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Glanzmann-Hunkeler Ida · Nationalrat · 2015-06-18

Glanzmann-Hunkeler Ida · Nationalrat · Luzern · Fraktion CVP-EVP · 2015-06-18

Wortprotokoll

Um es vorwegzunehmen: Die CVP/EVP-Fraktion unterstützt bei diesem Block immer die Mehrheit.

Wer in der Schweiz Militärdienst leisten will, für den soll dies möglich sein, wenn er innerhalb der Altersgrenzen die Ausbildungspflicht noch erfüllen kann. Wir sehen keinen Grund, dies nicht zuzulassen. Darum lehnen wir den Antrag der Minderheit I (Fridez) zu Artikel 9 Absatz 3 ab.

Das ganze Konzept Fischer Roland startet bei diesem Artikel. Er hat dieses Konzept vorhin mit Vehemenz vertreten. Vielleicht hätte dieser Vorschlag ja durchaus seinen Reiz und könnte einmal ausführlich diskutiert werden. Wie lange aber eine solche Diskussion gehen und wie viele mögliche Varianten es dazu geben könnte, können wir uns gerade bildlich vorstellen. Einfach so auf die Schnelle in der Kommission und in der Beratung im Rat das ganze Dienstmodell auf den Kopf zu stellen ist schlicht unseriös. Es gab keine Vernehmlassung, niemand aus der Armee konnte sich dazu äussern, und aus unserer Sicht wäre sogar die Milizarmee gefährdet, auch wenn Herr Fischer dies bestreitet. Gerade das Milizsystem ist aber die Stärke der Schweizer Armee. Vor diesem Hintergrund lehnen wir das ganze Konzept ab.

Bei Artikel 13 unterstützen wir den Entwurf des Bundesrates, der zwölf Jahre Militärdienstpflicht vorsieht. Damit kann auch gewährleistet werden, dass die vorgeschriebenen Diensttage in der Armee geleistet werden müssen.

Den Antrag der Minderheit Fridez zu Artikel 18 Absatz 1 Buchstabe k lehnen wir ab, denn es ist nicht nachvollziehbar, wieso Personen, die im Bereich der internationalen Zusammenarbeit tätig sind, keinen Militärdienst leisten sollen.

Die Schiesspflicht ist immer wieder ein Thema hier im Rat. Bei jeder möglichen Diskussion kommt der Antrag, diese abzuschaffen. Mit der Abstimmung zur Waffen-Initiative hat das Volk eigentlich klar zu verstehen gegeben, dass erstens die Militärwaffen nicht abgegeben werden müssen und damit zweitens auch weiterhin die Möglichkeit geschaffen werden soll, mit der persönlichen Waffe seiner Schiesspflicht nachzukommen. Aus diesem Grund lehnen wir den Antrag der Minderheit Fischer Roland zu Artikel 25 Absatz 1 Buchstabe c ab. [PAGE 1213]

Bei Artikel 51 Absatz 1 unterstützen wir den Beschluss des Ständerates und lehnen die beiden vorliegenden Minderheitsanträge ab. Absatz 2 wurde in der Kommission geändert, die Mehrheit will dort die sechs Wiederholungskurse zu je drei Wochen festlegen. Nach Rücksprache unter anderem mit Personen, die WK leiten und auch Armeeangehörige dabei ausbilden, finden wir es wichtig, dass auf der einen Seite ein WK genügend lang dauert - dies hat der Ständerat bereits angepasst - und auf der anderen Seite genügend Leute in einem WK eingeteilt sein können. Mit dieser Anzahl WK können wir dies gewährleisten.

Artikel 52 regelt die Zurverfügungstellung militärischer Mittel für zivile oder ausserdienstliche Tätigkeiten. Auch da unterstützen wir die Mehrheit. Private können nicht immer alles übernehmen, meistens auch nicht so kurzfristig, oder dann genügen in der knappen Zeit die Ressourcen dafür nicht. Da ist man jeweils froh, wenn die Armee zum Einsatz kommen kann.

Wir finden es gut, dass die Armee das Modell der Durchdiener anbietet. Trotzdem möchten wir die 15 Prozent eines Rekrutenjahrganges so im Gesetz belassen. Neu regeln wir, wie lange die Durchdiener eingeteilt bleiben. Da schliessen wir uns dem Ständerat und somit der Mehrheit an. Da Durchdiener keine WK machen, ist es nicht sinnvoll, sie bis zum 32. Altersjahr einzuteilen. Aus diesem Grund lehnen wir den Antrag der Minderheit II (Fehr Hans) zu Artikel 54a Absatz 4 ab.

Danke, wenn Sie die vorliegenden Anträge in unserem Sinn behandeln.