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Schmid-Federer Barbara · Nationalrat · 2014-05-07

Schmid-Federer Barbara · Nationalrat · Zürich · Fraktion CVP-EVP · 2014-05-07

Wortprotokoll

2011 habe ich die Motion 11.4002, "Grooming unter Strafe stellen", eingereicht, die ein explizites Grooming-Verbot fordert. Der Bundesrat hat empfohlen, diese Motion abzulehnen, der Rat konnte dazu nicht Stellung nehmen. Für mich ist nach wie vor unhaltbar, dass Kinder und Jugendliche unter der heute geltenden Strafgesetzgebung ungenügend vor sexueller Belästigung und vor den Gefahren im Internet geschützt werden. Selbst wenn die Polizei bei der präventiven Fahndung im Internet auf solche Belästigungen stösst, die für Jugendliche und Kinder sehr verstörend sind, kann sie nicht dagegen vorgehen. Ich bin deshalb nicht gewillt lockerzulassen.

Mit meinem neuen Vorstoss, der Ihnen heute vorliegt, will ich die sexuelle Belästigung von Minderjährigen auch über das Web zum Offizialdelikt erheben. Es kann gerade Jugendlichen und Kindern nicht zugemutet werden, schwere und nachhaltige psychische Verletzungen durch Grooming selber zur Anzeige zu bringen. Dass man das Verbrechen dann schleifen lässt, ist inakzeptabel. Ich hoffe, das leuchtet ein.

Im Zusammenhang mit der Diskussion zur Genehmigung und Umsetzung des Übereinkommens des Europarates zum Schutz von Kindern vor sexueller Ausbeutung und sexuellem Missbrauch, der Lanzarote-Konvention, hat nun aber die Kommission für Rechtsfragen des Nationalrates sozusagen meine ursprüngliche Forderung wieder aufgegriffen, Grooming generell unter Strafe zu stellen. Mit der parlamentarischen Initiative der Kommission für Rechtsfragen 13.442, "Grooming mit Minderjährigen", besteht wieder die Chance, dass eine neue Rechtsgrundlage geschaffen wird, um der Anbahnung sexueller Kontakte über das Internet umfassender einen Riegel zu schieben.

Endlich, möchte ich sagen, kommen wir einen Schritt vorwärts. Natürlich ist damit die Erhebung zum Offizialdelikt, wie ich sie heute fordere, nicht erledigt. Ich ziehe aber meine Motion vorläufig zurück, um den Weg für eine umfassende Rechtsgrundlage freizugeben. Ich erwarte, dass die Räte dieser Rechtsgrundlage zustimmen. Die Forderung nach der Erhebung zum Offizialdelikt werde ich dann, wenn noch nötig, auf dieser Basis wieder einbringen. Vielleicht geht es dann schlanker und ohne parlamentarischen Vorstoss.

In diesem Sinne ziehe ich meine Motion zurück.

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