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Widmer-Schlumpf Eveline · Bundesrat · 2013-09-09

Widmer-Schlumpf Eveline · Bundesrat · Graubünden · 2013-09-09

Wortprotokoll

Was will das Fatca-Abkommen? Es will, dass sämtliche im Ausland gehaltenen Konten von Personen, die in den USA der unbeschränkten Steuerpflicht unterstehen, in den USA besteuert werden können; das heisst, dass die Besteuerung in den USA durchgeführt werden kann.

Fatca wird am 1. Juli 2014 in Kraft treten, nicht am 1. Januar 2014, wie ursprünglich vorgesehen. Das Abkommen wird schrittweise umgesetzt. Der Grund dafür ist, dass sich heute 80 Länder für ein Fatca-Abkommen interessieren und die USA etwas mehr Zeit brauchen.

Die ausländischen Finanzinstitute sollen sich bei den US-Steuerbehörden registrieren lassen und sich dann auch damit einverstanden erklären, einen sogenannten Foreign-Financial-Institution-Vertrag abzuschliessen. Finanzinstitute sind Einrichtungen, die für Dritte direkt oder indirekt Konten und Depots führen, also Banken, Lebensversicherungen, Stiftungen und Anlagefonds. FFI-Verträge halten fest, dass die von US-Personen gehaltenen Konten identifiziert und die Daten dem Internal Revenue Service (IRS) periodisch übermittelt werden. Der Kontoinhaber muss seine Zustimmung geben. Gibt er sie nicht, gilt er als nicht kooperativ, dann müssen für den Betrag auf diesem Konto 30 Prozent Quellensteuer abgeführt werden.

Wenn eine Partnerjurisdiktion - in diesem Fall die Schweiz - bereit ist, umfassend an Fatca teilzunehmen, und sie dafür sorgt, dass auch die Finanzinstitute bereit sind mitzumachen, erhalten die Finanzinstitute gewisse administrative Erleichterungen, und zwar sowohl beim Modell 1 als auch beim Modell 2. Das Modell 1, über das wir heute auch einiges gehört haben und das im Juni 2012 veröffentlicht wurde, ist aber nicht das Modell der Schweiz: Die Schweiz hat sich zusammen mit Japan darum bemüht, ein Modell 2 zu erhalten. Das Modell 1 läuft auf der Grundlage des automatischen Informationsaustauschs zwischen den Steuerbehörden. Das Modell 2 läuft auf der Grundlage des Datenaustauschs in einem ganz bestimmten Verfahren zwischen einem Finanzinstitut und der amerikanischen Steuerbehörde; es wird jetzt vor allem von Japan und der Schweiz gewählt und beansprucht, also von zwei Ländern, die keinen automatischen Informationsaustausch kennen oder die wie Japan noch nicht in der Lage sind, einen solchen zu übernehmen.

Der Bundesrat hat sich im Februar 2013 entschieden, das Fatca-Abkommen zu unterzeichnen. Wir haben von der Analyse der Final Regulations Kenntnis genommen - das ist ein ganzer Katalog von Ausführungsbestimmungen zu Fatca. Wir haben auch von einem Memorandum of Understanding Kenntnis genommen, das die Umsetzung dieses Fatca im Zusammenspiel mit den Final Regulations ebenfalls regeln soll. Der Botschafter der USA in Bern hat dieses Abkommen dann am 14. Februar unterzeichnet.

In der Vernehmlassung hat dieses Fatca-Abkommen mehrheitlich Zustimmung erhalten. Es gibt keinen einzigen Kanton, der gegen das Fatca-Abkommen votiert hat. Die Versicherungsbranche und die Banken sind klar für Fatca und haben gesagt, dass sich für die Banken in der Schweiz nicht die Frage stelle, ob sie Fatca umsetzten oder nicht, sondern wie diese Umsetzung erfolge. Sie haben auch klar zum Ausdruck gebracht, dass ohne die für die Versicherungsbranche sehr wichtigen Ausnahmen, die im Abkommen vorgesehen sind, Vorteile verlorengehen. Ohne Abkommen würde eine praktikable Umsetzung für die Versicherungsbranche, aber auch für den AHV-Ausgleichsfonds und die ganzen Sozialversicherungen verhindert.

