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Germann Hannes · Ständerat · 2010-06-17

Germann Hannes · Ständerat · Schaffhausen · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2010-06-17

Wortprotokoll

Wie mein Vorredner möchte auch ich meine Interessenlage offenlegen: Ich bin Mitglied des Hauseigentümerverbandes der Schweiz und war erst ganz am Schluss dabei, als dieser historische Kompromiss ausgearbeitet wurde. Mindestens vom HEV aus steht man nach wie vor zum historischen Kompromiss. Das war damals das äusserste Entgegenkommen. Man hat sich gefunden, Vermieter- und Mieterschaft, und das wäre eine brauchbare Sache geworden. Die Vorgeschichte mit den leidvollen Versuchen, die Mietzinsgesetzgebung anzupassen, hat bereits der Kommissionssprecher ausgeführt; ich kann darauf verzichten.

Was mir nun fehlt, ist der Glaube, dass wir in dieser Debatte zu diesem historischen Kompromiss zurückfinden, so wie es Herr Luginbühl möchte. Und wenn ich jetzt Kollege Janiak höre - auch seine Organisation hat den historischen Kompromiss unterzeichnet -, setzt er sich jetzt just dafür ein, dass man bei der Lösung bleibt, die in den Rat gekommen ist; diese entspricht eben nicht mehr dem historischen Kompromiss. Mein Verständnis von Verhandlungen besteht darin, dass man sich am Schluss an das Ergebnis hält und dafür einsteht. Mit allem, was davon abweicht, kann ich - das muss ich Ihnen ehrlich sagen - nichts anfangen.

Nach monatelangen und zähen Verhandlungen wurde vor mittlerweile bald drei Jahren dieser Kompromiss gefunden. Die Vermieterseite hat damals etliche Konzessionen gemacht. So war sie bereit, mit der Abkehr von der Hypothekarzins- und Unterhaltskostenbindung das Kostenrisiko auf sich zu nehmen. Sie verzichtete auf die Möglichkeit des Neuerwerbers, nach einer Handänderung die Mietzinsen zu erhöhen, was den Kaufwert von Liegenschaften mit tiefen Mieten reduziert. Auch wurde von Vermieterseite eine Kappung der zulässigen Mietzinsanpassungen bei hohen Teuerungsraten geschluckt. Das hat auch auf der Vermieterseite zu unterschiedlichen Reaktionen geführt. Wie gesagt, der historische Kompromiss ist wahrscheinlich das Äusserste, was man von Vermieterseite erwarten kann.

Im Gegenzug zu diesen Vermieterkonzessionen hatte sich die Mieterseite mit einer Indexierung der Mieten - zu 100 Prozent, Herr Janiak - gemäss Landesindex der Konsumentenpreise einverstanden erklärt. Das ist eine unpolitische Grösse, die ist so zu akzeptieren. Die Westschweizer Mieterorganisation Asloca - es gibt hier auch Vertreter von ihr -, die den Kompromiss ebenfalls unterzeichnet hatte, hat ihn leider kurz nach der Medienkonferenz bereits wieder öffentlich widerrufen respektive desavouiert und mit dem Referendum gedroht.

Mit seinem Entwurf versagt auch der Bundesrat dem historischen Kompromiss der betroffenen Sozialpartner die Unterstützung. Der Gesetzentwurf des Bundesrates übernimmt alle Konzessionen der Vermieterseite, wogegen die Konzession der Mieterseite, nämlich eine hundertprozentige Anbindung an den Landesindex der Konsumentenpreise, zum Nachteil der Vermieterseite abgeändert worden ist. Nun will der Bundesrat die Mieten an einen Spezialindex knüpfen. [PAGE 712] Für Vermieter ist die Indexmiete aber nur - nur! - im Rahmen des vereinbarten Gesamtpaketes tragbar.

