Germann Hannes · Ständerat · 2015-06-10
Germann Hannes · Ständerat · Schaffhausen · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2015-06-10
Wortprotokoll
"Volkswirtschaftliche Auswirkungen der Swissness-Vorlage vor der Inkraftsetzung prüfen": So heisst mein Postulat. Ich mache nun eine Vorbemerkung, einen Verweis auf die wirtschaftliche Situation: Die jüngste Umfrage zeigt, dass sich 72 Prozent der Unternehmen in der Schweiz gezwungen sehen, Arbeitsplätze abzubauen. Das ist vor allem in der produzierenden Industrie der Fall, was besonders bedauerlich ist.
Es handelt sich um ein Postulat und nicht um eine Motion. Wenn ich im Vorfeld mit dem einen oder anderen Kollegen darüber sprach, bekam ich jeweils den Eindruck, es gehe schon um einen fixen Auftrag, die Swissness-Vorlage zu sistieren. Das ist überhaupt nicht der Fall: Ich reiche für mein Anliegen ein Postulat ein und habe in vier Punkten Klärungsbedarf. Beim fünften Punkt geht es um die Klärung der Frage, was überhaupt passieren würde, wenn man die Swissness-Vorlage nicht umsetzen würde.
Es steht aber nirgends geschrieben, dass das absolut so sein muss. Ich bin nämlich der Meinung, dass man ein Postulat in relativ kurzer Frist beantworten kann. Die Kommission für Rechtsfragen des Nationalrates hat ja die Motion 15.3500 eingereicht, die auf dieses Postulat verweist. Diese Motion kommt wahrscheinlich in der Herbstsession in den Nationalrat und wäre dann im Winter bei uns. Vielleicht haben wir bis dann ohnehin schon eine Stellungnahme des Bundesrates zum Postulat erhalten und hätten damit zwei Fliegen mit einer Klappe geschlagen. Wenn es dann Frühjahr 2016 wird, bis das Postulat bearbeitet ist und der Bericht vorliegt, wäre das auch nicht dramatisch: Man ist ja immer [PAGE 490] noch im Fahrplan, der den 1. Januar 2017 als Termin vorsieht. Ich verstehe also die Panikmache nicht.
Wir wollen das, was wir beschlossen haben, nicht bereits jetzt wieder aussetzen. Aber Sie wissen es: Es war eine schwierige Geschichte mit der Swissness. Die Marke Schweiz sollte geschützt und zugleich gestärkt werden. Doch wie wir wissen, ist "gut gemeint" oftmals das Gegenteil von "gut gemacht". Die Swissness-Vorlage droht, jedenfalls im Vorfeld der per 1. Januar 2017 geplanten Umsetzung, zu einem veritablen Bürokratiemonster zu verkommen.
Ich möchte jetzt nicht die ganze Diskussion, die wir bei der Swissness-Vorlage geführt haben, Revue passieren lassen, denn jetzt geht es um die Umsetzung dessen, was man dort beschlossen hat. Aber Sie werden mit mir einig gehen, dass strengere Erfordernisse zu höheren Produktionskosten führen; das ist leicht nachvollziehbar. Nach dem Wechselkursschock Anfang Jahr folgte die grosse Ernüchterung bei exportorientierten Unternehmungen, beim Gewerbe und beim Detailhandel im Inland. Mitten in diese wirtschaftliche Situation mit verschärften Bedingungen fallen nun die Verordnungen zur Swissness, also zum Markenschutz und zur Herkunftsangabe Schweiz. Dies setzt dem Ganzen die Krone auf.
Jedenfalls hat zum Beispiel der Toblerone-Produzent umgehend angekündigt, künftig auf Schweizer Milch und somit auf die Angabe "Swiss made" zu verzichten. Kakao, der wichtigste Bestandteil, wächst ja schliesslich auch nicht bei uns. Die Marke ist dermassen stark, und man assoziiert damit aufgrund der bekannten Ausstattung so viel Schweiz, dass die Toblerone das Kreuz möglicherweise gar nicht braucht, um als schweizerisch erkannt zu werden. Was sind die Folgen? 500 Landwirte - die "Berner Zeitung" spricht sogar von 600 - können ihre Milch nicht mehr liefern, weil der Toblerone-Produzent dann ja nicht mehr Schweizer Milch verwenden muss; er kann wohl, aber er muss nicht. Sie können sich wahrscheinlich selber ausmalen, was passiert, wenn die Produktion nicht mehr hier stattfindet. Damit hätten die Swissness-Puristen dann wohl das erste Eigentor geschossen.
