Minder Thomas · Ständerat · 2015-06-10
Minder Thomas · Ständerat · Schaffhausen · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2015-06-10
Wortprotokoll
Das Bundesparlament hat nach langem und zähem Ringen definiert, wann ein Produkt und eine Dienstleistung schweizerisch sind. Das war notwendig, um endlich Rechtssicherheit zu haben, nachdem in den letzten zwanzig Jahren vermehrt unlauter als schweizerisch deklarierte Waren von sich reden machten. Parlament, Wirtschaft, Bundesrat, Lehre und Konsumenten waren sich einig, dass dem Wildwuchs und dem Missbrauch des Schweizerkreuzes im In- und Ausland ein Riegel vorzuschieben sei. Tourismus, Gastronomie, Landwirtschaft, Maschinenindustrie, Uhren, Banken, Schokolade, Kosmetik und viele Branchen mehr leben geradezu von der Marke Schweiz.
Nun soll, obwohl das Gesetz noch nicht einmal in Kraft ist, plötzlich wieder alles anders sein. Der Herstellungskostenanteil bei den Industrieprodukten ist von 50 auf gerade einmal 60 Prozent erhöht worden. Neu dürfen aber als Kompensation die Forschungs-, Entwicklungs-, Zertifizierungs- und Qualitätssicherungskosten mit in die Wertschöpfung eingerechnet werden. Unter dem Strich haben wir also bei Industrieprodukten - von diesen rede ich hier - tendenziell gar keine Verschärfung, sondern eine Liberalisierung beschlossen.
Bei den Lebensmitteln - nun komme ich zum kritischen Punkt - ist die quantitative Hürde merklich erhöht worden. Bei der Beratung war ich gegen die Erhöhung auf 80 Prozent, habe aber den Kompromiss stets mitgetragen. Es wäre eleganter gewesen, eine Kategorie "landwirtschaftliche Erzeugnisse" zu schaffen als die Kategorie "Lebensmittel". Industriell hergestellte Knorr-Suppen gleich zu behandeln wie aus dem Boden gezogene Rüebli, wie es jetzt das Gesetz tut, ist falsch; da folge ich den Überlegungen von Kollege Germann. Wichtig ist aber auch da zu unterstreichen, dass es bereits im Gesetz viele Ausnahmen gibt und einige weitere in der Verordnung. Nur schon, dass alle Rohstoffe, welche es in der Schweiz bewiesenermassen nicht gibt, nicht in die Herstellungskostenrechnung mit einbezogen werden müssen, ist eine grosse Erleichterung.
Ja, der Verordnungsentwurf über die Verwendung der Herkunftsangabe Schweiz für Lebensmittel hat zu Recht Kritik ausgelöst, und aus diesem Unmut wurde auch das zur Debatte stehende Postulat geboren. Hier folge ich Kollege Germann voll und ganz. Es ist aber wichtig, darauf hinzuweisen, dass die Kommission für Rechtsfragen vor ein paar Wochen dazu eine Anhörung durchgeführt und dem Bundesrat [PAGE 493] Empfehlungen mit auf den Weg gegeben hat. Es geht dabei insbesondere - das ist für mich das Kernanliegen - um ein Bewilligungsverfahren, damit Firmen, die spezielle Rohstoffe benötigen, die in der notwendigen Qualität in der Schweiz gar nicht verfügbar sind, diese nicht einberechnen müssen. Werte Frau Bundespräsidentin, bitte streichen Sie dieses Bewilligungsverfahren! Es liegt an den Gerichten, bei einem allfälligen Rechtsstreit diesen Knackpunkt zu überprüfen, und nicht an der Verwaltung.
Das revidierte Markenschutzgesetz stammt nicht aus einer wirtschaftlichen Blütezeit, das darf man hier auch erwähnen, sondern hat, wie beim Erlass hiesiger Gesetze üblich, eine ziemlich lange Geschichte hinter sich. Vor zehn Jahren wurde diese konkrete Wappen- und Markenschutzrevision angestossen und erlebte danach nicht weniger als drei verschiedene Justizministerinnen und -minister. Dazwischen hatten wir die Finanz- und die Bankenkrise, und es plagte uns ein starker Franken, und er plagt uns noch immer.
