Bischofberger Ivo · Ständerat · 2013-12-10
Bischofberger Ivo · Ständerat · Appenzell I.-Rh. · Fraktion CVP-EVP · 2013-12-10
Wortprotokoll
Nur ganz kurz: Im 3. Kapitel, dem Kapitel zur Finanzierung des Gewässerschutzgesetzes, wird, wie auf Seite 2 der Fahne ersichtlich, nebst dem bisherigen Artikel 60a zu den Abwasserabgaben, für welche die Kantone sorgen müssen, neu ein ergänzender Artikel 60b über die Abwasserabgaben eingeführt, welche der Bund erhebt. Daher erhält der bisherige Artikel 60a neu die Sachüberschrift "Abwasserabgaben der Kantone".