Fischer Roland · Nationalrat · 2015-06-18
Fischer Roland · Nationalrat · Luzern · Grünliberale Fraktion · 2015-06-18
Wortprotokoll
Ich vertrete mehrere Minderheitsanträge in diesem Block, die ich versuche darzulegen.
Zuerst zu Artikel 25 bzw. 63: Hier geht es um die ausserdienstliche Schiesspflicht. Mit meiner Minderheit beantrage ich Ihnen, diese aufzuheben. Das obligatorische Schiessen macht aus militärischer Sicht heute keinen Sinn mehr. Heute wird der Soldat nach seiner Rekrutenschule zu jährlichen Wiederholungskursen einberufen. Auch in der Zukunft wird es so sein, dass fast jedes Jahr ein WK geleistet werden soll, und viele leisten ja den Dienst als Durchdiener. Mit dreissig Jahren sind die meisten Angehörigen der Armee nicht mehr dienstpflichtig. Dann macht es vor diesem Hintergrund keinen Sinn mehr, dass man noch jährlich das obligatorische Schiessen absolvieren muss. Diese Ausbildung kann man viel effizienter zu Beginn eines WK machen.
Auch von der Art der Ausbildung her ergibt das eigentlich keinen grossen Sinn mehr. Der Rekrut lernt in der Rekrutenschule die Handhabung der Waffe im Drill. Das ist auch gut so, denn die Waffe muss beherrscht werden. Das obligatorische Schiessen erfolgt jedoch ganz anders: Man gibt lediglich innert kurzer Zeit zwanzig Schuss ab und ist dann schnell wieder aus dem Schiessstand heraus. Da kann man nicht sagen, dass mit diesem Ausbildungsteil eine effektive Ausbildung betrieben würde. Hinzu kommt natürlich noch der finanzielle Aufwand. Wir haben auch im Jahr 2014 die Summe von 9 Millionen Franken für das ausserdienstliche Schiesswesen ausgegeben. Das ist viel Geld, wenn man bedenkt, dass der Nutzen relativ klein ist. Vor dem Hintergrund der knappen Finanzen der Armee kann man diese finanziellen Mittel sinnvoller einsetzen.
Nun komme ich zu einem grossen Minderheitsantrag in dem Sinne, dass er sehr viele Artikel umfasst. Es ist das Konzept der Durchdienerarmee, das wir Ihnen hiermit beantragen. Der Hauptteil dieses Antrages der Minderheit II beginnt bei Artikel 49. Das Konzept sieht vor, dass neu sämtliche Armeeangehörigen ihren Dienst am Stück absolvieren. Allerdings ist das Dienstleistungskonzept anders als bei den Durchdienern heute. Es ist so angepasst, dass es auch wirklich für die ganze Armee funktioniert, das heisst auch für die Kader.
Die Rekruten machen gemäss diesem Konzept eine Grund- und Verbandsausbildung, die sechs Monate dauert, das heisst also etwa rund 25 Wochen. Dort lernen sie dasselbe wie heute in der Rekrutenschule, aber noch mehr. Nicht nur die Grundausbildung wird in diesen sechs Monaten vollzogen, sondern eben auch eine intensive Verbandsausbildung. Die Soldaten sind dann also deutlich besser ausgebildet, als sie das heute nach der Rekrutenschule sind. Dann kommen sie in eine sogenannte Aktivreserve. Diese dauert sechs Monate und kann innert Stunden aufgeboten werden. Das hat dann auch entsprechende Konsequenzen für die Logistik. Wichtig ist aber, dass eigentlich ein halber Jahrgang von Militärdienstpflichtigen stets innert Stunden einsatzbereit ist; das sind gemäss den heutigen Zahlen rund 11 000 Soldaten. Das heisst, wenn irgendetwas passiert oder wenn auch beispielsweise länger vorausgeplant eine Konferenz geschützt werden muss, dann sind 11 000 Soldaten rasch verfügbar. Danach kommt man in die Reserve, die drei Jahre dauert. Die Reserve bleibt vollständig ausgerüstet, das Material ist eingelagert. Nach drei Jahren, wenn diese Soldaten aus der Reserve austreten und ihre Dienstpflicht erfüllt haben, stehen die Geräte und Fahrzeuge wieder den neuen Rekruten zur Verfügung. Die Reserve kann innert Tagen aufgeboten werden.
