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Schmid-Federer Barbara · Nationalrat · 2014-05-07

Schmid-Federer Barbara · Nationalrat · Zürich · Fraktion CVP-EVP · 2014-05-07

Wortprotokoll

Gerne lege ich meine Interessenbindung offen: Ich bin Mitglied des Verwaltungsrates einer Familienapotheke in Zürich.

Die Stossrichtung dieser Revision, und das kam besonders in den Hearings zum Ausdruck, ist unbestritten; sie wird von allen begrüsst, auch von unserer Fraktion. Was sind die wesentlichen Punkte?

Wir begrüssen es erstens sehr, dass mit dem neuen Gesetz Anreize geschaffen werden, damit vermehrt kindergerechte Arzneimittel zugelassen werden. Das ist eine Lücke, die es endlich zu schliessen gilt. Denn in Sachen Kinderarzneimittel ist die Schweiz heute ein Entwicklungsland.

Der zweite Punkt ist die Schaffung einer Kategorie von Arzneimitteln der Komplementärmedizin ohne Indikation. Auch das unterstützen wir, es verbessert die Arzneimittelversorgung der Bevölkerung mit Nischenprodukten und trägt dem politischen Willen zum einfachen Zugang zu Alternativheilmitteln Rechnung.

Der dritte Punkt: Angesichts der bestehenden und drohenden Lücken in der Gesundheitsversorgung, des Hausärztemangels und der alternden Bevölkerung ist die bestehende Kompetenz der Medizinal- und Fachberufe besser zu nutzen, aber auch zu präzisieren. Es ist wichtig, dass Patienten bei offensichtlich nicht gravierenden Krankheiten nicht mehr die ambulanten Notfallstrukturen und Spitäler überfluten, was heutzutage der Fall ist und enorme Kosten für uns alle generiert. Hier geht es im Wesentlichen um eine Erweiterung der Abgaberechte der Drogisten und der Apotheker, für Letztere unter persönlicher Haftung und mit Dokumentationspflicht. Neu sollen die Drogisten sämtliche rezeptfreien Medikamente abgeben dürfen. Der breite Zugang der Bevölkerung zu Heilmitteln über den sicheren Fachhandel war nicht nur in der Kommission, sondern auch in unserer Fraktion unbestritten. Wie Sie der Fahne entnehmen können, ist hier keine Minderheit angegeben.

Wir begrüssen ebenfalls die Reorganisation der rezeptfreien Medikamente, welche mehr Klarheit schaffen wird. In die Liste E beispielsweise gehören neu nur Medikamente, für die [PAGE 676] es keiner medizinisch-pharmazeutischen Beratung bedarf. Die Kommission hat somit konsequent ihre Motion 07.3290 zur Förderung der Selbstmedikation, ohne die Patientensicherheit zu beeinträchtigen, umgesetzt.

Die Frage der ärztlichen Selbstdispensation ist aus der Vorlage gestrichen worden. Sie steht heute nicht zur Debatte. Wichtig sind aber die Patientenautonomie und die Notwendigkeit einer vollständigen Dokumentation der verschriebenen und abgegebenen Medikamente. Nur wenn der Patient über sein elektronisches Patientendossier verfügt, in Zukunft vor allem, oder ein Rezept bekommt, ist er wirklich frei in der Bestimmung, ob und wo die Leistungen bezogen werden. Es herrscht Einstimmigkeit über dieses Ziel betreffend das elektronische Patientendossier. Allfällige Differenzen betreffen jetzt noch die Form der Umsetzung.

Das revidierte Gesetz beinhaltet aus allen Blickwinkeln Fortschritte für die Patienten und ihre Sicherheit, einerseits weil die Kompetenzen klarer definiert werden, andererseits weil die neugeregelten Medikamentenlisten den modernen Herausforderungen angepasst werden.

Im Namen der CVP/EVP-Fraktion bitte ich Sie, auf diese Vorlage einzutreten.

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