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Janiak Claude · Ständerat · 2010-06-17

Janiak Claude · Ständerat · Basel-Landschaft · Sozialdemokratische Fraktion · 2010-06-17

Wortprotokoll

Ich beantrage Ihnen, auf die Vorlage des Bundesrates einzutreten und ihr in allen Punkten zuzustimmen. Ich lege noch meine Interessenbindungen offen: Ich bin Mitglied des Mieterverbandes beider Basel und damit auch des deutschschweizerischen Mieterverbandes; ich unterstreiche "deutschschweizerisch", weil es eben nicht das Gleiche ist wie die anderen. Ich bin allerdings kein aktives Mitglied und hatte im Verband noch nie irgendwelche Funktionen inne. Ich bin auch Eigentümer zweier Altliegenschaften, in die ich immer wieder investiert habe. Ich kenne also die Vermieterseite auch sehr gut. Ich bin glücklich darüber, seit Jahren die gleichen Mieter zu haben. Ich habe als Anwalt je nach Sachverhalt und Rechtslage die eine oder die andere Seite vertreten. Denn weder die eine noch die andere Seite besteht aus den besseren Menschen.

Tatsache ist, dass im Mietrecht nicht von einer symmetrischen Ausgangslage ausgegangen werden kann. Ich möchte das jetzt besonders auch Herrn Freitag sagen, der Ausführungen gemacht hat, die der Ausgangslage eigentlich nicht gerecht werden. Es treffen eben nicht gleichwertige Partner aufeinander. Diesem Umstand trägt bereits das geltende Mietrecht Rechnung. Es ist aber eine Tatsache, dass das geltende Recht trotzdem nicht befriedigt. Das belegen allein schon die jahrelangen Versuche, etwas daran zu ändern.

Meines Erachtens ist jetzt die Politik gefragt. Ich habe keinerlei Verständnis dafür, wenn man einen Nichteintretensantrag damit begründet, dass die Vorlage des Bundesrates schon im Voraus mit Referendumsdrohungen von hüben und drüben konfrontiert und damit zum Scheitern verurteilt sei. Ich verstehe meinen Auftrag als Parlamentarier so, dass ich zu mehrheitsfähigen Lösungen beitragen soll. Wenn das Ergebnis der einen oder anderen Lobby nicht passt, kann sie dann das Referendum ergreifen. Dann kann aber keine Seite der Politik den Vorwurf machen, untätig geblieben zu sein. Es ist fahrlässig, nichts unternehmen zu wollen, weil an der Mietrechtsfront zurzeit relative Ruhe herrscht. Daran kann sich sehr schnell etwas ändern, wenn die Zinsen steigen - ob das jetzt kurz- oder mittelfristig geschieht.

Ich bin dem Kommissionspräsidenten sehr dankbar, dass er nochmals aufgezeigt hat, wie die ganze Geschichte gelaufen ist, wie die Positionen waren. Er hat mit seinen Ausführungen eigentlich aufgezeigt, dass der Weg, den wir beschreiten können, sehr, sehr eng ist. Ich glaube, dass der Bundesrat hier nun den Weg gefunden hat, den man beschreiten sollte. Ich bin natürlich keiner, der nur an das Gute glaubt, und somit auch nicht naiv. Ich habe mich kundig gemacht, ob die bundesrätliche Position, der ich mich voll anschliesse, auf Deutschschweizer Mieterseite Akzeptanz findet. Ich kann Ihnen versichern, dass der deutschschweizerische Mieterverband zum einmal erzielten, allerdings nur kurzlebigen Vergleich steht, und auch die Änderungen akzeptiert, die der Bundesrat im Sinne eines Feintunings vorgenommen hat, obwohl sie auf den ersten Blick nicht nur zum Vorteil der Mieterseite ausgefallen sind.

Ich bitte Sie inständig, ohne Not keine Änderungen an diesem Entwurf vorzunehmen.

Die Kommissionsmehrheit hat sich zurückgenommen, wenige Änderungen angebracht und nicht mit dem Feuer gespielt. Eine Ausnahme gibt es allerdings, sie betrifft den Antrag der Mehrheit zu Artikel 269c Absatz 2. Ich werde in der Detailberatung darauf zurückkommen, bestärkt dadurch, dass auch die Vermieterseite zum Ausdruck gebracht hat, dass dieser Artikel kein Pièce de Résistance sei. Zuhanden von Kollege Luginbühl möchte ich noch sagen - ich habe es vorhin schon erwähnt -: Die Möglichkeiten, hier vom Vorschlag des Bundesrates abzuweichen, sind gering. Wir dürfen nämlich nicht jetzt schon an den Abstimmungskampf denken, sondern wir müssen zuerst an den Nationalrat denken. Wir müssen dort die Einsicht schaffen, dass es sinnvoll ist, den Weg zu beschreiten, den unsere Kommission hier gewählt hat.

Ich bitte Sie einzutreten und dem Bundesrat zu folgen.

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