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Markwalder Christa · Nationalrat · 2014-09-25

Markwalder Christa · Nationalrat · Bern · FDP-Liberale Fraktion · 2014-09-25

Wortprotokoll

Im Namen der FDP-Fraktion bitte ich Sie, den Antrag der Minderheit Leutenegger Oberholzer abzulehnen und der Mehrheit zu folgen.

Ich bin Ihnen für Ihre letzten Sätze sehr dankbar, Herr Vischer, weil ich genau an Ihr Votum anknüpfen kann, nämlich dass in unserer Rechtsordnung ein Rückwirkungsverbot als Rechtsgrundsatz gilt. Wir finden es stossend, wenn das Rückwirkungsverbot in bestimmten Fällen ausgehebelt wird, weil wir dann mit unseren Rechtsgrundsätzen beliebig umgehen. Die kleine Rückwirkung, die mit dem Minderheitsantrag Leutenegger Oberholzer in Absatz 1 eingeführt werden soll, hatte der Bundesrat bereits in seiner Vernehmlassungsvorlage vorgesehen, und diese wurde in der Vernehmlassung genau aus der Optik der Rechtssicherheit stark kritisiert. Wir waren uns ja bei der Eintretensdebatte heute alle einig, dass wir mit dieser Vorlage die Rechtssicherheit stärken möchten. Die Verbesserung der Transparenz und die Vereinfachung des Systems sind uns nicht in allen Punkten gelungen, aber die Rechtssicherheit schwächen würden wir definitiv, wenn wir den Minderheitsantrag von Frau Leutenegger Oberholzer annehmen würden.

Sehr stossend finden wir, dass mit Absatz 2 eine echte Rückwirkung gefordert wird. Die Bürgerinnen und Bürger könnten sich dann nicht mehr darauf verlassen, dass unsere Gesetze für die Zukunft und nicht für die Vergangenheit gelten. Weil Sie sich in jedem Votum auf Asbestopfer beziehen, möchte ich Ihnen einfach noch einmal in Erinnerung rufen, dass deren sozialversicherungsrechtliche Ansprüche - und damit werden sie in der Regel materiell am meisten entschädigt - nicht verjähren. Das Verjährungsproblem ist bei sozialversicherungsrechtlichen Ansprüchen nicht vorhanden. Herr Schwander hatte heute Morgen Recht mit seiner Frage, wo in dieser Vorlage die materielle Situation der Asbestopfer [PAGE 1792] tatsächlich verbessert werde. Es geht um eine formelle Verbesserung. Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte hat nicht gerügt, dass die Opfer in der Schweiz materiell schlecht gestellt wären, sondern er hat gerügt - das hat die Frau Bundesrätin detailliert ausgeführt -, dass sie keinen entsprechenden Zugang zum Gericht hatten, und er hat auch einen Verweis an den Schweizer Gesetzgeber ausgesprochen. In der Lehre - das haben wir auch in der Kommission besprochen, bzw. das wurde uns dokumentiert - wird aber auch die Haltung vertreten, dass das Bundesgericht durchaus seinen Handlungsspielraum nützen könnte, um dem Urteil des Europäischen Gerichtshofes für Menschenrechte zu entsprechen, dass es also keine materiellrechtliche Änderung unseres ZGB, in diesem Fall von Artikel 49, bräuchte.

Ich bitte Sie also, unbedingt der Mehrheit zu folgen.