Bruderer Wyss Pascale · Ständerat · 2014-12-10
Bruderer Wyss Pascale · Ständerat · Aargau · Sozialdemokratische Fraktion · 2014-12-10
Wortprotokoll
Mir geht es mit diesem Minderheitsantrag darum, eine möglichst effiziente Zuweisung der Strafverfolgungskompetenzen zu ermöglichen; diese effiziente Zuweisung der Kompetenzen einerseits und auch eine gewisse Flexibilität andererseits sind wichtig.
Entscheidend ist, dass es bei diesen Vergehen häufig um Vergehen verschiedener Art geht: Es gibt darin zollrechtliche Aspekte, aber es gibt immer auch gesundheitspolizeiliche Aspekte, die es zu berücksichtigen gilt. Natürlich kann man sagen - und das ist richtig -, dass die Zollverwaltung über das Personal und die Infrastruktur verfügt, um hier aktiv zu werden. Aber beim naturwissenschaftlichen Know-how ist es halt meistens so, dass diese Kompetenzen extern eingeholt werden müssen. Gerade bei Arzneimitteln ist - anders als bei Betäubungsmitteln - zu Beginn oft nicht klar, ob es sich um legale oder illegale Produkte handelt und wie gross das Gefährdungspotenzial ist. Hier wäre es die Abteilung Strafrecht von Swissmedic, welche über die erforderlichen Ressourcen und auch über die Kompetenzen und den Zugang zu Spezialisten verfügt, auch in dringenden Fällen; die Dringlichkeit kann in diesen Fällen wirklich entscheidend sein.
Ich glaube, dass es wichtig ist, dass wir uns hier noch einmal anschauen, was der Unterschied zwischen dem Antrag der Mehrheit und dem Antrag der Minderheit ist. Die Minderheit möchte einfach den zweiten Satz streichen, welcher die Flexibilität bei der Zuweisung eingrenzt. Ich möchte dazu auch auf die parlamentarische Initiative Parmelin 10.495, "Arzneimittel. Mehr Effizienz im Kampf gegen Fälschungen, Betrug und Schmuggel", verweisen. Bei der Behandlung dieser parlamentarischen Initiative war man sich einig, dass eben gerade diese Effizienz wichtig ist und dass deshalb auch eine gewisse Flexibilität gewahrt werden soll.
Wenn Sie auf der Fahne nachschauen, dann sehen Sie, dass mit Artikel 90 Absatz 2 genau diese einvernehmliche Konzentration von Strafverfolgungskompetenzen bei einer Behörde vorgeschlagen wird. Das ist ein hervorragendes Mittel zur Steigerung der Effizienz in der Strafverfolgung. Mit dieser neuen Delegationsnorm wird den mit Strafverfolgungskompetenzen ausgestatteten Bundesbehörden die Möglichkeit gegeben, Strafverfolgungen bei derjenigen Behörde zu vereinigen, bei welcher der Schwerpunkt der Untersuchung liegt. Hier gibt es eine gewisse Flexibilität bei der Festlegung, ob der Schwerpunkt eher gesundheitspolizeilich oder mehr zollrechtlich ist.
Mit dem zweiten Satz in Artikel 90 Absatz 1, den ich zu streichen empfehle, wird aber diese Flexibilität gerade wieder ein bisschen zunichtegemacht, und das ist widersprüchlich. Selbstverständlich sollen die Zollbehörden die Strafverfolgung durchführen, wenn es schwerpunktmässig um Gesetzesverstösse in ihrem Bereich geht; das ist völlig unbestritten. Aber ebenso selbstverständlich sollte es eigentlich sein, dass Swissmedic zuständig ist, wenn es in einem Fall vor allem um die illegale Herstellung von Arzneimitteln oder Medizinprodukten oder um den illegalen Handel damit geht; auch sollte es selbstverständlich sein, dass das BAG die Strafverfolgung führt, wenn in einem Fall zum Beispiel unzulässige Geldflüsse von Pharmaunternehmen an Leistungserbringer im Vordergrund stehen.
Wegen der Komplexität dieser Fälle ist es wichtig, dass wir die Flexibilität aufrechterhalten. Darum bitte ich Sie, hier mit der Minderheit zu stimmen. Das ermöglicht es, dass der [PAGE 1282] Nationalrat, der sich mit dieser Frage bereits befasste und verschiedene Varianten diskutierte, diese Bestimmung nochmals anschaut. Dafür brauchen wir eine Differenz.
Ich wäre froh, wenn Sie dem Antrag meiner Minderheit zustimmen könnten.