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Föhn Peter · Ständerat · 2013-12-10

Föhn Peter · Ständerat · Schwyz · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2013-12-10

Wortprotokoll

Frau Kommissionssprecherin, ich habe eine andere Rückmeldung; das, was ich höre, beurteile ich wohl als Diskriminierung. Es herrscht völlige Verunsicherung.

Mit dieser Motion wird der Bundesrat beauftragt, das Doppelbesteuerungsabkommen mit Deutschland dahingehend zu präzisieren, dass Schweizer Bürgerinnen und Bürger, die in Deutschland arbeiten und in der Schweiz Wohnsitz haben, in Fragen der Ansässigkeit nicht diskriminiert werden. Das Doppelbesteuerungsabkommen Schweiz-Deutschland enthält in Artikel 4 eine sogenannte überdachende Besteuerung. Dies ist meines Erachtens eine Lex specialis, das ist im OECD-Musterabkommen nicht enthalten. Es profitiert nur Deutschland davon. In die andere Richtung, d. h. in Richtung Schweiz, gibt es diese Regelung nicht. Diese überdachende Besteuerung führt dazu, dass eine natürliche Person trotz eindeutiger und unbestrittener Ansässigkeit in der Schweiz in Deutschland voll steuerpflichtig werden kann, und zwar, wie die Frau Kommissionssprecherin dies ausgeführt hat, bei einer sogenannt ständigen Wohnstätte oder bei sogenannt gewöhnlichem Aufenthalt von mindestens sechs Monaten.

Es kam bei vielen Personen, welche unter diesen Status fallen, zu existenzgefährdenden Steuerstrafverfahren. Es kam aber auch zu illegalen Zugriffsversuchen auf eindeutig der Schweiz zustehende Steuern wie Steuern auf Lohn aus Schweizer Betriebsstätten, auf Schweizer Kapitaleinkünften oder auf Schweizer Erbschaften. Das Eidgenössische Finanzdepartement sowie die Eidgenössische Steuerverwaltung sollten davon, wie mir gesagt wurde, Kenntnis haben, da bei der Steuerverwaltung in einem Musterfall ein Verständigungsverfahren eingeleitet wurde.

Die Begriffe "ständige Wohnstätte" oder "gewöhnlicher Aufenthalt von mindestens sechs Monaten" sind im Doppelbesteuerungsabkommen nicht näher definiert. Sie werden deshalb von deutschen Finanzbehörden und Finanzgerichten teilweise auf absurde Weise interpretiert, um ein volles Besteuerungsrecht von Deutschland zu begründen, wie in zahllosen Fällen festgestellt werden musste.

Auch natürliche Personen, die grenzüberschreitend tätig sind, haben ein Anrecht auf Rechtssicherheit und faire Besteuerung. Aus diesem Grund bitte ich Sie, die Motion anzunehmen. Die überdachende Besteuerung gehört abgeschafft.

Auch international renommierte Steuerfachleute vertreten genau diese Meinung. Ich zitiere aus einem "NZZ"-Artikel des Freiburger Steuerrechtlers Hinny: "Das Doppelbesteuerungsabkommen mit Deutschland enthält aber seit je in dessen Artikel 4 - in Kombination mit dem deutschen Aussensteuerrecht - zugunsten von Deutschland signifikante Abweichungen gegenüber diesem Musterabkommen ... Obwohl diese Personen gemäss Doppelbesteuerungsabkommen klar als in der Schweiz ansässig gelten, behält sich Deutschland unter dieser umstrittenen Bestimmung ein umfassendes Besteuerungsrecht vor. Als drastische Konsequenz wird grundsätzlich das gesamte weltweite Einkommen dieser Person in Deutschland besteuert und nicht bloss das Arbeitseinkommen für die in Deutschland ausgeübte Tätigkeit ..."

Ähnlich sieht es der Steuerrechtler Dieter Weber. Er sagt: "Aufgrund der extensiven Auslegung des Begriffs der ständigen Wohnstätte durch die deutsche Rechtsprechung und Praxis ist diese überdachende Besteuerung sehr schnell gegeben, obwohl die fragliche natürliche Person gemäss [PAGE 1116] Doppelbesteuerungsabkommen als in der Schweiz ansässig gilt. Es ist augenfällig, dass hier dringender Revisionsbedarf im Sinne einer Streichung dieses Artikels besteht."

Ich beantrage die Annahme der Motion. Damit könnten wir Ungleichbehandlungen zwischen Schweizer Bürgerinnen und Bürgern, die in Deutschland arbeiten, aber in der Schweiz wohnen, und deutschen Bürgerinnen und Bürgern, die in der Schweiz arbeiten, aber in Deutschland wohnhaft sind, vermeiden. Es besteht auch eine Steuerwillkür, die nicht mit anderen international üblichen Bestimmungen übereinstimmt.

Die Minderheit der Kommission erachtet die Annahme der Motion als sinnvoll, da dadurch der Bundesrat bei seinen Verhandlungen zur Revision des Doppelbesteuerungsabkommens mit der Vorgabe einer klaren Richtung unterstützt werden könnte. Die Motion verlangt einzig eine Präzisierung des Doppelbesteuerungsabkommens, damit unsere Bürger in Deutschland nicht diskriminiert werden. Diese Frage der Ansässigkeit muss präzisiert werden. Ich danke Ihnen für die Unterstützung der Minderheit.