Vielfach wurde diskutiert, ob dann dieses Konzept überhaupt noch mit dem Milizprinzip vereinbar sei. Wir sind der vollen Überzeugung, dass das so ist. Das Konzept sieht nämlich vor, dass die angehenden Korporale, Fouriere, Feldweibel und Leutnants nach drei, vier Monaten Grund- und Verbandsausbildung eine entsprechende Weiterbildung, eine Kaderausbildung machen und dass sie dann den Grad in einer vollständigen Grund- und Verbandsausbildung abverdienen müssen. Das heisst also auch, dass das Kader in diesem Modell ein Milizkader ist.
Welches sind die Vorteile dieses Modells? Wir sind zum einen der Überzeugung, dass wir durch dieses Modell eine höhere Sicherheit erlangen, als dies beim heutigen Modell der Fall ist. Man hat stets eine sehr gut ausgebildete, rund 10 000 Mann starke Truppe für schnelle Einsätze zur Verfügung. Die Armee soll ja flexibler, agiler werden. Dieses Konzept entspricht genau diesem Grundsatz.
Ausserdem gibt es weniger Ausbildungsverluste durch Vergessen des Stoffs. Das ist ein Problem, das man natürlich bei den jährlichen WK jeweils hat, denn man geht nach drei Wochen wieder ins zivile Leben über. Wenn man dann ein, zwei Jahre später wieder in den WK kommt, hat man sehr vieles schon wieder vergessen und fängt in der Ausbildung wieder weit unten an.
Gleichzeitig sind die Kosten geringer: Die aufwendige Logistik der WK entfällt, der bürokratische Aufwand ist geringer, die Mittel werden also deutlich effizienter eingesetzt.
Das Konzept ist auch deutlich wirtschaftsfreundlicher, und das ist ja gerade in der heutigen Zeit, in der wir die Wirtschaft stärken müssen, in der die Wirtschaft viel flexibler auf Veränderungen reagieren muss, ein sehr wichtiger Punkt. Kader und Soldaten fehlen nicht mehr im Betrieb, was vor allem den kleinen und mittleren Unternehmen nützt. Ein Studium kann unter Umständen viel schneller absolviert werden, und die Kader fehlen nicht wegen Armee-Einsätzen am Arbeitsplatz.
Eine solche Armee ist auch deutlich besser an die heutigen gesellschaftlichen und wirtschaftlichen Entwicklungen angepasst; ich denke insbesondere auch an die gesellschaftlichen Fragen: Heute hat man vermehrt flexible Familienmodelle, auch die Männer spielen in der Kinderbetreuung eine Rolle, es gibt neue Arbeitszeitmodelle, die häufig mit dem WK-Modell im Konflikt stehen.
Wenn Sie diesem Konzept allenfalls nicht zustimmen können, bitte ich Sie, bei Artikel 54a meinem Antrag der Minderheit I zu folgen. Mit diesem Antrag soll der Höchstanteil an Durchdienern aufgehoben werden. Heute ist es so, dass der Höchstanteil der Durchdiener an den Stellungspflichtigen 15 Prozent beträgt. Wir wollen diesen Höchstanteil aufheben, sodass man in Zukunft die Zahl der Durchdiener zumindest flexibler erhöhen kann. Durchdienerformationen sind ja heute bekanntlich die einzigen Formationen, die neben den Berufsleuten schnell, das heisst innert Stunden, aufgeboten und eingesetzt werden können.
Mein letzter Antrag in diesem Block, der Antrag der Minderheit II, betrifft Artikel 51 Absatz 2. Da geht es um die Anzahl [PAGE 1211] der WK. Ich darf Sie daran erinnern: Der Bundesrat hatte sechs WK von je zwei Wochen vorgeschlagen, der Ständerat fünf WK von je drei Wochen, die Mehrheit will die Anzahl auf sechs WK von je drei Wochen erhöhen. Ich bitte Sie mit dem Antrag meiner Minderheit II, dem Ständerat zu folgen, das heisst, die Ausbildung auf fünf WK von je drei Wochen zu beschränken. Das genügt aus unserer Sicht, zumal ein zusätzlicher WK auch mit höheren Kosten verbunden ist und das finanzielle Mittel sind, die dann beim Material fehlen.
Ich bitte Sie, im Sinne einer modernen, flexiblen und schlagkräftigen, aber auch finanzierbaren Armee meine Minderheitsanträge zu unterstützen.