Nochmals: Ich bin selbst Eigentümer eines im Export aktiven Kosmetikunternehmens, bedaure den Frankenschock und spüre ihn am eigenen Leib. Der Entscheid der Nationalbank trifft uns Unternehmen und Firmen hart und brutal. Wirtschaftliche und politische Krisen - sie sind auch ein Teil des Postulates Germann -, Währungsschwankungen und selbst Groundings gehören leider zum Wirtschaften ebenso wie systeminhärente konjunkturelle Zyklen. Auch in Zukunft werden wir von Krisen nicht verschont bleiben. Das nächste Mal werden es vielleicht wieder der Ölpreis, ein Klimaschock, ein neues Fukushima, der Arbeitsmarkt, die Beziehungen mit der EU oder andere Elemente sein. Deswegen aber gleich in Schockstarre zu verfallen und längst aufgegleiste und sich auf der Zielgeraden befindende Projekte abrupt zu schubladisieren wäre falsch. Im Gegenteil, gerade ein starker Franken und somit die erhöhte Attraktivität, Rohstoffe und Halbfabrikate im Ausland und vor allem im EU-Raum zu beziehen, womit wiederum andere Schweizer Hersteller das Nachsehen haben, sollten Anlass sein, die Swissness zu schützen und nicht ihren Schutz aufzuschieben.
Auch im Sinne der Rechtssicherheit - Kollege Stöckli hat es angetönt, und das ist auch für mich das zentralste Anliegen der Swissness-Gesetzgebung - wäre die Annahme dieses Postulates falsch. Das Unternehmen Victorinox - das darf man hier auch erwähnen - hat bereits den Ausbau einer Uhrengehäuse-Manufaktur im Jura beschlossen, weil man, wie übrigens das Gros der Uhrenbranche, offensichtlich an den besseren Schutz der Marke Schweiz glaubt, ja geradezu davon lebt.
Klar, es mag ein paar Unternehmen geben, die neuerdings auf das Schweizerkreuz verzichten. Doch bedenken Sie, dass die Swissness-Vorlage gerade deshalb lanciert worden ist, weil immer wieder Schindluderei betrieben worden ist und man dagegen nur sehr wenig Handhabe hatte. Ich bin ja selbst x-mal gerichtlich gegen falsche Swissness vorgegangen. Dass mit dem neuen Gesetz die Nutzniesser des Schweizerkreuzes dessen Verwendung überdenken, sollten sie die Hürde nicht nehmen können, ist geradezu intendiert.
Das kritisierte Gesetz war im Sommer 2013 im Bundesblatt publiziert. Man hätte dagegen ganz demokratisch das Referendum ergreifen können. Einige Akteure, die nun plötzlich unzufrieden sind, wären durchaus referendumsfähig gewesen. Ich habe mich erkundigt: Bei der Bundeskanzlei ist keine einzige Referendumsunterschrift eingegangen.
Zuletzt regeln wir auch in Freihandelsabkommen zusehends die geografische Herkunft. 2013 haben beide Räte eine Motion Ihrer Kommission für Rechtsfragen (12.3642) angenommen, wonach der Bundesrat beauftragt wird, beim Abschluss aller zukünftigen Freihandelsabkommen sowie bilateralen Handels- und Wirtschaftsverträge die Verwendung der geografischen Herkunftsbezeichnung nach Möglichkeit zu regeln. Wie wollen wir Piraterie im In- und Ausland bekämpfen und vor dem Gericht Rechtssicherheit erlangen, wenn wir gegenüber unseren Handelspartnern eingestehen müssten, dass wir nicht einmal im eigenen Land imstande und gewillt sind, die geografische Herkunftsbezeichnung zu regeln? Es geht hier also auch um die Glaubwürdigkeit der politischen Swissness gegenüber dem Ausland.
Dieses Postulat, auch wenn es prima vista nur einen Bericht fordert, wäre aus all diesen Überlegungen das falsche Signal. Ich bitte Sie, dem Bundesrat zu folgen und das Postulat abzulehnen.