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Frehner Sebastian · Nationalrat · 2014-05-07

Frehner Sebastian · Nationalrat · Basel-Stadt · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2014-05-07

Wortprotokoll

Die SVP-Fraktion wird in Block 2 jeweils die Mehrheit unterstützen. Ich bitte Sie deshalb, die Anträge der Minderheiten Humbel, Steiert und Carobbio Guscetti abzulehnen.

Ausgangspunkt sind die Artikel 57a bis 57c, welche die Integrität, Transparenz und Offenlegungspflicht von Leistungserbringern im Gesundheitswesen regeln. Zum Schutz der Patienten ist es nötig, die Integration der Fachpersonen ausdrücklich vorzuschreiben und in der Folge Bestechung im ganzen Heilmittelbereich zu verbieten und zu bestrafen. Das Bestechungsverbot ist möglichst übereinstimmend mit den analogen Straftatbeständen und Ausnahmeregeln im geltenden Recht festzulegen, also analog zum Strafgesetzbuch und analog zum Bundesgesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG). Die Anlehnung an das Strafgesetzbuch und das UWG schafft für die Gerichte Klarheit und erleichtert eine möglichst homogene Rechtsprechung. Die Ausnahmen vom Bestechungsverbot gehören ebenfalls ins Heilmittelgesetz. Daher sind die gesetzlichen Ausnahmegründe in Artikel 57a Absatz 2 des Heilmittelgesetzes gemäss dem Antrag der Mehrheit zu bestimmen: Sie umschreiben, in welchen Regelfällen grundsätzlich anzunehmen ist, dass keine Bestechung vorliegt.

Der Bundesrat hat ein anderes Konzept gewählt: Er regelt in Artikel 57a die verschiedenen Tatbestände und in Artikel 57b die Ausnahmen davon. Der Antrag der Minderheit II (Carobbio Guscetti) folgt vom Grundsatz her dem Bundesrat. Ich bitte Sie aber, das Konzept der Mehrheit zu unterstützen. Zudem möchte die Minderheit II ein Melde- und Beschwerderecht schaffen, das es jeder Person erlaubt, Verstösse gegen die Transparenz und die Offenlegungspflicht gemäss Artikel 57c zu melden. Das geht meiner Fraktion zu weit.

Ein wichtiger Punkt dieser Revision ist die Frage, ob weiterhin Rabatte gewährt werden dürfen. Als Erstes möchte ich mich gegen die Diffamierung durch meine Vorrednerin, Frau [PAGE 699] Gilli, wehren, alle SVPler seien nur Pharmalobbyisten. Wenn dem so wäre, würden wir wahrscheinlich alle mehr verdienen. Also, so ist das nicht. Sie wissen ja vielleicht auch, dass die Interessenverbände, die verschiedenen Stakeholder vor Beginn solcher Beratungen in den Kommissionen Vorschläge machen, und Interpharma beispielsweise hat für diesen Artikel nicht den Vorschlag gemacht, den die Mehrheit der Kommission dann übernommen hat.

Die Minderheit Humbel bei Artikel 57a Absatz 2 Buchstabe d HMG in Verbindung mit Artikel 56 Absatz 3bis KVG möchte nun genau diese Rabatte festschreiben. Darüber kann man trefflich streiten. Das haben wir in der Kommission auch getan. Fakt ist, dass solche Rabatte in der Vergangenheit oft nicht an die Patienten weitergegeben wurden, obwohl das gesetzlich vorgeschrieben wäre, und diese deshalb nicht zu Kostensenkungen im Gesundheitssektor geführt haben. Die Leistungserbringer haben diese Einsparung vielmals einfach für sich behalten. Deshalb stimmen wir der Mehrheit zu, und nicht aus anderen Gründen. Bekanntlich ist ja eine grosse Diskussion um diese Frage in der Öffentlichkeit entstanden.

Kontrovers diskutiert wurde beispielsweise, ob denn zukünftig überhaupt noch Rabatte möglich sein sollen. Die Absicht der Mehrheit der Kommission war nach meiner Einschätzung, dass Rabatte nicht mehr zulässig sein sollten - wenn man das, was Frau Gilli vorher gesagt hat, umdreht, kommt man eigentlich auch zu diesem Schluss. Dagegen spricht aber der klare Wortlaut von Artikel 56 Absatz 3 KVG. Die Konfusion ist einigermassen gross. Alle involvierten Juristen wissen auch nicht so recht, was jetzt gilt. Ich würde deshalb einmal sagen: Stimmen wir jetzt hier der Mehrheit zu und seien wir glücklich, dass es einen Zweitrat gibt, der über diese Problematik noch einmal brüten darf.

Dann bleibt noch der Antrag der Minderheit Steiert zu Artikel 56 Absatz 4 KVG, welcher ein Detail betreffend die Pflicht zur Herausgabe von Vergünstigungen betrifft. Die Minderheit will die Aktivlegitimation, die Herausgabe der Vergünstigungen zu verlangen, ausweiten, was uns aber nicht zielführend erscheint.