Zu einem regelrechten Bürokratiemonster droht die Regelung bei verarbeiteten Lebensmitteln zu werden. Anschauungsunterricht bietet vor meiner eigenen Haustüre die Knorr Nährmittel AG, die zum niederländischen Konzern Unilever gehört. Knorr beschäftigt in der Schweiz 500 Mitarbeitende und stellt allein für den Schweizer Markt 560 Produkte her - Suppen, Saucen, Gewürze usw. -, die insgesamt 970 Rohstoffe enthalten. Für jede einzelne Ingredienz müsste laufend der Selbstversorgungsgrad nachverfolgt werden - so vorgesehen im Anhang II zur Verordnung über die Verwendung der Herkunftsangabe "Schweiz" für Lebensmittel. Es müssten Lieferanten nach der Herkunft ihrer Lieferungen befragt und allenfalls gewechselt werden, es müssten Dutzende von Gesuchen für Qualitätsausnahmen gestellt und Rezepturen und Verpackungen geändert werden. Kein Wunder, erwägt man bei Knorr den Verzicht auf die Swissness-Auslobung, womit natürlich auch der Standort infrage gestellt wäre.
Sorgen bereiten die Swissness-Bestimmungen auch den Herstellern von Industrieprodukten, bei denen gemäss Markenschutzgesetz für die Swissness-Auslobung 60 Prozent der Herstellungskosten des gesamten Produktes in der Schweiz anfallen müssen. Damit steht die Schweiz international völlig allein auf weiter Flur. Für die weltweit starke Auszeichnung mit der Marke "Made in Germany" sind 45 Prozent ausreichend, für andere sind es 50 Prozent oder weniger.
Der grössere Unterschied als der Prozentsatz ist aber die Berechnungsbasis. In Deutschland wird sinnvollerweise auf die in Deutschland geschaffene Wertschöpfung abgestellt, es werden nicht die - viel tieferen - Produktionskosten als Basis genommen.
Zum verschärften Gesetz - das ist alles Gesetz, das haben wir so beschlossen - kommen nun die komplizierten Ausführungsverordnungen, die schon beim Lesen, geschweige denn in der Praxis, insbesondere in den KMU Kopfschmerzen bereiten müssen. Das lässt für den Industriebereich nichts Gutes erahnen. Denken Sie an die 25 Ingredienzen in einer Minestrone. Oder wie können zum Beispiel asiatische Lieferanten gezwungen werden, ihre Warenproduktionskosten und damit auch ihr Geschäftsgeheimnis den Schweizer Firmen und letztlich den Schweizer Gerichten offenzulegen? Das ist völlig unklar und stellt eine klassische Rechtsunsicherheit dar. Für jedes einzelne Bestandteilchen, zum Beispiel einer Uhr, ist jederzeit ein lückenloser Nachweis für einen eventuellen Gerichtsfall bereitzuhalten. Dazu kommen Wechselkursschwankungen, die sich ebenso wenig wie die Forschungs- und Entwicklungskosten spezifisch einem einzigen Produkt zuweisen lassen, wie das gefordert ist.
Und hier droht bereits noch ein Eigentor apropos Geschäftsgeheimnis: Möchte man einen unliebsamen Konkurrenten loswerden, schwärzt man ihn künftig wohl am besten wegen Verletzung der Swissness an. Dann muss der beweispflichtige Unternehmer seine ganzen Berechnungsgrundlagen offenlegen - womit ein Anreiz zur missbräuchlichen Anwendung zwecks Ausforschung gesetzt wird. Das bundesrätliche Argument, dies sei erst im Prozessfall notwendig, verfängt nicht. Ein KMU wird, wenn es etwa von einem Grosskonzern angegangen wird, seine Berechnungsgrundlagen bereits vorprozessual offenlegen müssen, wenn es nicht Gefahr laufen will, in ein kostspieliges und langwieriges Prozessverfahren verwickelt zu werden.
