Bruderer Wyss Pascale · Ständerat · 2014-12-03
Bruderer Wyss Pascale · Ständerat · Aargau · Sozialdemokratische Fraktion · 2014-12-03
Wortprotokoll
Ich habe grosses Verständnis für die Mehrheit, der ich auch angehöre - schön, wenn man für sich selber Verständnis hat. Aufgrund der Argumentationslinie, dass Regelungen in diesem Detaillierungsgrad in einem Gesetz doch etwas merkwürdig sind - das ist der Hauptpunkt -, haben wir uns seitens der Kommissionsmehrheit dafür entschieden, auf diese Ausführungen zu verzichten. Wenn man im Rahmen der Differenzbereinigung dazu kommt, wie es jetzt Herr Bischofberger auch ausgeführt hat, dass diese Präzisierungen doch in der Kompetenz des Parlamentes liegen und im Gesetz verankert werden sollen, dann, glaube ich, kann das ein gesetzestechnischer Entscheid sein. Es muss dann aber bei den entsprechenden Formulierungen doch nochmals präzise hingeschaut werden.
Gerade das Beispiel der Selbstdispensation, das erwähnt wurde, wirft in der jetzigen Formulierung die Frage auf, ob nicht mehr Präzisierungen im Hinblick darauf nötig wären, dass es sich beispielsweise um die Abgabe von Arzneimitteln an die eigenen Patientinnen und Patienten handelt und dass es sich bei der genannten Apotheke eben um eine Privatapotheke handelt. Wenn solche Präzisierungen nötig sind, dann befinden wir uns tatsächlich langsam auf Verordnungsstufe. Das ist meines Erachtens etwas die Frage, die sich hier gestellt hat. Es ging weniger um den Inhalt der entsprechenden Bestimmungen. Ich glaube, indem wir hier der Mehrheit folgen, können wir eine Differenz schaffen und den Nationalrat auffordern, einerseits zu überlegen, ob dieser Detaillierungsgrad im Gesetz selber nötig ist, und andererseits, wenn er auf seiner Linie bleibt, die Formulierungen nochmals zu überprüfen und allenfalls auch Anpassungen vorzunehmen.
In diesem Sinne, so denke ich, fahren wir besser, wenn wir jetzt dem Antrag der Kommissionsmehrheit zustimmen.