Bortoluzzi Toni · Nationalrat · 2014-05-07
Bortoluzzi Toni · Nationalrat · Zürich · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2014-05-07
Wortprotokoll
Es ist klar: Information und Transparenz im Gesundheitswesen sind ein sensibler Bereich und sind generell erwünscht. Sie werden bei den Leistungserbringern nicht überall so gehandhabt, wie man es gerne hätte. Hier bei den Heilmitteln ist es vielleicht etwas einfacher und auch im Interesse der Anwendungssicherheit, überschaubare Verhältnisse zu schaffen.
Die Kommission hat sich hier in der Mehrheit für eine Neuordnung mit einer Stiftung ausgesprochen, die für eine fachkompetente Produkteinformation zu sorgen hat. Ich glaube, dass das grundsätzlich der richtige Weg ist. Man hat sich in der Kommission auch recht ausführlich über diese Thematik unterhalten und versucht, eine für Fachpersonen und Patienten vernünftige Lösung zu finden. Wir sind überzeugt, ohne hier alle Details zu erwähnen, dass damit eine gute Ausgangslage geschaffen ist und die Informationsplattform brauchbar sein wird. Die ganze Lösung mit dieser Informationsplattform ist auch unter aktiver Mithilfe der Verwaltung entstanden, das kann man, Herr Bundesrat, auch einmal besonders erwähnen und festhalten. Wir werden die Mehrheit unterstützen, weil wir meinen, dass damit eine gute Ausgangslage geschaffen ist.
Zu den Artikeln 71a und 72a, zu den Anträgen der Minderheit Frehner und der Minderheit Humbel: Es geht hier halt wieder einmal um Interessenbindungen. Es ist etwas in Mode gekommen, nicht wahr, insbesondere wirtschaftliche Interessen transparent zu machen und jedes Detail auszuleuchten, während die politische Haltung solcher Experten oder solcher Mitglieder von Kommissionen keine Rolle spielt oder möglichst noch verschwiegen wird. Im Falle eines zu schaffenden Rates ist allerdings diese Interessenbindung etwas zu relativieren. Sie hat keine besondere Bedeutung, einmal abgesehen davon, dass solche Fachmenschen wahrscheinlich früher einmal immer irgendwie mit Betrieben [PAGE 718] vernetzt waren oder zu irgendeinem Zeitpunkt während ihrer Ausbildung mit Betrieben eine Beziehung gepflegt haben, die man im weitesten Sinn als Interessenbindung oder als Interessenlage bezeichnen könnte.
Ich glaube aber, dass man diese Offenlegung der Interessenbindungen nicht allzu weit fassen darf. Es geht ja vor allem um Entscheide, die nichtoperativer Art sind; das muss man auch festhalten. Es geht nicht um die Zulassung oder um andere bedeutende, wesentliche Entscheide, es geht einzig und allein um Information. Kollege Frehner hat bei der Begründung seines Minderheitsantrages detailliert argumentiert, und wir unterstützen diesen Minderheitsantrag. Wir glauben, irgendwann einmal müsste man sagen: Die bestehenden Regeln, die Voraussetzungen zur Wahl solcher Personen sollten genügen.
Ähnlich kann man auch bei Artikel 72a argumentieren. Da geht es um die Experten. Auch da ist es aus unserer Sicht nicht notwendig, zusätzliche Bestimmungen zu erlassen, um die Unabhängigkeit der Experten zu gewährleisten. Ich habe es gesagt: Es sind in der Regel Fachleute, die auch Verbindungen zur Wirtschaft hatten oder immer noch haben. Aber mit den bestehenden Verfahrensregeln gibt es genügend Rechtssicherheit, um Auswüchse zu verhindern. Die Unabhängigkeit ist wichtig, aber sie wird nicht durch einen Schwall von bürokratischen Auflagen sichergestellt, sondern es geht ja vor allem um charakterliche Eigenschaften solcher Personen, die schwerlich in Reglementen zu erfassen sind.
Darum werden wir den Minderheiten Frehner und Humbel folgen.