AB 172605
Leutenegger Oberholzer Susanne · Nationalrat · Basel-Landschaft · Sozialdemokratische Fraktion · 2013-03-19
Wortprotokoll
Nach dem vorherigen Entscheid zur Motion des Ständerates 12.3972, mit der wenigstens Klarheit über die finanziellen Konsequenzen der Unternehmenssteuerreform II und insbesondere in Bezug auf das Kapitaleinlageprinzip geschaffen worden wäre, mache ich mir in Bezug auf meine parlamentarische Initiative keine Illusionen. Aber ich kann Ihnen eines sagen: Gegen die nächste Unternehmenssteuerreform werden wir aufgrund der Ungerechtigkeiten, die Sie mit den letzten Reformen geschaffen haben und von denen Sie nicht einmal Kenntnis haben wollen, das Referendum ergreifen, wenn sie ebenfalls so ungerecht ausgestaltet ist. Wir werden das nicht mehr tolerieren.
Sie wissen, wie die Abstimmung zur Unternehmenssteuerreform II herausgekommen ist: Eine extrem knappe Mehrheit von 50,5 Prozent stimmte der Unternehmenssteuerreform II zu. Sie wissen vielleicht auch - für den Fall, dass Sie es nicht wissen, sage ich es Ihnen jetzt -, was das Bundesgericht dazu gesagt hat: Intransparenz, Irreführung, Verletzung der Stimmfreiheit. Das hat das Bundesgericht festgestellt, aber auch das wollen Sie wahrscheinlich nicht zur Kenntnis nehmen, genauso wenig wie den Umstand, dass die Abstimmung wahrscheinlich anders herausgekommen wäre, wenn die Stimmbürgerinnen und Stimmbürger Kenntnis von der Situation und von den finanziellen Folgen dieser Unternehmenssteuerreform gehabt hätten.
Die Einnahmenausfallschätzungen bei der Unternehmenssteuerreform II waren in eklatanter Weise falsch, intransparent und nicht vollständig. Deswegen ist erstens abzuklären, und das verlange ich mit meiner parlamentarischen Initiative, wer für die Fehleinschätzung verantwortlich ist. Zweitens ist abzuklären, warum der Stimmbevölkerung diese Fehleinschätzung verschwiegen worden ist - geschah es absichtlich, oder war es Fahrlässigkeit? Drittens ist abzuklären, wer den Bundesrat bei dieser Revision beraten hat. Ist sie wirklich in der Verwaltung entstanden? Oder vielleicht bei Treuhandbüros und Steuerberatern? Welche Modelle hat man - viertens - in Bezug auf die Umsetzung des Kapitaleinlageprinzips dem Ganzen zugrunde gelegt? Welche Zusicherungen wurden - fünftens - Unternehmungen im Vorfeld der Abstimmung zur Umsetzung des Kapitaleinlageprinzips gemacht?
Sie haben vorher behauptet - vor allem Herr Wandfluh hat sich zu solchen Aussagen verstiegen -, die Unternehmenssteuerreform II hätte positive Auswirkungen, zum Beispiel auf die Gewinnsteuern. Das Gegenteil ist der Fall. Ich lese Ihnen mal vor, was zum Beispiel Glencore selber sagt: Sie zahlen dort überhaupt keine Gewinnsteuern, weder auf Bundes- noch auf Kantons- und Gemeindeebene. Zusätzlich hat die Firma beim Finanzdepartement 13,4 Milliarden Franken steuerfrei ausschüttbare Kapitalreserven angemeldet. Das sind genau diese Kapitalreserven, die nachher zu Steuerausfällen bei den Einkommenssteuern führen.
Ich bitte Sie, den Kopf nicht in den Sand zu stecken, sondern all diese Unzulänglichkeiten im Umfeld dieser Vorlage abzuklären. Das erscheint mir dringend notwendig. Es ist umso notwendiger, als die GPK sich geweigert hat, eine Untersuchung anzustellen; ausgerechnet die GPK, die in einem Punkt das Verhalten des Bundesrates gegenüber dem Nationalbankpräsidium bei der Affäre Hildebrand im Detail untersucht hat. Wenn die GPK ihre Arbeit nicht macht, dann muss es eben eine PUK machen, das erscheint mir im Umfeld dieser Vorlage zur Unternehmenssteuerreform II unumgänglich. Ich möchte als Bürgerin und verantwortliche Politikerin nie mehr so etwas erleben müssen.