Das Fazit ist somit ernüchternd: Die Verordnungen zur Swissness sind dermassen bürokratisch und kostentreibend, dass sie nur eines mit Sicherheit bewirken: Sie werden dem Wirtschafts- und vor allem dem Produktionsstandort Schweiz nachhaltigen Schaden zufügen.
Nachdem in der Frühjahrssession einige Vorstösse zu dieser Problematik eingereicht worden sind, ist auch die Kommission für Rechtsfragen des Nationalrates auf die drohende Entwicklung aufmerksam geworden und fordert nun in der Kommissionsmotion 15.3500 die Sistierung der Inkraftsetzung der Swissness-Vorlage und die Vereinfachung der Ausführungsverordnungen. Das, wie gesagt, haben wir nicht jetzt zu entscheiden. Hier geht es um ein Postulat. Nur ein Marschhalt bei der Umsetzung kann Klarheit schaffen über mögliche Auswirkungen des Bürokratiemonsters Swissness, welches wahrnehmbar viele Betriebe unnötigerweise weniger konkurrenzfähig macht. Denn es macht die verbleibenden Schweizer Produkte nicht unbedingt schweizerischer, aber mit Sicherheit teurer. Und je teurer das Produkt, also beispielsweise Uhren oder Pharmazeutika, desto grösser ist der Anreiz für Fälschungen.
Doch, Frau Bundespräsidentin Sommaruga, ausgerechnet gegen Piraterie ist die Swissness-Vorlage untauglich. Dafür müsste einfach das bestehende, viel strengere Wappenschutzgesetz wieder von der Verwaltung angewendet und durchgesetzt werden. Seit 1991, seit dem Jubiläum der Eidgenossenschaft, bedient man sich nämlich frei, und das Gesetz wird nicht mehr durchgesetzt. Das ist der eigentliche Fehler.
Noch eine Schlussanmerkung zum Fall Knorr: Kollege Minder hat einen Antrag in die Kommission für Rechtsfragen eingebracht, der das Meldeverfahren betrifft. Die Kommission für Rechtsfragen des Ständerates hat in einer Medienmitteilung zur Umsetzung von Swissness folgende Empfehlung abgegeben: "Das Meldeverfahren an das WBF soll vereinfacht und weniger bürokratisch ausgestaltet werden (Art. 10 der Verordnung über die Verwendung der Herkunftsangabe 'Schweiz' für Lebensmittel)." Die Bundesverwaltung teilte nun der Fial, das ist der Dachverband der Nahrungsmittelproduzenten, unmissverständlich mit, dass ein blosses Meldeverfahren gar nicht möglich sei. Es brauche in jedem Falle ein Bewilligungsverfahren.
Sehen Sie, so gibt es noch jede Menge Unklarheiten, die bereinigt werden müssen. Es gibt Nachholbedarf, um diese Vorlage auch so umzusetzen, dass man sie wenigstens einigermassen verantworten kann. Ich weiss auch nicht, welchem Land gedient sein soll, wenn man die verarbeitende Industrie, also die nachgelagerten Betriebe, schwächt. [PAGE 491] Ich glaube, keinem, wenn man nämlich nicht mehr liefern kann, wie das Beispiel der Schokolade zeigt. Hier müssen wir einfach vorsichtig sein. Gehen wir doch auf Nummer sicher, nehmen wir uns die Zeit, und machen wir das mit der notwendigen Sorgfalt.
Ich kann Ihnen also in diesem Sinne nur empfehlen, das Postulat anzunehmen. Es stellt nicht die Grundsatzentscheide infrage, aber es will eine gute und vor allem wirtschaftsverträgliche Lösung. Ich will mich nicht für einen drohenden Stellenabbau in der Schweiz oder für Produktionsverlagerungen entschuldigen müssen.