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AB 172660

Leutenegger Oberholzer Susanne · Nationalrat · Basel-Landschaft · Sozialdemokratische Fraktion · 2014-03-19

Wortprotokoll

Wir behandeln heute verschiedene Motionen und Postulate der WAK-NR, die im Zusammenhang mit der Behandlung des Kartellgesetzes eingereicht worden sind. Ich möchte ganz kurz den Hintergrund und den Rahmen dieser Vorstösse beleuchten. Im Vorfeld der Beratungen zum Kartellgesetz wurde von Herrn Noser ein Katalog von 62 Fragen deponiert. Diese beschlugen eine ganz breite Palette von Themen zu möglichen Handelshemmnissen und Effizienzbarrieren, z. B. Produktezulassungen, Heilmittelregulierungen, Umweltschutzvorschriften, Zollfragen, Mehrwertsteuerabwicklung, Produktesicherheit usw. Das Seco nahm zu all diesen 62 Fragen Stellung. Verblieben sind als Resultat schliesslich sechs Motionen bzw. Postulate, über die wir heute zu entscheiden haben.

Bei den Beratungen in der Kommission wurde klar, dass bereits vielfache Arbeiten im Sinne der Postulate bzw. Motionen im Gange sind. Klar wurde auch - das möchte ich hier betonen -, dass diese Arbeiten und die Anliegen dieser Vorstösse eine Revision des Kartellgesetzes im Sinne der Bekämpfung der Hochpreisinsel Schweiz nicht ersetzen können. Das erscheint mir ganz zentral. Es ist auch klar, dass diese Motionen und Postulate nicht dazu dienen, kartellistische Absprachen zu verhindern. Aber alle gehen in Richtung des Ziels - das ist unbestritten - der Kostensenkung und Beschleunigung der Verfahren verschiedenster Art.

Die WAK hat diese Motionen und Postulate am 24. Februar 2014, also nach Abschluss der Beratungen zum Kartellgesetz, beraten, dies im Beisein von Vertretern des Departementes von Herrn Bundesrat Schneider-Ammann, aber auch von Vertretern der Zollverwaltung, also des Finanzdepartementes. Es lagen uns auch Stellungnahmen des Departementes von Herrn Bundesrat Schneider-Ammann vor, nicht aber des Bundesrates. Der Bundesrat hat erst am letzten Freitag entschieden. Sie haben die entsprechenden Vorschläge bereits erhalten. Frau Bundesrätin Widmer-Schlumpf wird heute sicher auch noch die Begründungen des Bundesrates darlegen.

Ich werde nun kurz inhaltlich erläutern, worum es bei diesen Vorstössen geht, und zwar im Eilzugverfahren. Ich mache dies jetzt anhand der Traktandierung, wie wir sie nachher auch für die Abstimmung haben werden.

Zuerst zur Motion 14.3011 der WAK-NR, "Kostenreduktion dank elektronischen Zollverfahrens": Die ursprüngliche Motion forderte, dass das Zollanmeldeportal zu einem umfassenden Internetportal ausgebaut wird, das heisst, dass alle Zolldokumente elektronisch eingereicht werden können. Auf Empfehlung der Verwaltung hat der Motionär die Motion angepasst, und so liegt sie Ihnen nun vor. Wir haben in der Kommission auch zur Kenntnis genommen, dass Vereinfachungen bereits eingeleitet worden sind, und zwar aufgrund einer Motion aus dem Jahre 2010, und dass insbesondere für die KMU Vereinfachungen auf dem Wege sind, die 2016 und 2017 umgesetzt werden sollen.

Die Kommission hat der Motion mit 18 zu 0 Stimmen bei 5 Enthaltungen zugestimmt.

Dann zur Motion 14.3012 der WAK-NR, "Kostenreduktion dank Flexibilität beim Grenzübertritt": Diese Motion verlangt, dass das bestehende Obligatorium, wonach bei der Einfuhr der Ort des Grenzübertrittes verbindlich anzugeben ist, abgeschafft wird. Damit sollen insbesondere Wartezeiten am Zoll verringert werden. Diese Motion war in der WAK kaum bestritten, und die Zollverwaltung hat darauf hingewiesen, dass auch hier die Vorarbeiten bereits im Gange sind: Eine Zollanmeldung wird für alle Zollstellen in der Schweiz gültig sein, und auch das soll 2016/17 umgesetzt werden.

Die WAK hat der Motion mit 21 zu 0 Stimmen bei 4 Enthaltungen zugestimmt.

