Heim Bea · Nationalrat · 2014-05-07
Heim Bea · Nationalrat · Solothurn · Sozialdemokratische Fraktion · 2014-05-07
Wortprotokoll
Knappheiten bei Medikamenten sind ein ernstes Problem. Dieses stellt sich seit vielen Jahren, dazu noch in immer kürzeren Zeitabständen. Es ist ein Problem mit zum Teil gravierenden Folgen für die Behandlung von Patientinnen und Patienten. Es betrifft vor allem vitale Medikamente wie Antibiotika, Krebsmedikamente, Impfstoffe usw. Die Gründe dafür sind Engpässe, Qualitätsprobleme bei der Herstellung oder die Einstellung der Produktion. Das Landesversorgungsgesetz sieht darum eine Auskunftspflicht der Lieferanten vor. Das mag für dieses Gesetz gut sein, das ja auch dazu da ist, dass das Land mit genügend Reis oder mit genügend Heizöl versorgt ist. Für die Versorgung mit Medikamenten reicht es aber nicht; sonst käme es nicht immer wieder und sich häufend zu solchen überraschenden Knappheiten. Diese stellen Spitäler und Spitalapotheker unvorbereitet vor Probleme. Es beginnt dann das grosse Suchen nach allfälligen Lagerbeständen, nach Ersatz, und zwar nicht nur in der Schweiz, sondern im ganzen europäischen Raum, zum Teil in den USA. Ich erzähle Ihnen das, weil es mir die Spitalapothekerinnen und Spitalapotheker ans Herz gelegt haben, sie haben damit einen enormen Aufwand.
Hier braucht es erstens ein System, das die Lieferanten nicht nur zur Auskunft, sondern eben auch zur Meldung verpflichtet, zweitens die Möglichkeit eines koordinierten Vorgehens bei der Suche nach Ersatz für Medikamente. Artikel 57 des Landesversorgungsgesetzes aber statuiert nur eine Auskunftspflicht der Hersteller und Lieferanten. Das heisst, der Bund muss um Informationen nachfragen. Wir meinen, es muss andersherum funktionieren: Der Bund sollte bei Knappheiten und Produktionseinstellungen automatisch Meldung erhalten. Wer Medikamente verkauft, hat auch eine gewisse Lieferpflicht.
Darum ist es nur folgerichtig, wenn das Bundesamt für Gesundheit jetzt sagt, es brauche tatsächlich eine Meldepflicht für Unterbrüche von Lieferungen und man wolle das auch so handhaben. Nur, im revidierten Landesversorgungsgesetz steht es nicht so. Trotz Revision bleibt im Landesversorgungsgesetz vielmehr eine Auskunftspflicht statuiert. Meldepflicht und Auskunftspflicht sind aber nicht dasselbe. Das Bundesamt für Gesundheit hat dann gesagt, es werde einfach gewisse Kriterien bestimmen und dann werde die Auskunftspflicht automatisch zur Meldepflicht. Nun, in einem so vielfältigen und internationalen Markt, wie es der Medikamentenmarkt ist, ist es gar nicht möglich, Kriterien so abzufassen, dass sie alle Eventualitäten berücksichtigen.
Viel einfacher und klarer ist daher der Vorschlag der Minderheit zu einer Meldepflicht. Die logische Konsequenz daraus ist, dass es einen bestimmten Ort braucht, an den man meldet, eben die Meldestelle. Es braucht eine Koordination in Zeiten von Knappheiten, daher der Antrag der Minderheit: "Der Bund sorgt für eine nationale Melde- und Koordinationsstelle zur Bewältigung von Medikamentenknappheiten." Ich weiss, was Sie jetzt denken: Ach, eine Stelle! Nun, diese kann durchaus dort sein, wo sie heute schon ist, beim Bundesamt für wirtschaftliche Landesversorgung. Aber es geht darum, das heutige Holprinzip des Bundes in eine Bringschuld umzumodeln. Mit dem Minderheitsantrag schaffen Sie nichts Neues, aber Sie schaffen Klarheit.
Ich bitte Sie, der Minderheit zu folgen. Sie beschliessen die gesetzliche Verankerung dessen, wovon der Bund sagt, dass er es selber möchte, nämlich dass die Auskunftspflicht zu einer Meldepflicht wird. Statuieren Sie diese klar im Gesetz in Artikel 59 Absatz 1 Buchstabe c und in Absatz 8. Es ist übrigens ein Vorschlag, der von Fachpersonen wie auch vonseiten von Spitalapothekern wärmstens zur Annahme empfohlen wird.
Ich bitte Sie, diesen zwei Minderheitsanträgen zuzustimmen.