Ich verweise darauf, dass die zahlreichen privaten Eigentümer - sie vermieten etwa 57 Prozent aller Wohnungen - diesem Kompromiss ohnehin sehr skeptisch gegenüberstehen, weil sie das Risiko von Mietzinsschwankungen, welches aktuell durchaus vorhanden ist, alleine tragen muss. Das Gleiche gilt für die Unterhaltskosten, die in den letzten Jahren bedeutend stärker angestiegen sind als die allgemeine Teuerung. Viele private Vermieter lehnen daher, weil ihnen dieses Risiko zu hoch ist, eine Abkehr von der Kostenmiete ab. Sie sehen, es ist nur ein sehr, sehr fragiles Gleichgewicht.

Auch die vorberatende Kommission unseres Rates hat einen Lösungsversuch unternommen. Das ist löblich. Dieser weicht zwar vom Bundesratsvorschlag ab, dessen Kompromiss entspricht aber ebenfalls nicht dem historischen Kompromiss der Sozialpartner. So haben die Kommission wie der Bundesrat das Kernstück des Kompromisses - nämlich die Indexierung der Mieten zu 100 Prozent gemäss Landesindex der Konsumentenpreise - fallengelassen und einen Spezialindex unterstützt. Für die Prüfung der Zulässigkeit der Anfangsmiete von Geschäftsräumen will die Kommission sodann neben der Orts- und Quartierüblichkeit auch die Renditeüberprüfung ins neue Recht übertragen, obwohl eines der Hauptziele der anvisierten Revision gerade darin bestand, von der heute höchst umstrittenen Berechnung der Rendite Abstand zu nehmen.

Im Übrigen kann man sich ja auch fragen, ob denn Mieter von Geschäftsliegenschaften den gleichen Schutz haben müssen wie Privatpersonen, die mit ihrer Familie auf eine Mietwohnung angewiesen sind. Also ich weiss nicht, ob sich ein Anwaltsbüro oder ein industrielles Unternehmen in einer Mietliegenschaft nicht selber wehren kann.

Damit zeigt sich klar, dass eine einvernehmliche Lösung im Mietrecht ein weiteres Mal gescheitert ist. Es ist absehbar, dass je nach Ausgestaltung der Vorlage die eine oder die andere Seite gegen die Mietrechtsrevision das Referendum ergreift, dies wohl nicht zuletzt im Hinblick auf das bevorstehende Wahljahr. Es fragt sich dabei auch, wer sich in einem Abstimmungskampf für eine Revision, die niemand so richtig befriedigen will, einsetzen soll. Die Schlussfolgerung ist eigentlich, dass das geltende Recht trotz seiner Schwächen immer noch gerechter ist als die jetzige Vorlage des Bundesrates. Eine Revision der Mietzinsvorschriften ist somit nicht zwingend. Die Schweiz hat unter dem Regime des geltenden, zwar viel zu komplizierten Mietrechts einen funktionierenden, international gesehen beneidenswert gesunden Wohnungsmarkt entwickelt, und zwar mit einem vergleichsweise hohen Standard der Mietwohnungen. Das geltende Recht stellt also realpolitisch und nüchtern betrachtet wohl auch einen langjährig erprobten Kompromiss der Interessen beider Seiten, beider Sozialpartner dar. Vier von fünf Mietern sind gemäss einer GfS-Umfrage mit ihrer Mietzinssituation zufrieden bis sehr zufrieden. Was will man auf Vermieterseite mehr als zufriedene Mieter? Eine zufriedene Mieterschaft ist für einen verantwortungsbewussten und unternehmerisch denkenden Vermieter ohnehin schon mehr als die halbe Miete.

Darum komme ich zum Fazit, dass die Vermieterseite mit dieser verkachelten Vorlage wohl nichts mehr anfangen kann. Von der Mieterseite ist bereits das Referendum angekündigt. In Anbetracht dieser politisch ausweglosen Situation gibt es für mich persönlich eigentlich nur einen Ausweg, nämlich Nichteintreten.

Ich bitte Sie daher, dem Antrag der Minderheit Recordon zu folgen.

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