Dann zum Postulat 14.3013 der WAK-NR, "Vor- und Nachteile eines Übergangs zum Wertzollsystem für fertige Industrieprodukte": Sie wissen, dass die Schweiz den Gewichtszoll kennt, international ist für Industrieprodukte der Wertzoll üblich. Die gleiche Frage hatte die WAK bereits 2004 behandelt. Das Ganze mündete dann in ein Postulat, beantwortet durch einen Bericht des Bundesrates, der die Folgen des Übergangs vom Gewichts- zum Wertzoll aufzeigte. Dieser Bericht wurde von der WAK im Januar 2008 behandelt. Heute ist eine Aktualisierung dieses Berichtes angezeigt: Da es zu keinem Abschluss der Doha-Runde gekommen ist, wird ein Nachtrag zum Bericht von 2008 fällig.

In diesem Sinn hat die WAK das Postulat mit 21 zu 0 Stimmen bei 4 Enthaltungen angenommen.

Ich komme damit zum Postulat 14.3014 der WAK-NR, "Erleichterung der Zollabfertigung und Förderung von Parallelimporten dank Anerkennung weiterer Dokumente zur Erbringung des Ursprungsnachweises". Die ursprüngliche Motion verlangte, dass für eine erleichterte Zollabfertigung von EU-Produkten auch kleinere Dokumente ausreichen, dass z. B. eine Verkaufsrechnung aus einem EU-Land als Ursprungsnachweis ausreicht. Die Verwaltung hat darauf hingewiesen, dass dies insbesondere zur Erleichterung von Parallelimporten sinnvoll sein könne, denn gewisse Hersteller würden sich weigern, Ursprungsnachweise zu erstellen, um Parallelimporte zu verhindern.

Die Kommission hat die Motion in ein Postulat umgewandelt, mit dem ein Bericht zum Problem verlangt wird, und hat dieses Postulat einstimmig gutgeheissen. Es wird dann interessant sein, zu hören, was die Frau Bundesrätin in Bezug auf die rechtlichen und praktischen Probleme bei der Überprüfung des Ursprungsstaates sagen wird. Ich bitte Sie, das Postulat im Sinne der WAK gutzuheissen.

Dann zum Postulat 14.3015 der WAK-NR, "Vereinfachte Erhebung der Mehrwertsteuer beim Import von Waren. System von Dänemark": In der ursprünglichen Motion wurde die Doppelspurigkeit beanstandet, die dadurch entsteht, dass die Erhebung der Mehrwertsteuer teilweise durch die Eidgenössische Steuerverwaltung, teilweise durch die Eidgenössische Zollverwaltung erfolgt. Deswegen wurde im ursprünglichen Text des Vorstosses vorgeschlagen, in Zukunft die Mehrwertsteuer beim Import nicht mehr durch die Zollverwaltung, sondern durch die Steuerverwaltung abwickeln zu lassen. Die Verwaltung machte dann auf eine mögliche Gefährdung der Erhebung der Mehrwertsteuer aufmerksam; sie hat deshalb empfohlen, die Motion in ein Postulat umzuwandeln und auf eine Machbarkeitsstudie über mögliche Vereinfachungen der Mehrwertsteuererhebung zu beschränken. In Dänemark wird offenbar die Erhebung der Mehrwertsteuer nicht durch die Zollverwaltung, sondern durch die Steuerverwaltung abgewickelt.

Eine Minderheit der Kommission hatte Bedenken, ob damit nicht die Erhebung der Mehrwertsteuer generell gefährdet sein könnte. Das Postulat wurde deshalb nur mit 13 zu 11 Stimmen bei 1 Enthaltung gutgeheissen. Der Bundesrat trägt nun diesen Bedenken der Kommissionsminderheit Rechnung, wie ich aufgrund der Antwort des Bundesrates gesehen habe, er will in einem Bericht evaluieren, was für Vor- und Nachteile und Gefährdungen bei einem Wechsel zum System Dänemark oder anderer europäischer Staaten bestehen.

Das sind die Vorstösse, die wir am Morgen behandeln. Sehe ich es richtig, Herr Präsident, dass ich die Motion am Nachmittag dann separat begründe, wenn Herr Schneider-Ammann hier ist, oder ist meine Annahme falsch? (Zwischenruf [PAGE 426] des Präsidenten: Sie haben Recht, Frau Leutenegger Oberholzer.)

Besten Dank. Wir haben, wie gesagt, noch eine Motion traktandiert, die am Nachmittag zur Behandlung kommen wird. Ich danke Ihnen, wenn Sie den Überlegungen der Kommission folgen.