Schneider Schüttel Ursula · Nationalrat · 2014-09-25
Schneider Schüttel Ursula · Nationalrat · Freiburg · Sozialdemokratische Fraktion · 2014-09-25
Wortprotokoll
Zuerst möchte ich Ihnen dafür danken, dass Sie das Eintreten auf diese Vorlage ermöglicht haben, damit wir nun die geplanten Verbesserungen zum Verjährungsrecht wirklich im Detail diskutieren können.
Ich möchte nochmals klar festhalten, dass Herr Nationalrat Daniel Vischer den Antrag seiner Minderheit I nicht zurückgezogen hat; dieser Minderheitsantrag besteht weiterhin.
Ich komme zum Antrag der Minderheit II (Schwaab). Jean Christophe Schwaab beantragt mit seiner Minderheit ebenfalls, auf eine absolute Verjährungsfrist zu verzichten. Der letzte Satzteil von Absatz 1bis soll gestrichen werden. Das heisst, eine Verjährungsfrist soll erst dann zu laufen beginnen, wenn der Schaden und die Person des Ersatzpflichtigen bekannt sind. Es ist eine einfache Lösung: Es kann damit effizient verhindert werden, dass eine Verjährung eintritt, bevor der Schaden überhaupt bekanntgeworden ist. Ich verweise hier auf die Beispiele, die Sie heute Morgen schon gehört haben, nämlich auf den Fall Gretzenbach oder auf die Asbestfälle. Im Gesetz soll also nur noch eine relative Verjährungsfrist festgelegt werden.
Die Differenz zwischen den beiden genannten Anträgen der Minderheit I (Vischer Daniel) und der Minderheit II (Schwaab) liegt lediglich in der Dauer der Verjährungsfrist. Die Minderheit I will eine längere Frist von fünf Jahren anstelle einer Frist von drei Jahren gemäss dem Entwurf des Bundesrates und dem Antrag der Minderheit II. Die Differenz zwischen dem Antrag der Minderheit II (Schwaab) und dem Antrag der Minderheit I (Vischer Daniel) ist also minim.
Um die Entscheidfindung im Rat zu erleichtern, ziehe ich im Namen von Herrn Schwaab den Antrag seiner Minderheit II zugunsten des Antrages der Minderheit I (Vischer Daniel) zurück.