Casanova Corina · 2014-03-19
Casanova Corina · Graubünden · 2014-03-19
Wortprotokoll
Seit 2001 gab es auf Bundesebene Volksabstimmungen über 109 Vorlagen, vier davon mit sehr knappem Ausgang. Nach der Abstimmung mit dem zweitknappsten Ausgang, nämlich der Abstimmung über die biometrischen Pässe im Jahre 2009, hat das Bundesgericht ein sehr knappes Ergebnis einer Unregelmässigkeit gleichgesetzt; zugleich hat es die gesamtschweizerische Differenz von weniger als 5700 Stimmen bei über 1,9 Millionen gültig abgegebenen Stimmen als knapp, nicht aber als sehr knapp bezeichnet. Das Bundesgericht hat dann den Gesetzgeber aufgefordert, da gesetzgeberisch tätig zu werden. Im Jahr 2011 hat das Bundesgericht für Nationalratswahlen Nachzählungen ausgeschlossen, wenn keine Unregelmässigkeiten glaubhaft gemacht werden. Eine gesetzliche Regelung zu treffen, erachtete das Bundesgericht als Aufgabe des Gesetzgebers. Im Einklang mit der parlamentarischen Initiative Joder 11.502 schlägt der Bundesrat vor, zur Praxis zurückzukehren, die die eidgenössischen Räte 1976 bewusst gewählt hatten, nämlich Nachzählungen nur dann durchzuführen, wenn Unregelmässigkeiten glaubhaft gemacht werden, und zwar solche, die angesichts der Knappheit der Ergebnisse ausschlaggebend gewesen sein könnten.
Es gibt verschiedene Fälle von Nachzählungen. Diejenigen in Zürich, die auch erwähnt worden sind, gehen vor allem auf Fehler zurück; rund ein Viertel der Stimmzettel waren ungültig, das ist sicher auch eine grosse Schwierigkeit. Fälle von Nachzählungen aus der Geschichte mahnen zur Vorsicht. In der jüngeren Wahl- und Abstimmungsgeschichte der Kantone hat es sechs stark beachtete Fälle knappster Wahl- und Abstimmungsergebnisse gegeben, in denen Nachzählungen angeordnet worden sind. Es waren kantonale Volksabstimmungen im Kanton Thurgau 1987, im Kanton Graubünden 2003 und im Kanton Bern 2011 sowie kommunale Wahlen in den Städten Winterthur im Jahr 2001, Bern 2004/05 und Zürich 2014, wie wir schon gehört haben.
Ich möchte die hauptsächlichen Erfahrungen dazu zusammenfassen. In den drei Fällen kommunaler Wahlen unterblieben Nachzählungen bzw. Nachzählungen von Nachzählungen nur, wenn eine Partei darauf verzichtete, Wahlbeschwerde zu erheben. Bei allen drei kantonalen Volksabstimmungen brachte die Anordnung der Nachzählung keine Klärung, sondern allein die Wiederholung des Urnengangs. Der zweite Urnengang erbrachte dann ausnahmslos sehr deutliche Ergebnisse, weil jedes Mal entweder sehr viel weniger oder aber gleich mehr als doppelt so viele Leute zur Urne gingen als beim ersten Mal. Nachzählungen kommunaler Wahlen verzögerten die Klärung um acht bis zehn Monate, und in Winterthur auch den Amtsantritt der gewählten Person um über sieben Monate.
Nicht Zählfehler verändern also die Ergebnisse bei Nachzählungen, sondern Bewertungsfragen, wie etwa die folgenden: Ist eine Stimme noch gültig, diese oder jene Handschrift noch leserlich? Ist der Wille der stimmenden Person hinreichend deutlich erkennbar? Genügen der Künstlername, der Vulgo- oder der Übername eines bekannten Kandidaten oder augenzwinkernde Übersetzungen wie Gianni Azzurro oder Jean Bleu für Hans Blau? Ist bei einer Sachabstimmung "NON" ein Verschrieb oder ein Scherz? Gilt "jo" noch als "ja" oder "ne" noch als "nein"?
Die Beispiele zeigen: Nachzählungsentscheide werden zuweilen abstrakt gefordert, das heisst ohne präzise Prüfung des adäquaten Kausalzusammenhangs zwischen Beanstandung und Einfluss auf das Hauptergebnis des Urnengangs. Dieser adäquate Kausalzusammenhang wurde 1976 vom Gesetzgeber noch klar erkannt: Nachgezählt werden muss, wenn glaubhaft gemachte Indizien auf Unregelmässigkeiten schliessen lassen.
Es kommen noch Fragen hinzu wie zum Beispiel, wer die Wiederholung von Volksabstimmungen finanzieren soll. Dann kann es auch zu Beschwerdekaskaden führen. Es kann auch zu Blockierungen kommen, und zwar betreffend die Inkraftsetzung von Erlassen, zum Beispiel gerade von solchen Erlassen, die zwingend am 1. Januar eines Jahres in Kraft treten müssen. Es gibt auch dringliche Bundesgesetze, die verlängert werden müssen. Angesetzte Nachzählungen würden die Inkraftsetzung verzögern.
Von daher bitte ich Sie, dem Bundesrat zu folgen und den Antrag der Minderheit abzulehnen.