Widmer-Schlumpf Eveline · Bundesrat · 2013-12-10
Widmer-Schlumpf Eveline · Bundesrat · Graubünden · 2013-12-10
Wortprotokoll
Ich möchte Sie bitten, die Motion abzulehnen. Frau Ständerätin Keller-Sutter hat die Grundproblematik aufgezeigt: Das innerdeutsche Steuerrecht können wir selbstverständlich auch mit einem Doppelbesteuerungsabkommen nicht ändern. Es ist jedem Staat überlassen, wie er Personen besteuert, die auf seinem Gebiet Wohnsitz haben oder dort ein Erwerbseinkommen erzielen. Deutschland hat sich dafür entschieden, das weltweite Einkommen als massgeblich für die Besteuerung zu bezeichnen und dann auch entsprechend vorzugehen. Die Definition des Ansässigkeitsprinzips ist etwas, über das Deutschland wie auch andere Staaten von sich aus entscheiden kann. Entgegen dem, was gesagt worden ist, widerspricht Deutschlands Definition dem OECD-Musterabkommen nicht; vielmehr entspricht sie ihm. Deutschland ist im Übrigen nicht der einzige Staat, der es so macht.
Die andere Fragestellung betrifft das Doppelbesteuerungsabkommen aus dem Jahre 1971, das mit der Ausweitung des deutschen Besteuerungsrechts tatsächlich weiter geht - so möchte ich es einmal sagen - als andere Doppelbesteuerungsabkommen, die wir abgeschlossen haben. Es sind dort Klauseln enthalten, die weiter gehen. Man hat diese Klauseln damals so vereinbart, hat in Artikel 4 aber immerhin auch klar geregelt, was der Anknüpfungspunkt für die Besteuerung ist: der Mittelpunkt der Lebensinteressen. Das ist eigentlich das, was wir als Wohnsitzprinzip kennen. Man hat auch eine Kollisionsregel geschaffen für den Fall, dass man nicht sagen kann, in welchem Staat die Ansässigkeit geltend gemacht werden kann. Man hat dort gesagt: Hat eine Person ihren gewöhnlichen Aufenthalt in beiden Vertragsstaaten oder in keinem der beiden - das gilt für Fälle, in denen man es wirklich nicht ermitteln kann -, so gilt sie als in dem Vertragsstaat ansässig, dessen Staatsangehörigkeit sie besitzt. Man hat für diese Fragen also auch eine Kollisionsregel geschaffen.
Wir möchten natürlich eine Revision dieses Doppelbesteuerungsabkommens, wir sind seit zehn Jahren in Diskussion. Die Diskussion über die Abgeltungssteuer ist dazwischengekommen, aber wir haben die Diskussion über die Revision des Doppelbesteuerungsabkommens wieder aufgenommen. Das ist eigentlich der richtige Weg.
Wissen Sie, Herr Ständerat Gutzwiller, Deutschland ist ein Rechtsstaat, man hat dort auch alle rechtlichen Möglichkeiten, wenn man sich nicht gesetzeskonform oder vertragskonform behandelt fühlt. Aber, Frau Ständerätin Keller-Sutter hat es gesagt, am innerdeutschen Steuerrecht können wir nichts ändern. Was wir machen können, ist, im Rahmen des Doppelbesteuerungsabkommens Verbesserungen suchen, aber natürlich nicht in dem Sinne, wie das die Motion will, die fordert, dass "Schweizer Bürger ... nicht mehr diskriminiert werden". Sie werden heute rechtlich nicht diskriminiert, auch abkommensrechtlich nicht. Aber wir erachten dieses Abkommen als nicht mehr zeitgemäss und in diesem Sinne als nicht mehr richtig. Wir möchten also eine Änderung haben, aber dazu muss man in die besagte Richtung gehen, und daran sind wir ja.
Ich möchte Sie also bitten, die Motion abzulehnen. Wir werden Ihnen einen entsprechenden Entwurf eines neuen Doppelbesteuerungsabkommens, so hoffe ich, in nächster Zeit vorlegen können. Dann können wir diese Fragen klären.