Wir haben im April die Botschaft zu Ihren Handen verabschiedet, dazu den Entwurf für einen Bundesbeschluss über die Genehmigung des Fatca-Abkommens sowie den Entwurf zu einem Ausführungsgesetz. Wir werden darüber noch sprechen.

Was heisst dieses Abkommen jetzt für die Schweiz und eben auch für Japan, was heisst dieses Modell 2? Das Modell 2, das sei vorweggenommen, enthält die gleichen administrativen Vereinfachungen und Entlastungen wie das Modell 1. Da gibt es keinen Unterschied, beide Modelle haben also das Gleiche.

Das Modell 2 verpflichtet die Schweiz, alle rapportierenden schweizerischen Finanzinstitute anzuweisen, sich bis am 25. April 2014 - diese Frist ist jetzt verschoben worden - beim IRS zu registrieren und einzuwilligen, dann die Verpflichtungen aus einem solchen FFI-Vertrag zu erfüllen. Das heisst mit anderen Worten: Sie müssen von US-Kunden und nichtteilnehmenden Finanzinstituten - das sind diejenigen, die im Gesetz aufgeführt sind - die Zustimmung zur Meldung der Kontodaten an das IRS erhalten. Wenn sie diese Zustimmung nicht erhalten, dann haben sie die Meldung in aggregierter Form zu erlassen. "Aggregierte Form" heisst Anzahl Personen, Anzahl Kunden und Betrag insgesamt auf den Konten. Weiter sind die Finanzinstitute verpflichtet, ab dem Januar 2014 keine neuen Konten anzunehmen, wenn keine Zustimmungserklärung vorliegt.

Zu den Unterschieden zwischen den Modellen 1 und 2 wurden heute auch immer wieder Meinungen zum Ausdruck gebracht. Später möchte ich übrigens auch noch sagen, was passiert, wenn man einfach nichts macht. Der Datenschutz ist ebenfalls ein Thema, er ist im Modell 2 besser gewährleistet als im Modell 1.

Die staatliche Souveränität wurde heute auch angesprochen, es wurde beanstandet, dass diese hier nicht gegeben sei. Es ist so: Mit dem Modell 2 übernehmen wir im Bereich Fatca amerikanisches Recht und auch die Weiterentwicklung des amerikanischen Rechts. Mit dem Modell 1 übernimmt man nicht direkt amerikanisches Recht, sondern hat eine Verpflichtung, das amerikanische Recht in internes Recht umzusetzen und dann auch bei den Weiterentwicklungen entsprechend zu verfahren. Dort gibt es also die Diskussion auch im internen Recht. Mit dem Modell 2 haben wir tatsächlich etwas weniger staatliche Souveränität.

Auch das Thema Reziprozität wird immer wieder angesprochen. Das Modell 2 kennt keine Reziprozität; schlicht und einfach deshalb nicht, weil wir im Modell 2 nicht den automatischen Informationsaustausch als Grundlage haben. Wir haben im Modell 2 keinen Austausch zwischen staatlichen Einrichtungen, zwischen zwei Steuerverwaltungen, sondern den Austausch zwischen Finanzinstituten auf der einen Seite und dem IRS auf der anderen Seite. Aber wenn man von Reziprozität spricht: Im Modell 1 ist diese gegeben, mindestens eine beschränkte Reziprozität. Aber es gibt in Amerika auch die Diskussion, was man dann überhaupt unter dem Titel "Reziprozität" gewähren soll; sie ist also im Modell 1 auch nicht vollständig gewährleistet.

Dann haben wir in unserem Modell 2 die Fatca-Befreiten und die Fatca-Konformen. Beides gibt es im Modell 1 auch; das betrifft den Anhang 2, den Sie auch kennen. Das gilt also für beide Modelle.

