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Weibel Thomas · Nationalrat · 2014-05-07

Weibel Thomas · Nationalrat · Zürich · Grünliberale Fraktion · 2014-05-07

Wortprotokoll

Hier in Block 2 führen wir eine der zentralen Diskussionen bei der Revision des Heilmittelgesetzes. Hier geht es um Transparenz, um Wirtschaftlichkeit, um geldwerte Vorteile und um die Konditionen.

Was sind die grünliberalen Haltungen im Einzelnen? Bei Artikel 57a des Heilmittelgesetzes und in der Folge auch bei Artikel 56 Absatz 3bis des KVG unterstützen wir die Minderheit Humbel. Wir Grünliberalen wollen klar festhalten, dass gemäss KVG ausgehandelte Konditionen explizit nicht unter die "nichtgebührenden Vorteile" fallen. Diese Bestimmung hält Anreize für das Aushandeln von Rabatten aufrecht. Bewahren Sie bitte hier einen letzten Rest von Marktwirtschaft im leider stark regulierten Gesundheitswesen. Vermeiden Sie auch Widersprüche in der Zielsetzung zwischen dem KVG und dem HMG.

Bei Artikel 56 Absatz 4 KVG unterstützen wir ebenfalls die Minderheit. Wir sind nämlich der Meinung, dass die Herausgabe von nichtweitergegebenen Vergünstigungen nicht nur von einzelnen Personen, sondern auch kollektiv, von Organisationen, soll verlangt werden können. Das an die Wand gezeichnete Schreckensszenario, dass damit eine Flut von unnötigen Massnahmen ausgelöst würde, erachten wir nicht als realistisch. [PAGE 698]

Bei Artikel 57b unterstützen wir die Mehrheit. Es ist dies eigentlich eine Folge der Mehrheitsanträge bei den Artikeln 57a und 57c. Dort ist für uns wichtig, dass der Transparenz in einem minimalen Umfang Genüge getan wird.

Bei Artikel 84a unterstützen wir die Mehrheit, denn das von der Minderheit Carobbio Guscetti verlangte Melde- und Beschwerderecht gegen die Transparenz- und Offenlegungspflicht ist so genau umschrieben, dass es eben zu detailliert und "veradministriert" ist. Wenn man dieses Recht brauchen würde, dann wäre es rechtssystematisch hier am falschen Ort.

Zuletzt zu Artikel 87 Absatz 1 Buchstabe h: Hier unterstützen wir ganz klar die Mehrheit. Die Strafbestimmung soll angewendet werden, ohne dass wiederholt Verstösse nachgewiesen werden müssen. Anders gesagt: Die Regelung der Mehrheit ist stärker, die Minderheit will das System der Strafregelung abschwächen. Dazu können wir nicht Hand bieten, deshalb werden die Grünliberalen hier die Mehrheit unterstützen.