Kessler Margrit · Nationalrat · 2014-05-07
Kessler Margrit · Nationalrat · St. Gallen · Grünliberale Fraktion · 2014-05-07
Wortprotokoll
Medikamentenengpässe sind ein neues, alarmierendes Phänomen. Medikamentenengpässe müssen erkannt werden, und es muss rechtzeitig darüber informiert werden. In letzter Zeit mussten wegen Medikamentenengpässen Präparate verwendet werden, die in der Regel nur als zweite Wahl eingesetzt werden. Zum Schutze unserer Patientinnen und Patienten müssen solche Situationen in Zukunft vermieden werden. Dazu benötigen wir eine Melde- und Koordinationsstelle sowie eine gesetzliche Meldepflicht. [PAGE 708]
Wir Grünliberalen werden die Minderheitsanträge Heim unterstützen und bitten Sie, im Interesse der Patientinnen und Patienten das Gleiche zu tun.
Zu Artikel 59 Absatz 4: Das Melderecht bei der Swissmedic ist für betroffene Patienten oder Angehörige von grosser Bedeutung. Schon im Jahr 2000, bevor das Heilmittelgesetz in Kraft trat, versprach man den Patienten- und Konsumentenorganisationen eine offizielle, kundenfreundliche Meldestelle. Nun soll dieses Versprechen endlich eingelöst werden. Diese Anlaufstelle für Betroffene ist besonders wichtig, weil viele Ärzte die Nebenwirkungen von Medikamenten der Swissmedic oft nicht melden. Betroffene können bei der Swissmedic unerwünschte Ereignisse nur mit kaum überwindbaren administrativen Hürden melden; dies soll geändert werden. Mit dem Antrag der Minderheit Weibel würden diese Hürden noch zusätzlich abgebaut. Es muss doch möglich sein, dass Betroffene ihre Beobachtungen auch mündlich übermitteln können. Viele wertvolle Informationen erreichen wegen der schriftlichen Hürde bei der Swissmedic diese Stelle überhaupt nicht.
Artikel 59 Absatz 4bis wird brisant, wenn sich Ärzte am Rande der Legalität bewegen. Experimente am Patienten sind weder im Heilmittelgesetz noch im Humanforschungsgesetz geregelt. So haben experimentierfreudige Ärzte die Möglichkeit, Medikamente für Therapien zu verabreichen, für die sie nicht bestimmt sind.
Solche experimentellen Therapien werden uns sehr oft von Pflegefachleuten gemeldet. So wurde beispielsweise ein Tumor in der Bauchhöhle entfernt und anschliessend der Bauchraum mit 40 Grad heisser Lösung mit Krebsmitteln während Stunden gespült. Die Personen, die sich im Operationssaal aufhielten, mussten sich mit Gasmasken schützen. Bei einem anderen Beispiel wurde die Gallenblase im Rahmen einer neuen Operationsmethode durch die Vagina entfernt. Es gäbe noch viele Beispiele. Wenn solche Meldungen an uns Patientenvertreterinnen herangetragen werden, würde es uns helfen, wenn wir das der Swissmedic offiziell melden könnten, damit die Swissmedic entsprechende Abklärungen einleiten kann. Die Swissmedic hat die Kompetenz, herauszufinden, ob es sich bei solchen Behandlungen um Menschenexperimente oder um korrekt angemeldete Forschungsprojekte handelt. Niemand von Ihnen würde sich wohl freiwillig für ein potenziell lebensgefährliches Menschenexperiment zur Verfügung stellen. Wir müssen unsere Patienten schützen.
Ich bitte Sie im Namen der grünliberalen Fraktion und für die Patientensicherheit, beide Minderheitsanträge Weibel zu unterstützen.
Bei Artikel 63a werden wir der Mehrheit zustimmen. Nur wer an einer schweren Infektion gelitten hat, weiss, was das Thema bedeutet. Das Problem muss dringend gelöst werden. Bei den Antibiotika muss die Resistenz von mehreren Seiten angegangen werden, auch die Bauern müssen hier ihren Beitrag leisten.