Sommaruga Simonetta · Bundesrat · 2014-09-25
Sommaruga Simonetta · Bundesrat · Bern · 2014-09-25
Wortprotokoll
Besten Dank für diese Frage. Diese Vorlage macht den Unternehmen keine Auflagen, die sie befolgen müssen. Sie sagt, dass innerhalb einer Frist von dreissig Jahren bei Vorliegen eines Schadens, bei einem nachweisbaren Kausalzusammenhang und einer Pflichtverletzung - ich betone das - die Möglichkeit besteht, Forderungen zu stellen. Wie die Unternehmen sicherstellen, dass sie ihre Pflichten nicht verletzen - das ist das Wichtigste - und dass sie sich allenfalls wehren können, wenn ein Geschädigter auf sie zukommt, liegt in ihrer Selbstverantwortung. Selbstverantwortung wird immer grossgeschrieben, deshalb können sich die Unternehmen selbst so organisieren, wie sie es für richtig halten.