Stamm Luzi · Nationalrat · 2014-09-25
Stamm Luzi · Nationalrat · Aargau · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2014-09-25
Wortprotokoll
Diese Revision ärgert mich. Ich habe mich schon als Student über die Verjährung aufgeregt. Damals habe ich gesehen, dass es einjährige, zweijährige, fünfjährige, zehnjährige Verjährungsfristen gibt. Weshalb aber sind nicht alle gleich? Ich habe ein gewisses Verständnis für den Ärger eines Betroffenen, wenn der zu Ihnen kommt - angenommen, Sie sind Anwalt - und sagt, er habe nicht wissen können, dass bei einer ausservertraglichen Schädigung bereits nach einem Jahr der Anspruch auf Schadenersatz verjährt ist. Oder jemand ficht mit einer Versicherung und muss nach zwei Jahren und einem Monat das feststellen, was er nie erwartet hätte, dass diese Sache nämlich nach zwei Jahren bereits verjährt ist. Wie gesagt, ich habe mich aufgeregt, und dann habe ich gesehen, dass das schweizerische Parlament das Verjährungsrecht verbessert. Da habe ich gedacht, das ist super, jetzt wird endlich etwas verbessert. Aber ich muss Ihnen sagen, ich sehe die Verbesserungen nicht.
Frau Markwalder hat gesagt, das Verjährungsrecht sei nun unübersichtlicher geworden. Sie hat gesagt, es gebe nun mehr Unsicherheit. Aber wie ist das möglich, dass wir eine Revision machen, bei der das System nachher komplizierter ausfällt? Sie sehen auch meine Frustration darüber. Ich war schon dabei, als wir das SchKG revidiert und dann die Revision sofort wieder zurückgenommen haben. Ich war entsprechend beim Bundesgerichtsgesetz dabei, beim Strafprozessrecht, beim Zivilprozessrecht und jetzt bei der Einrichtung der Kindes- und Erwachsenenschutzbehörden, bei den Familiengerichten. Jedes Mal sagen wir, es werde einfacher; aber das stimmt nicht.
Ich habe ein Beispiel vor mir liegen; Herr Vischer, Sie lächeln jetzt, aber es betrifft das Bundesgerichtsgesetz. Da haben wir in der Kommission die Sachen auf den Kopf gestellt, wir haben ein neues Ding gemacht. Ich habe gerade dieses Wochenende eine Beschwerde an das Bundesgericht geschrieben; ich verstehe ab einem gewissen Punkt bei einem Entscheid nicht mehr, ob dieser jetzt mit einer aufschiebenden Wirkung verbunden ist usw. Ich sichte unsere Unterlagen, und da steht schwarz auf weiss, dass es einem entgegenkomme, dass es sich bei der Materie glücklicherweise um eine absolut simple Sache handelt - dies zumindest nach Meinung der derzeitigen schweizerischen Justizministerin. Diese hat bei der Beratung des Gesetzes im Nationalrat gesagt, die Sache sei so einfach, dass man nicht einmal mehr einen Rechtsanwalt brauche, um drauszukommen. Und so geht es weiter. Aber schauen Sie, was wir mit der Einrichtung der Kindes- und Erwachsenenschutzbehörden getan haben. Wir machen in fünf Minuten irgendetwas, und im ganzen Land beklagen sich dann die Profis, die Juristen, die Gerichte, die Sache sei verkompliziert worden.
Zurück zum Verjährungsrecht: Weshalb vereinfachen wir denn dieses Verjährungsrecht nicht? Weshalb verkomplizieren wir es? Oder - um noch einmal mit den Worten von Frau Markwalder zu sprechen -: Weshalb schaffen wir denn mehr Unsicherheit?