Was sind die sogenannten befreiten Nutzungsberechtigten? Es ist wichtig, dass man das weiss, damit man dann auch die Konsequenzen kennt, wenn man das Fatca-Abkommen nicht verabschiedet. Die befreiten Nutzungsberechtigten sind die Bundesregierung bzw. die Bundesexekutive und -legislative, es sind die Kantone, die Gemeinden und deren Einrichtungen, also auch die Sozialversicherungen des Bundes. Es ist die Schweizerische Nationalbank, es sind die Vorsorgeeinrichtungen der Säulen 2 und 3a - all diese sind befreite Nutzungsberechtigte. Sie müssen sich der ganzen Registrierungs- und Identifikationspflicht nicht unterstellen.

Dann gibt es die Fatca-Konformen. Das sind schweizerische Finanzinstitute mit Lokalkundschaft, dazu gehören auch europäische Kunden. Mindestens 98 Prozent der Kundschaft müssen Lokalkundschaft sein, dann ist man Fatca-konform. Schweizerische Anlageberater und Vermögensverwalter sind es unter gewissen Voraussetzungen. Diese Fatca-Konformen müssen sich registrieren lassen, aber dann nicht die Identifikation durchführen.

Was wird geschehen, wenn wir nichts tun? Es wurde gesagt, wir seien nicht verpflichtet, Fatca umzusetzen. Dem ist so. Aber was geschieht, wenn wir Fatca nicht umsetzen? Es [PAGE 1234] wäre möglich, dass man dann im Einzelverfahren Bewilligungen verlangt. Ein Finanzinstitut kann dann gestützt auf eine Bewilligung gemäss Artikel 271 StGB den USA gegenüber den Kunden und den Betrag angeben oder eine Quellensteuer in der Höhe von 30 Prozent bezahlen. Das ist eine Variante.

Was geschieht mit denjenigen, die sich nicht in dieser Art und Weise mit den USA in Verbindung setzen? Diese werden nicht auf der Liste der kooperierenden Institute erscheinen und über kurz oder lang vom amerikanischen Markt abgeschnitten sein. Die USA werden also eine Liste der kooperierenden Finanzinstitute erstellen. Wenn man nicht darauf eingetragen ist, wird man mittel- oder langfristig keine US-Geschäfte mehr machen können. Auch sämtliche Sozialversicherungen, sämtliche Einrichtungen der zweiten Säule und der Säule 3a werden diesem Ablauf unterworfen sein, wollen sie als kooperierend erachtet werden - sonst können sie keine US-Geschäfte mehr abwickeln. Es gibt also keine Befreiung des grossen Teils dieser Finanzinstitute.

Das Fatca-Abkommen weist klare Bestimmungen auf, es braucht aber bei gewissen Bestimmungen noch Umsetzungsvorschriften, also Konkretisierungen, und diese nehmen wir mit dem Fatca-Gesetz vor. Darin wird auch das Rechtsverhältnis zwischen den schweizerischen Finanzinstituten und den USA zum Ausdruck gebracht. Es ist so: Die schweizerischen Finanzinstitute wenden US-amerikanisches Recht an, ausser wenn es eine ausdrückliche Ausnahme gibt, und sie müssen dieses Recht auch in der Weiterentwicklung übernehmen.

Dann gibt es auch den automatischen Informationsaustausch, ich habe darauf hingewiesen. Wenn Daten in aggregierter Form geliefert werden, weil die Kunden keine Zustimmung geben, haben die USA danach die Möglichkeit, ein Amtshilfegesuch für eine Gruppe zu stellen, also eine Gruppenanfrage. Dann wird man in diesem Rahmen entsprechende Auskünfte geben und Daten liefern müssen.

Alles in allem: Ohne Fatca-Abkommen werden die Beziehungen mit den USA für die Finanzindustrie enorm schwierig; zum Teil würde sie sogar von diesen Beziehungen abgeschnitten. Ich denke, dass wir uns das nicht leisten können. Auch wenn man mit diesem Fatca-Abkommen tatsächlich keinen Schönheitspreis gewinnen kann, so ist es doch eine pragmatische Lösung, die den Weg für unsere Finanzwirtschaft in Zukunft offenhält.

Ich möchte Sie bitten, einzutreten und das Abkommen entsprechend dem Entwurf des Bundesrates zu verabschieden.