Gilli Yvonne · Nationalrat · 2014-05-07
Gilli Yvonne · Nationalrat · St. Gallen · Grüne Fraktion · 2014-05-07
Wortprotokoll
Die grüne Fraktion unterstützt bei Artikel 4 den Einzelantrag Fässler Daniel. Dieser Einzelantrag schliesst eine Lücke bei den Definitionen von Apotheken, zumal die Kommission diese Definitionen erst ganz am Schluss unter Zeitdruck noch ins Gesetz eingefügt hat und die Praxisapotheke dabei - wohl nicht ganz zufälligerweise - vergessen ging. Diese Ergänzung hat Herr Fässler jetzt nachgeholt. Sie ist wichtig, da es doch in siebzehn Kantonen Praxisapotheken gibt. Aber nicht nur in diesen Kantonen, sondern in allen Kantonen geben Praxen bei Notfällen und in abgelegenen Ortschaften der Bevölkerung Medikamente ab. Sie verfügen deswegen über eine entsprechende Bewilligung. Die Definition scheint deshalb wichtig und richtig.
Bei Artikel 9 unterstützen wir die Minderheit Moret, da sie materiell keine Änderung bewirkt.
Bei den Artikeln 11 und 12 empfehlen wir Ihnen, der Minderheit Carobbio Guscetti zu folgen. Hier stehen die berechtigten Interessen der Pharmaindustrie, die den Patentschutz braucht, um innovativ zu bleiben und neue, in der Entwicklung sehr teure Medikamente auf den Markt bringen zu können, den Interessen der Öffentlichkeit gegenüber, welche darauf ausgerichtet sind, dass allen Menschen möglichst preisgünstige und wirksame Medikamente zur Verfügung stehen. In diesem Spannungsfeld gilt es, die Pharma zu schützen, aber gleichzeitig eben auch das Augenmass zu bewahren. Wir denken, dass mit den Anträgen der Minderheit Carobbio Guscetti der notwendige Kompromiss gefunden wurde.
In Artikel 23 geht es um die Abgabekompetenz der Apothekerinnen und Apotheker, die erweitert wird. Hier möchte ich einfach sagen, dass das im Grundsatz möglich und auch richtig sein kann. Es ist aber wichtig, das entsprechend zu flankieren, das heisst, dass die Apothekerinnen und Apotheker über die entsprechende klinische Aus- und Weiterbildung verfügen müssen, um die Kenntnisse zu haben, die es braucht, um auch ohne Rezept Medikamente, die jetzt rezeptpflichtig sind, abzugeben.
In Artikel 26 geht es um die Rezeptpflicht. Hier haben wir einen eigentlichen Blödsinn in das Gesetz geschrieben. Das kommt davon, wenn nicht Sachverstand, sondern eben Partikularinteressen plötzlich die Überhand gewinnen. Es geht tatsächlich um die Wahlfreiheit des Patienten. Das ist richtig, und das unterstützen wir. Es ist aber ein administrativer Unsinn, wenn nichtrezeptpflichtige Medikamente plötzlich rezeptiert werden müssen, denn dort besteht die Wahlfreiheit ja schon. Es ist auch ein Blödsinn, wenn mitten in der Nacht im Notfalldienst oder an einer entlegenen Abgabestelle auf dem Land oder sogar am Spitalbett rezeptiert werden muss. Wir bitten Sie deshalb, hier die notwendige Korrektur anzubringen, indem Sie den Einzelanträgen Pezzatti bzw. Humbel folgen.
In Artikel 27 geht es um die Korrektur einer zunehmend missbräuchlichen Nutzung des Versandhandels unter Umgehung einer angemessenen Beratung des Patienten, rein unter dem Titel des wirtschaftlichen Eigennutzes. Hier tun wir gut daran, etwas stärker zu flankieren. Ich habe dazu deswegen einen Einzelantrag eingereicht, der übrigens bereits in der Kommission diskutiert und anschliessend etwas unglücklich ergänzt wurde, weil die jetzige Mehrheitsfassung nicht praktikabel ist. Der Einzelantrag hält fest, dass für jeden Versand eine Verschreibung vorliegen muss. Er verzichtet aber darauf zu fordern, dass diese Verschreibung in jedem Fall durch den Patienten selbst eingereicht werden muss. Der Versandhandel soll gehbehinderten, entlegen wohnenden und kranken Personen erlauben, sich die Medikamente nach Hause liefern zu lassen. Er soll aber nicht grundsätzlich einer Liberalisierung des Medikamentenmarktes dienen. Der Patient braucht das Rezept nicht immer selber einzureichen. Dieser Vorschlag ist praktikabel, auch bei der heutigen Praxis, weil zum Beispiel Dauerrezepte für chronisch kranke Menschen direkt über die Praxen oder die rezeptierende Stelle der zuständigen Apotheke für den Versand zugestellt werden können.
Bei allen übrigen Artikeln bitten wir Sie, der Mehrheit zu folgen. [PAGE 685]