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Bruderer Wyss Pascale · Ständerat · 2014-12-03

Bruderer Wyss Pascale · Ständerat · Aargau · Sozialdemokratische Fraktion · 2014-12-03

Wortprotokoll

Ich fahre mit der Begründung meines Minderheitsantrages zu Absatz 4 fort. Hier geht es darum, dass vor jeder Abgabe eines verschreibungspflichtigen Humanarzneimittels eine zur Verschreibung und Abgabe berechtigte Person zuhanden der Patientin oder des Patienten eine Verschreibung ausstellen muss.

Mit Blick auf die Patientensicherheit ist es meines Erachtens sehr wichtig, dass hier dem Beschluss des Nationalrates zugestimmt wird. Wie Sie sehen, besteht der Unterschied gegenüber dem Antrag der Kommissionsmehrheit darin, dass dort einfach "grundsätzlich" davon ausgegangen wird. Eine solche Formulierung kann aber eben dazu führen, dass die Vorschrift in der Realität nicht eingehalten wird, zumal bei Nichteinhaltung keine Sanktionen vorgesehen sind.

Ich möchte gerne, dass wir hierzu eine Diskussion führen, und behalte mir vor, mich allenfalls nochmals zu äussern.

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