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Leuthard Doris · Bundesrat · 2010-06-17

Leuthard Doris · Bundesrat · Aargau · 2010-06-17

Wortprotokoll

Diese Indexdiskussion wurde ja medial und von den Verbänden als der Stolperstein oder als das wichtigste Element dieser Vorlage dargestellt. Ich habe dafür noch nie Verständnis gehabt. Wir haben immer gesagt, das sei ein Element, aber die Vergleichsmiete sei viel entscheidender für den Mietzins als solchen. Wir haben - die Kommissionsmitglieder wissen das - bei einem neutralen Büro auch die Entwicklung der Mietzinse rückwirkend ab dem Jahr 2000 bis jetzt messen lassen, für den Fall, dass wir bei der Teuerung nach dem heutigen Landesindex vorgegangen wären, und für den Fall, dass man die Teuerung nach unserem Vorschlag mit dem Spezialindex vorgenommen hätte. Die Kommissionsmitglieder wissen es: Der Unterschied ist nicht gewaltig, man landet für den einen Fall vielleicht bei 90 und für den anderen bei 100 Prozent. Wenn Sie das umrechnen und dann noch mit der Vergleichsmiete kombinieren, dann sind Sie beim Preis für einen Kaffee pro Monat; das ist wahrscheinlich der Unterschied. Das ist die Relation dieser hochgespielten politischen Dimension: Wenn man es anhand der reellen Mieten und der Entwicklungen der letzten zehn Jahre ökonomisch durchspielt, ist der Unterschied nicht gewaltig.

Die Verwendung eines Spezialindexes, Herr David, wäre durchaus vertretbar. Wir haben heute allein beim Landesindex der Konsumentenpreise im Moment drei verschiedene Indizes, denn der Warenkorb wurde immer wieder justiert, und dann wurde der Landesindex immer wieder revidiert: 1993, 2000 und 2005 hat man wieder bei 100 angefangen, weil man auch sagen wollte, man müsse das für die nach diesen Daten abgeschlossenen Mietverträge berücksichtigen. Wir haben den Baukostenindex, wir haben den Konsumentenpreisindex, wir haben den Produzentenpreisindex, den Importpreisindex, wir haben unzählige Indizes. Wir leben damit, und es ist nicht komplex, es gibt jeweils einfach eine neue Statistik. Insofern wäre ein Spezialindex aus meiner Sicht absolut praktikabel und kein Stolperstein. Es gibt ja Vermieterverbände, die gesagt haben: lieber beim Landesindex bleiben, beim heutigen Warenkorb, und dafür halt einfach eine Quote von 90 Prozent im Gesetz.

Für mich ist das schlussendlich nicht matchentscheidend. Für uns im Bundesrat war für diese Regulierung etwas anderes matchentscheidend: Nach dem Kompromiss haben wir die Verordnung für die Energiepreise angewendet. Es ist so, Herr Germann, die Kosten energetischer Massnahmen können neu zu 100 Prozent überwälzt werden. Dort hat der Vermieter kein Risiko mehr. Alles, was anfällt, ob er nun eine Ölheizung hat oder was weiss ich, kann er überwälzen.

Der Spiraleffekt war das Hauptargument der Kantone; Sie sind ja die Standesvertreter, nicht ich, aber die Kantone und [PAGE 723] auch die Wirtschaftsverbände haben auf den Spiraleffekt hingewiesen. Ökonomisch ist es natürlich so: Wenn Sie im Warenkorb die gleichen Elemente haben wie bei den Nebenkostenabrechnungen, gibt das einen Spiraleffekt nach oben. Man kann damit leben, aber es ist ein Unterschied zuungunsten der Mieterinnen und Mieter.

Herr Ständerat Luginbühl hat auf die Nationalbank hingewiesen. Ich muss präzisieren, dass sich ihr Brief nur auf die Teuerung bezog und nicht auf das Vergleichsmietemodell. Wenn man das Vergleichsmietemodell anwendet, auch wieder rückblickend mit dem vorgeschlagenen Modell - das hat das Büro Wüest & Partner in einer Studie getan -, so kommt man eben zum Schluss: Wenn wir das nur schon in den letzten zehn Jahren gehabt hätten! De facto sind in diesen zehn Jahren die Abschlussmieten in der Schweiz um 36 Prozent gestiegen. Das ist viel mehr als 100 Prozent der Teuerung. Es ist auch logisch, denn der Markt spielt zum Teil schon heute, und ein Vermieter wird bei einer Neuvermietung selbstverständlich den Spielraum nutzen, den er hat, bis die Missbrauchsgrenze erreicht ist.

Die Studie hat noch etwas schön gezeigt: Wenn man nur den Mietpreisindex zu 100 Prozent genommen hätte, wäre man bei einer Steigerung um 18 Prozent gelandet, also bei rund der Hälfte dessen, was tatsächlich im Markt passiert ist. Das dürfen Sie einfach nicht ganz vergessen. Indexierung ist der kleinere Teil. Viel wichtiger ist das Marktelement, und das ist bei der Vergleichsmiete abgebildet. Deshalb kann man meines Erachtens das Drama, das hier gemacht wird, aus ökonomischer Sicht an sich nicht verstehen.

Der Spezialindex - auch ihn haben wir nochmals überprüft - führt nicht generell zu einer Schlechterstellung der Vermieter. Das Bundesamt für Statistik hat nachgerechnet, dass die Werte je nach Ausgangsbasis und gewählter Zeitperiode im Vergleich zum Gesamtindex nur minim tiefer liegen und dass sogar Zeitperioden mit sinkenden Energiepreisen denkbar sind, in denen der Spezialindex höhere Mietzinse zur Folge hätte als der bekannte Landesindex. Auch hier gilt also: Schlussendlich ist es ein politischer Entscheid, aber für das Ganze ist er nicht dermassen relevant, wie er von den Verbänden hochgespielt wird.

Ich bin davon überzeugt, dass die bundesrätliche Lösung den Bedenken in Bezug auf den Spiraleffekt, aber auch den Bedenken der Kantone Rechnung trägt. Insofern ist sie vertretbar und sozialverträglich; aber Sie müssen natürlich selber entscheiden.