Bieri Peter · Ständerat · 2013-12-10
Bieri Peter · Ständerat · Zug · Fraktion CVP-EVP · 2013-12-10
Wortprotokoll
Wir stehen ja im Vorfeld der Abstimmung über die zukünftige Finanzierung der Bahninfrastruktur. Dort geht es um Infrastrukturen. Mit dieser Motion hier nimmt Ihre Kommission ein anderes, wenn auch durchaus wesensverwandtes Anliegen auf, indem sie die Frage stellt, ob das bisherige Finanzierungsverfahren beim Betrieb des Regionalverkehrs zukunftsträchtig sei. Das ist zwar eine andere, aber durchaus gleichzeitig zu stellende Frage, denn beide hängen gegenseitig voneinander ab. Das System des Bestell- und Abgeltungsverfahrens, einst durch die Bahnreform 1 eingeführt, hat sich grundsätzlich bewährt. Es konnte nicht nur das Verkehrsangebot beträchtlich ausgebaut werden, gleichzeitig wurden auch erhebliche Effizienzsteigerungen erreicht. Damit auch in Zukunft der Angebotsausbau finanziert werden kann, ist das bestehende System jedoch gezielt anzupassen, und die Finanzen sind verlässlich zu sichern.
Der Kostendeckungsgrad betrug im vergangenen Jahr, 2012, gerade 49 Prozent. Für die restlichen Kosten hat die öffentliche Hand aufzukommen. Die Abgeltung des regionalen Personenverkehrs ist eine Verbundaufgabe von Bund und Kantonen, wobei der Bund im Durchschnitt die Hälfte der ungedeckten Kosten zu tragen hat. Er hat im vergangenen Jahr, 2012, dafür 857 Millionen Franken aufgewendet. 2013 hat sich dann gezeigt, dass die budgetierten Mittel des Bundes und einzelner Kantone trotz dauerhafter Aufstockungen nicht ausreichen werden, sodass in der Sommersession beim Parlament ein Nachtragskredit von 20 Millionen Franken eingeholt werden musste. Diese unbefriedigende Situation der letzten beiden Jahre wird sich ohne Korrekturmassnahmen in den nächsten Jahren verschärfen, da die Vergrösserung des Angebotes und die Beschaffung von neuem Rollmaterial zusätzliche ungedeckte Kosten auslösen werden. Das Bundesamt für Verkehr hat die ständerätliche Kommission für Verkehr und Fernmeldewesen orientiert, welche weiteren Massnahmen getroffen wurden, um diesem negativen Trend Einhalt zu gebieten.
Gestützt auf die Erkenntnisse haben wir in der Kommission für Verkehr und Fernmeldewesen entschieden, den Bundesrat mit einer Motion zu beauftragen, Überlegungen anzustellen und Massnahmen zu unterbreiten, wie die Finanzierung des regionalen Personenverkehrs langfristig sichergestellt und wie dessen Angebot besser auf die beschlossenen Infrastrukturausbauten abgestimmt werden kann.
Die Kommission begründet ihr Vorhaben mit der Feststellung, dass mit den früheren Beschlüssen wie Bahn 2000, Neat, ZEB, Agglomerationsverkehr und mit der Verabschiedung von Fabi Bau, Unterhalt und Betrieb der Infrastrukturen des öffentlichen Verkehrs auf einer soliden Finanzierung stehen sollen. Sie können ihre volle Wirkung innerhalb des Gesamtsystems des öffentlichen Verkehrs jedoch nur dann erzielen, wenn Bund und Kantone als Besteller des regionalen Personenverkehrs fähig sind, die bestellten Verkehrsleistungen auch über mehrere Jahre hinaus zu finanzieren. Dazu benötigen die Kantone als Besteller und sicher auch die Transportunternehmen als Leistungserbringer eine längerfristige Verbindlichkeit und eine hohe Verlässlichkeit.
Die Kommission für Verkehr und Fernmeldewesen erachtet das heutige Bestellverfahren als zweckmässig, verlangt jedoch, dass die Prozesse überprüft, vereinheitlicht und vereinfacht werden. Die Planungssicherheit soll dabei erhöht werden. Das ist insbesondere für die Transportunternehmen von Wichtigkeit. Aber auch die Kantone in ihrer doppelten Rolle, einerseits als Besteller und andererseits als hälftige Defizitträger, müssen die Gewissheit haben, dass der Bund trotz kurzfristiger Budgetrestriktionen seine Beiträge leisten [PAGE 1109] kann. Letztlich werden aber auch die Kundinnen und Kunden von einem langfristig gesicherten zuverlässigen öffentlichen Verkehr profitieren und leichter für den Umstieg auf den öffentlichen Verkehr zu gewinnen sein.
Ich bin froh, dass der Bundesrat und die Verwaltung unser Anliegen teilen, Angebots- und Finanzplanung auf einen längeren Zeithorizont hinaus zu harmonisieren. Wir müssen es meines Erachtens fertigbringen, dass sich die Unternehmen des öffentlichen Verkehrs nicht neu überschulden, weil sie Investitionen in Transportmittel, vor allem Züge, nicht rechtzeitig amortisieren können. Es muss uns gelingen, das System des öffentlichen Verkehrs so auszubauen, dass die durch den Betrieb anfallenden Kosten von den Nutzern und der öffentlichen Hand in einem fairen Verhältnis gedeckt werden.
In dem Sinne bin ich froh, dass der Bundesrat bereit ist, unsere Motion entgegenzunehmen und das Thema anzugehen.