Frehner Sebastian · Nationalrat · 2014-05-07
Frehner Sebastian · Nationalrat · Basel-Stadt · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2014-05-07
Wortprotokoll
Es sind sich wohl alle einig, dass die Strafbestimmungen des Heilmittelgesetzes revisionsbedürftig sind. Die vom Bundesrat vorgeschlagenen weitreichenden Änderungen beheben die Mängel allerdings nur zum Teil und schaffen zudem neue. Für die SVP-Fraktion gibt es zwei starke Motive für die Revision der Artikel 86 und 87: erstens eine klare Definition von verbotenem und strafbarem Handeln, sodass die Gerichte eine brauchbare Grundlage haben, zweitens der Kampf gegen die Medikamentenfälscher.
Im Gegensatz zum Entwurf des Bundesrates muss von der Gesetzessystematik her eine klare Aufteilung in Verbrechen und Vergehen einerseits und Übertretungen andererseits erfolgen. Die bisherige Aufteilung in zwei Gesetzesbestimmungen soll deshalb beibehalten werden. Entsprechend soll Artikel 86 die Verbrechen und Vergehen regeln und Artikel 87 die Übertretungen. Damit entfällt der vom Bundesrat vorgesehene neue Artikel 86a. Die vom Bundesrat vorgeschlagene Verschärfung der Strafsanktionen bei einer Verletzung von Artikel 57a wird stattdessen in Artikel 86 Absatz 1 Litera g übernommen.
Der Bundesrat schlägt eine doppelte Verschärfung der Strafsanktionen vor:
1. Für ein Vergehen nach Artikel 86 Absatz 1 soll neu nicht mehr eine konkrete Gesundheitsgefährdung vorliegen müssen, vielmehr genügt bereits eine abstrakte Gesundheitsgefährdung.
2. Nach dem neuen Artikel 86 Absatz 2 Litera a sollen Fälle mit konkreter Gesundheitsgefährdung neu als Verbrechen bestraft werden. Dies ist zu begrüssen.
Zudem war die Mehrheit der Meinung, dass das Problem der Medikamentenfälschung ausdrücklich angegangen werden soll. Das Nachmachen, das Verfälschen und das falsche Bezeichnen von Humanarzneimitteln und Medizinprodukten soll als neuer, dringend benötigter Straftatbestand in Artikel 86 Absatz 1 Litera f aufgenommen werden.
Namens meiner Fraktion bitte ich Sie, der Kommissionsmehrheit zu folgen und die Minderheitsanträge Heim und Steiert abzulehnen.
Frau Heim will mit ihren beiden Minderheitsanträgen einerseits beim Konzept des Bundesrates bleiben und andererseits Delikte betreffend Tierarzneimittel den gleichen Strafandrohungen unterstellen wie solche, die die Humanmedizin betreffen. Dass das Konzept der Mehrheit wegen der klaren Aufteilung nach Deliktarten zu bevorzugen ist, habe ich Ihnen bereits dargelegt. Aus Sicht der SVP-Fraktion und auch aus Sicht der Mehrheit ist es zudem gerechtfertigt, Taten, die Menschen betreffen, härter zu bestrafen als Taten, die Tiere gefährden.
Die Minderheit Steiert schliesslich möchte die Strafverfolgung, entgegen der Meinung des Bundesrates, alleine Swissmedic und dem BAG überlassen. Nach unserer Meinung macht es aber durchaus Sinn, bei einer Widerhandlung gegen das Zoll- oder das Mehrwertsteuergesetz die Eidgenössische Zollverwaltung für zuständig zu erklären; dies, weil diese Stelle laut den Äusserungen der Verwaltung in der Kommission in diesen Fragen über mehr Kompetenz verfügt.