Es kommt ein weiterer Punkt dazu. Ich habe gemeint, wir reden über eine Neuregelung des Verjährungsrechts. Bereits in der ersten Sitzung, als wir das Gesetz vorgestellt erhielten, bin ich am Ende aufgestanden und habe gesagt: "Das ist ja nur noch eine Lex Asbest!" Wir haben ja vor allem wegen der Asbestproblematik die Frist auf dreissig oder wie viele Jahre auch immer verlängert. Auch hierzu habe ich eine gegenteilige Meinung. Man kann zwar der Meinung sein, es sei stossend, wenn diese Verjährung nach zehn Jahren abläuft; ich sehe, dass hier zwanzig oder dreissig Jahre vorgeschlagen werden. Man darf aber mehrere Punkte nicht vergessen: Man darf nicht vergessen, dass bei Weitem kein Land so gut zu den Betroffenen schaut wie die Schweiz! Selbstverständlich ist es von unendlicher Tragik, wenn Betroffene erst nach zwanzig oder dreissig Jahren merken, dass sie dieses Problem haben und daran sterben werden. Natürlich ist das bedauerlich. Aber in der Schweiz, Sie wissen es, sind die Krankenkosten bezahlt, wir sind krankenversichert. Im Gegensatz zu anderen Ländern müssen hier die betroffenen Männer oder Frauen die Spitalkosten nicht selber bezahlen, sondern sie sind bessergestellt. Wir haben diesen Fonds der Suva, die Leute in der Schweiz sind zum Glück relativ gut gestellt.
Wir sind auf einem problematischen Weg, wenn wir bei der Verjährungsfrist auf zwanzig oder dreissig Jahre gehen. Der problematische Weg bedeutet, dass es der amerikanische Weg ist, und ich weiss nicht, wohin dieser amerikanische Weg führen wird. Es könnte dann so sein, dass nach 29 Jahren und 11 Monaten jemand kommt und sagt: "Ich bin vor 29 Jahren geimpft worden, und ich habe schon damals gesagt, das werde Spätfolgen haben. Ich Ärmster brauche jetzt Milliardenentschädigungen!" Ein anderer wird sagen: "Ich habe im Jahr 2014 mit dem Handy telefoniert. Jetzt haben wir das Jahr 2044, und jetzt will ich eine Milliardenentschädigung, weil mein Hirn geschädigt ist!" Und ein weiterer wird sagen: "Wir hatten damals Autos, die mit Diesel betrieben wurden. In diesem Diesel hatte es Nanoteilchen, die durch die Lunge in meinen Körper eingedrungen sind - ich mache deshalb einen Milliardenschaden geltend!"
Es hatte eben schon einen ganz bestimmten Sinn zu sagen: Zehn Jahre, und dann ist Schluss! Das ist nicht einfach dummes Zeug, sondern das bedeutet auch Rechtssicherheit. Wenn Sie gut zu den ärmsten Betroffenen schauen und diese nachher gut versorgt werden, ist das auch rechtsstaatlich. Da ist es falsch, wenn Strassburg hineinpfuscht.
Ich komme zum Schluss und möchte vorher noch eine Bemerkung zu Frau Leutenegger Oberholzer machen: Die Spezialisten und die angeblichen Superprofis haben uns erzählt, wie beduselt und wie völlig daneben es sei, wenn ein Schaden erst dann entstehe oder bemerkt werden könne, wenn er schon verjährt sei. Das war nicht richtig. Ich erinnere die Juristen hier im Saal daran, dass es bei jedem Haus so ist: Wenn ein versteckter Mangel vorliegt - wenn es erst nach sechs oder elf Jahren hineinzuregnen beginnt -, dann sagt man auch, dass dieser Schaden entstanden ist, [PAGE 1769] nachdem die Verjährung eingetreten ist. Das allein ist überhaupt kein juristischer Grund, dass das System nicht richtig ist.
Zusammengefasst möchte ich Folgendes sagen: Ich bitte Sie, nicht auf die Vorlage einzutreten, denn das Ergebnis dieser angeblichen Vereinfachung des Verjährungsrechts ist ganz und gar enttäuschend. Was die Asbestfrage betrifft, können wir - ich habe mich dazu geäussert - eine humane und gute Lösung treffen, die dem Schaden bzw. den Opfern angemessen ist, ohne dass wir diese ganze Revision vornehmen müssen.