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Hess Hans · Ständerat · 2014-06-17

Hess Hans · Ständerat · Obwalden · FDP-Liberale Fraktion · 2014-06-17

Wortprotokoll

Die Praxis bei der Vergabe von Aufträgen des Bundes im öffentlichen Beschaffungswesen ist seit Jahren Gegenstand von Kritik. Die Korruptionsfälle, vor allem der Korruptionsfall im Seco, sowie die Vorkommnisse im Bundesamt für Strassen und in der Zentralen Ausgleichskasse haben gezeigt, dass dringender Handlungsbedarf gegeben ist. Die GPK beider Räte befassen sich seit 2001 regelmässig mit Problemen im öffentlichen Beschaffungswesen.

Die GPK unseres Rates hat 2006 den Expertenbeizug in der Bundesverwaltung umfassend untersucht und dabei verschiedene Probleme festgestellt. Die übermässig häufige freihändige Vergabe anstelle von öffentlichen Ausschreibungen war bereits damals ein Thema. Der Bericht der GPK löste einige Verbesserungen aus, zum Beispiel die Schaffung eines Beschaffungscontrollings. [PAGE 607]

2011 stellte die GPK in einer ersten Nachkontrolle zur Inspektion Expertenbeizug fest, dass es immer noch Handlungsbedarf beim flächendeckenden Beschaffungscontrolling und bei der bundesweiten Erfassung des Vertragsmanagements gab. Inzwischen hat der Bundesrat in diesem Punkt ebenfalls Handlungsbedarf erkannt. Er will aber die ursprünglich für 2015 vorgesehene lückenlose Einführung des Vertragsmanagements auf 2016 verschieben. Angesichts des offensichtlichen Handlungsbedarfs im Bereich des Beschaffungswesens erachtet die GPK eine weitere Verzögerung nicht als angezeigt.

Mit der vorliegenden Motion sollen drei Massnahmen getroffen werden: Erstens verlangen wir die lückenlose Einführung eines Vertragsmanagements bereits auf Anfang 2015. Zweitens soll der Bundesrat rasch die notwendigen Kontrollmassnahmen ergreifen, um zu verhindern, dass neue Problemfälle auftreten. Drittens soll der Bundesrat die Wirksamkeit der ergriffenen Massnahmen überprüfen.

Der Bundesrat ist bereit, die Ziffern 2 und 3 der Motion entgegenzunehmen; er beantragt aber, die Ziffer 1 abzulehnen. Er macht geltend, aufgrund der vertraglichen Vereinbarungen mit der Zuschlagsempfängerin betreffend die einzusetzenden Ressourcen sei es nicht möglich, einer flächendeckenden Einführung des elektronischen Vertragsmanagements auf den 1. Januar 2015 hin zu entsprechen.

Das VBS habe aufgrund der Komplexität der bestehenden Systeme eine Frist bis Ende 2015 erhalten. Die Bundeskanzlei und einige wenige Verwaltungseinheiten hätten aufgrund der seinerzeit bestehenden Freiwilligkeit entschieden, mit Blick auf die zu tätigenden Investitionen und die geringe Anzahl von Verträgen auf eine Einführung zu verzichten. Man werde dort aber die Einführung des Vertragsmanagement-Tools so bald als möglich nachholen. Das EDA schliesslich habe eine Ausnahmebewilligung zum Betrieb des eigenen Vertragsmanagement-Tools bis Ende 2016 erhalten.

Angesichts der neuen Missstände im Beschaffungswesen kann nach Meinung der GPK mit der Einführung eines flächendeckenden Instruments zur Kontrolle der Verträge bei öffentlichen Beschaffungen nicht weiter zugewartet werden. Die Argumente des Bundesrates sind vorwiegend technischer Natur. Die GPK hält deshalb an Ziffer 1 der Motion fest. Ich darf darauf hinweisen, dass der Nationalrat in der ersten Sessionswoche einer gleichlautenden Motion (14.3018) bei allen drei Ziffern mit überwältigender Mehrheit, nämlich mit 178 zu 2 Stimmen, zugestimmt hat.

Die GPK beantragt Ihnen einstimmig, alle drei Ziffern der Motion anzunehmen und keine Differenz zum Nationalrat zu schaffen, damit der Bundesrat nun umgehend mit der Umsetzung beginnen kann. Im Übrigen kann ich Ihnen bereits heute in Aussicht stellen, dass die GPK die Umsetzung der Motion intensiv begleiten wird.