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Diener Lenz Verena · Ständerat · 2010-06-17

Diener Lenz Verena · Ständerat · Zürich · Fraktion CVP/EVP/glp · 2010-06-17

Wortprotokoll

Ich nehme mit dem Minderheitsantrag zu Artikel 269a Absatz 2 ein Anliegen verschiedener Städte und Kantone auf. Worum geht es? Es geht um die Frage des Einbezugs von gemeinnützigen Wohnungen bei der Ermittlung der Vergleichsmiete.

Ich möchte Ihnen dies anhand des Beispiels der Stadt Zürich erläutern. In der Stadt Zürich bestehen etwa 40 000 von [PAGE 717] der Stadt, dem Kanton und zum Teil dem Bund geförderte Wohnungen von gemeinnützigen Wohnbauträgern, welche gemäss Kostenmiete im Sinne der einschlägigen öffentlich-rechtlichen Mietzinsvorschriften vermietet werden und deren Mietzinse behördlich kontrolliert werden. Hinzu kommen etwa 10 000 Wohnungen und etwa 1000 Geschäftsräume im Eigentum der Stadt Zürich. Insgesamt entspricht dies einem Viertel aller Zürcher Haushalte. Gemäss einer Erhebung des kantonalen statistischen Amtes aus dem Jahre 2001 liegen bei diesen Wohnungen die Angebotsmieten auch ohne Subventionierung je nach Grösse 20 bis 35 Prozent und die Bestandesmieten 15 bis 30 Prozent unter dem Marktniveau. Damit wird auch der Anstieg des allgemeinen Mietzinsniveaus gedämpft. Ohne dieses Segment des Wohnungsmarktes, das der Kostenmiete verpflichtet ist, lägen die Mietzinse in der Stadt Zürich auf einem Niveau, welches die soziale Durchmischung stark beeinträchtigen würde. Nur bei einem ganz geringen Teil handelt es sich um Sozialwohnungen, d. h. um subventionierte Wohnungen mit Belegungsvorschriften, die mit Steuermitteln gezielt verbilligt werden. Es ist darum wichtig, dass die Mieten der übrigen Wohnungen der gemeinnützigen Wohnbauträger uneingeschränkt in die Statistik zur Ermittlung der Vergleichsmiete einfliessen. Ansonsten können die gemeinnützigen Wohnbauträger in der Stadt Zürich nicht mehr die dringend nötige dämpfende Wirkung auf den städtischen Wohnungsmarkt ausüben.

Aufgrund dieser Ausführungen bitte ich Sie, das Anliegen der Minderheit zu unterstützen.