Leuenberger Moritz · Bundesrat · 2001-12-10
Leuenberger Moritz · Bundesrat · Zürich · 2001-12-10
Wortprotokoll
Nein, das, was hier gefragt wird, trifft nicht zu. Der Untersuchungsbericht des Büros für Flugunfalluntersuchungen (BFU) liegt noch nicht vor. Er wird publiziert, sobald er fertig gestellt ist und nicht angefochten wird oder im Falle einer Beschwerde von der Rekursinstanz - das ist die Eidgenössische Flugunfallkommission - zur Publikation freigegeben wird. Das BFU hatte die Medien im Januar 2001 über den Stand der Untersuchungen informiert. Es stellte damals die Publikation des Schlussberichtes gegen Ende des Jahres 2001 in Aussicht, sofern keine unvorhergesehenen Umstände den Abschluss der ausstehenden Arbeit verzögern. Dass der Bericht nicht wie geplant Ende 2001 abgeschlossen werden kann, hat folgende Gründe:
Das BFU hatte im Rahmen der Untersuchung verschiedene Expertenaufträge vergeben. Die beiden letzten Expertisen trafen erst am 31. Oktober 2001 beziehungsweise am 10. November 2001 beim BFU ein. Der Leiter des BFU hatte sich vorgenommen, den Schlussbericht im Dezember 2001 zu redigieren. Der Crossair-Absturz vom 24. November 2001 hinderte ihn jedoch daran. Die Untersuchung dieses neuen Unfalls führt dazu, dass der Bericht über den Unfall vom 10. Januar 2000 voraussichtlich im April 2002 fertig wird. Das BFU ist verpflichtet, das Bundesamt für Zivilluftfahrt (Bazl) mit Zwischenberichten über vorläufige Untersuchungsergebnisse, die für die Flugunfallverhütung von Bedeutung sein können, zu informieren. Es hat diese Zwischenberichte - wenn möglich - mit Empfehlungen zu verbinden. In Erfüllung dieser Rechtspflicht hat das BFU dem Bazl bisher fünf solche Sicherheitsempfehlungen vorgelegt. Sie betrafen die Programmierung und Bedienung des Flight-Management-Systems, den Einsatz des Autopiloten, die Koordination von Vorgaben der Flugsicherung und Flugzeugführung sowie den Einsatz von Besatzungen mit ausländischen Pilotenlizenzen.
[PAGE 1778]