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Ingold Maja · Nationalrat · 2014-05-07

Ingold Maja · Nationalrat · Zürich · Fraktion CVP-EVP · 2014-05-07

Wortprotokoll

Wichtigster Teil dieses Blockes ist das Kapitel über das Vorteilsverbot. Das betrifft vor allem Rabatte, Gratismuster, Beiträge an Weiterbildungen, Geschenke usw. Vor allem die Diskussion um Rabatte ist auch vor dem Hintergrund zu sehen, dass der Arzneimittelmarkt im Jahr 2012 beispielsweise 5 Milliarden Franken umgesetzt hat.

Zwischen Patienten, die die Medikamente bekommen, und den Ärzten, die sie bestimmen und verordnen sowie teilweise selber abgeben, besteht eine grosse Asymmetrie in Bezug auf die Information über das Konsumprodukt Arzneimittel. Dem Patienten fehlt in der Regel das Fachwissen, um die Qualität der Diagnose, der Therapie, des Heilmittels zu beurteilen. Der Arzt könnte diese Asymmetrie zu seinem Vorteil nutzen. Die geldwerten Vorteile, die von Medikamentenfirmen gewährt werden, verschärfen das Problem. Deshalb will man diese allfälligen Vorteile im Gesetz so regeln, dass man sie verbietet und bei den gestatteten minimalen Ausnahmen Transparenz und Offenlegung in den Geschäftsbüchern, Belegen und Rechnungen verlangt.

Am saubersten wäre es, wenn man jedes Gratismuster und jeden ausgehandelten Rabattfranken verbieten und unter Strafe stellen würde. Damit würde man jedoch auch jeden sinnvollen Markt lähmen und jeden Anreiz abwürgen, Kosten zu sparen. Weshalb sollten noch günstige Verträge mit Rabatten zwischen einem Ärztenetzwerk oder Spital und einer Medikamentenfirma ausgehandelt werden? Bisher wurden die Rabatte mindestens teilweise den Patienten weitergegeben, oder sie blieben beim Versicherer und reduzierten die Prämien der Versicherten. Wirtschaftlichkeit ist eines der drei Grundprinzipien. Entsprechendes Handeln sollte genügend begrenzt, aber nicht komplett verhindert werden.

Die SGK hat einer Lösung zugestimmt, die der Forderung nach einem sehr weit gehenden Verbot nachkommt, abgesehen von den aufgelisteten geringfügigen Ausnahmen in Artikel 57a. Die CVP/EVP-Fraktion stimmt dieser Lösung zu. Sie ist mit der Mehrheit einig, dass im Interesse des Patientenschutzes die Integrität der Fachpersonen sicherzustellen und die Bestechung im gesamten Heilmittelbereich auszuschliessen ist.

Aber die CVP/EVP-Fraktion unterstützt auch den Antrag der Minderheit Humbel, welcher die Bedingungen definiert, bei welchen mit Rabatten im Sinne des Patientenwohls und im Sinne von vernünftigen unternehmerischen Anreizen gearbeitet werden kann. Der Antrag der Minderheit Humbel zu Artikel 56 Absatz 3bis KVG erlaubt vertraglich vereinbarte Konditionen zwischen Versicherern und Leistungserbringern mit transparenter, offengelegter, geregelter Weitergabe an die Versicherten. Wenn diese Rabatte den Patienten am Schluss zugutekommen, sind solche Einkaufsermässigungen in deren Interesse. Diese Praxis wird jetzt aber im Antrag der Kommissionsmehrheit über das Vorteilsverbot unter der Bezeichnung "nichtgebührender Vorteil" gestoppt. Eine kostengünstige medizinische Versorgung wäre aber am wirksamsten gefördert, wenn die Leistungserbringer die Rabatte gut aushandeln, die Vergünstigungen transparent in ihrer Buchhaltung ausweisen und die Verkaufsermässigungen an die Patienten weitergeben oder durch die Krankenkassen über die Prämien an die Versicherten weitergeben würden.

Dieses sichere, aber liberale Doppelkonzept mit dem Antrag der Minderheit Humbel - einerseits Vorteilsverbot, andererseits die begrenzte, transparente, patientenorientierte Geschäftstätigkeit - verdient Unterstützung.