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Heim Bea · Nationalrat · 2014-05-07

Heim Bea · Nationalrat · Solothurn · Sozialdemokratische Fraktion · 2014-05-07

Wortprotokoll

Es wurde hier ex cathedra mehrfach betont, das Heilmittelgesetz solle die Gesundheit der Patientinnen und Patienten schützen. Darum hält das Gesetz in Artikel 25 eine Sorgfaltspflicht für die Verschreibung, Abgabe und Anwendung von Arzneimitteln - auch von Tierarzneimitteln - fest. Eine Verletzung dieser Pflicht kann gravierende Folgen für die Gesundheit haben, darum ist eine angemessen strenge Bestrafung angezeigt.

Eine Verschiebung nach Artikel 87, wie das die Mehrheit der Kommission vorschlägt, würde bedeuten, dass eine Verletzung der so wichtigen Sorgfaltspflicht als gar nicht so schlimm beurteilt würde. Sie würde zum reinen Übertretungstatbestand degradiert. Nach Meinung der SP-Fraktion gehört jedoch die Gefährdung der Gesundheit unter den Titel von Artikel 86, "Verbrechen und Vergehen", und sollte auch in diesem Sinn strafbar sein. Mit dem Antrag der Mehrheit wird der Patientenschutz gemessen am heutigen Recht geschwächt. Das ist aus unserer Sicht nicht zu verantworten und würde von Patientenseite auch kaum verstanden, auch deshalb nicht, weil der Patientenschutz in der Schweiz ohnehin schon erhebliche Schwächen hat.

Stimmen Sie hier dem Antrag der Minderheit und damit dem Entwurf des Bundesrates zu. Dann braucht es auch Absatz 2 gemäss Antrag der Mehrheit nicht, weil mit der Minderheitsvariante auch die Falschbezeichnung von Heilmitteln als illegale Handlungen und damit als eigenständige Delikte erfasst sind. Was nicht erfasst wird, ist das Verfälschen, dies darum, weil das Einfügen dieses Begriffs zu einer Vermischung mit Strafbestimmungen des Urheberrechts und damit zu Abgrenzungsschwierigkeiten führen würde. Abgrenzungsschwierigkeiten führen jedoch zu Verschleppungen.

Dass es eine Verschärfung der Sanktionsmöglichkeiten braucht, darüber besteht an sich Konsens. Der Antrag der Mehrheit steht jedoch im Widerspruch dazu. Er bedeutet eine Schwächung der Sanktionsmöglichkeiten. Nicht akzeptabel ist für die SP-Fraktion, dass der Verstoss gegen das Verbot geldwerter Vorteile, wie es der Bundesrat bei Artikel 85a neu vorschlägt, gemäss der Kommissionsmehrheit nur noch als Übertretung eingestuft und nur noch mit Bussen sanktioniert werden soll und nicht auch mit Freiheitsstrafen. Wir unterstützen den Bundesrat und hoffen, dass dies auch das Ratsplenum tut.

Ausserdem ist nicht akzeptabel, dass die unzulässige Verschreibung von Tierarzneimitteln nur als Übertretung sanktioniert werden soll. Wir sind der Ansicht: Ob unzulässige Verschreibung bei Human- oder bei Tierarzneimitteln, es gehört in die Rubrik "Verbrechen und Vergehen". An Nutztiere verabreichte Arzneimittel können gravierende Folgen für die Gesundheit der Konsumentinnen und Konsumenten haben, zum Beispiel aufgrund von Rückständen in den Nahrungsmitteln oder im Zusammenhang mit der Zunahme der Antibiotika-Resistenzen im menschlichen Körper, darüber haben wir gesprochen, Resistenzen, die jegliche Antibiotika-Behandlung wirkungslos machen.

Kurz zusammengefasst: Die Minderheit empfiehlt Ihnen, in bei den Artikeln 86 und 87 dem Entwurf des Bundesrates zuzustimmen.

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