kaum davon berührt sind.
2. Es gibt nach wie vor Jahreszeiten und damit touristische Saisons, bei allen Bemühungen um Kompensationen in den Zwischenzeiten.
3. Konsumismus, also irgendwo Einkaufen rund um die Uhr und an sieben Tagen in der Woche, kann kein politisches Ziel sein. Die ständige Verfügbarkeit des Personals am Arbeitsplatz erhöht den Stress, ist familienfeindlich und macht krank.
Das gesagt, wirkt es befremdend, wenn Ständerat Abate in der Begründung anführt, es gehe mit der Lockerung des Verbots der Sonntagsarbeit darum, den Kerngehalt des Arbeitsgesetzes wiederherzustellen. Sicher braucht es Ausnahmen, so etwa für Polizei, Spitäler oder den öffentlichen Verkehr. Ausnahmen sieht das geltende Recht auch für den Fremdenverkehr vor. Diesen Rahmen will die Motion aber sprengen. Im Unterschied zu heute will sie keine zwingenden technischen oder betriebswirtschaftlichen Gründe mehr für eine Genehmigung vorschreiben; es wären nur noch sogenannte Bedürfnisse des modernen Tourismus massgebend.
So geht es nicht! Kerngehalt des Arbeitsgesetzes ist der Schutz der Arbeitnehmenden. Ausnahmen sind Ausnahmen. Ausnahmen können und dürfen nicht der Kerngehalt eines Gesetzes sein. Die Motion will die Verhältnisse auf den Kopf stellen.
Der Bundesrat schreibt in seiner Stellungnahme, er sei unter Einbezug der Sozialpartner bereit, die Verordnung anzupassen. Wir fordern den Bundesrat auf, hier zu erklären, was er sich unter "Einbezug" vorstellt. Die eine Seite der Sozialpartner hat laut, klar und deutlich gesagt, sie lehne die Motion 12.3791 ab. Denkt der Bundesrat daran, diese Seite inhaltlich zu übergehen? Was macht er, wenn diese Seite dabei bleibt und in diesem Punkt keine Änderung der Verordnung will?
Die Frage führt mich zu den formellen Gründen gegen die Motion. Sie zielt auf die Änderung einer Verordnung. Im Kern will sie aber die Geltung des bestehenden Sonntagsarbeitsverbots, wie es im Arbeitsgesetz vorgesehen ist, aushebeln. Im Unterschied zum Gesetz liegt die Kompetenz über die Verordnung abschliessend beim Bundesrat; ein Referendum gibt es da nicht. Das Geschäft käme nicht mehr ins Parlament, auch die Bevölkerung hätte nichts dazu zu sagen. Das geht unseres Erachtens nicht. Und deshalb interessiert uns die Antwort auf die gestellte Frage.
Noch ein Satz zur Motion 12.3637, die die Läden zu weiter gehenden Öffnungszeiten zwingen will - ja, zwingen, sie spricht von Mindeststandards. Folgen Sie der Minderheit Pardini, und lehnen Sie auch diese Motion ab. Es geht nicht an, die Konsumentinnen und Konsumenten samt Detailhandel und Personal zu einem fragwürdigen Konsumglück zwingen zu wollen.
Ich komme zum Schluss: Lehnen Sie die Motionen ab. Sie sind dann auf der Seite der Sonntagsallianz. Ihr gehören kirchliche Kreise, Gewerkschaften, Arbeitsmediziner und diverse Parteien an.