Tschümperlin Andy · Nationalrat · 2013-03-19
Tschümperlin Andy · Nationalrat · Schwyz · Sozialdemokratische Fraktion · 2013-03-19
Wortprotokoll
Wir haben es heute einige Male gehört: Die Vorlage zur Unternehmenssteuerreform II stammt aus dem Jahr 2005; die Referendumsabstimmung dazu fand am 24. Februar 2008 statt. Der Bundesrat verkündete damals im Vorfeld des Abstimmungssonntags Steuerausfälle von 84 Millionen Franken für den Bund und von 850 Millionen Franken für die Kantone. Die Urnengängerinnen und Urnengänger winkten die Vorlage mit einer Mehrheit von etwas mehr als 20 000 Stimmen denkbar knapp durch. Doch bald zeigte sich, dass sich die Steuerausfälle für Bund und Kantone auf gegen 10 Milliarden Franken beliefen und dass der Bundesrat im Abstimmungskampf nicht alle relevanten Informationen auf den Tisch gelegt hatte. Im Vorfeld der ausserordentlichen Session vom 12. April 2011 räumte die Eidgenössische Steuerverwaltung Fehler und Lücken bei der Information zu den Mindereinnahmen ein.
Ich komme aus einem Kanton, in dem nicht nur Verfassungsfragen, sondern auch Steuerfragen immer schon eine grosse politische Rolle gespielt haben. In einer Zeitung vom 31. Mai 2012 antwortete der Finanzdirektor des Kantons Schwyz, ein FDP-Regierungsrat, auf die Frage, ob mein Heimatkanton von der Unternehmenssteuerreform betroffen sei, dass der Kanton Schwyz auch massiv davon betroffen [PAGE 379] sei, dies schon aufgrund des Umstandes, dass im Kanton überdurchschnittlich viele vermögende Personen wohnten und dass vor allem sie von den steuerfrei rückzahlbaren Kapitaleinlagen profitieren würden, welche die Reform ermögliche. Das ist eine Aussage des Finanzdirektors, FDP, meines Kantons.
Gemäss seiner Einschätzung sollen die Ertragsausfälle für den Kanton Schwyz etwa 6 Millionen Franken ausmachen. Er schätzte die Ertragsausfälle der Gemeinden und Bezirke auch nochmals auf 6 Millionen Franken, das sind also insgesamt rund 12 Millionen Franken für den Kanton. Das sind sehr tiefe Schätzungen. Die tatsächlich tieferen Steuereinnahmen bestätigen inzwischen meine Einschätzung, dass die Ausfälle deutlich höher sind.
Dieses Faktums war man sich vor der Abstimmung nicht bewusst, es wurde den Stimmbürgerinnen und Stimmbürgern nicht klar kommuniziert. Das entscheidende Element ist die Frage der Information der Stimmbürgerinnen und Stimmbürger. Das ist ein staatspolitisches Element, das wir ernst nehmen müssen. Man muss sich die Frage schon stellen, warum die GPK diese Aufgabe nicht erfüllen wollte, obwohl die Finanzkommission der GPK empfahl, das Vorgehen bei der Erarbeitung der Vorlage zu untersuchen. Staatspolitisch ist es in einer direkten Demokratie wichtig, dass die Regierung und das Parlament saubere Vorlagen bringen, welche die Stimmbürgerinnen und Stimmbürger beurteilen können.
Das Abstimmungsresultat war äusserst knapp: Nur 20 000 Stimmen entschieden über die Vorlage. Es ist eine Frage der Information, vielleicht eine Frage der Fehlinformation, vielleicht eine Frage von Nichtinformation.
Weil die GPK mit 12 zu 8 Stimmen bei 1 Enthaltung beschlossen hat, keine Untersuchung in diesem Bereich durchzuführen, bitte ich Sie, der parlamentarischen Initiative zur Einsetzung einer parlamentarischen Untersuchungskommission gemäss Artikel 163 des Parlamentsgesetzes Folge zu geben.