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Metzler Ruth · Bundesrat · 2001-12-10

Metzler Ruth · Bundesrat · Appenzell I.-Rh. · 2001-12-10

Wortprotokoll

Frau Ménétrey-Savary, ich habe Ihnen ausführlich dargelegt, dass es im Falle von Einzelfallbeurteilungen, -behandlungen und -bewilligungen nicht darum geht, willkürlich zu handeln. Ich möchte Ihnen noch einmal in Erinnerung rufen, dass wir Härtefälle regeln wollen. Wir wollen nicht über diese Härtefallbewilligungen wirtschaftliche Situationen von Familien in ihren Herkunftsländern lösen.

Deswegen habe ich auch ganz bewusst einen Einzelfall zitiert. Sie können als Beispiel den Einzelfall nehmen, der vor rund zwei Wochen durch die Schweizer Medien ging. Dabei ging es darum, einen jungen Mann im Alter von 19 Jahren auszuweisen, der nach einem mehrmonatigen - nicht über einjährigen - Asylverfahren ausgewiesen werden sollte. Dieser junge Mann, der in unserem Land allenfalls eine Arbeitsstelle hat, sorgt wirtschaftlich für zehn oder fünfzehn oder zwanzig Personen in seinem Heimatland. Frau Ménétrey-Savary, wenn wir in unserem Land eine konsequente und kohärente Migrationspolitik betreiben wollen - ich will das; ich will zusammen mit den Kantonen die Verantwortung wahrnehmen -, kann es nicht sein, dass wir in solchen Fällen hingehen und sagen, es könnte sein, dass das ein Kriterium für unsere Härtefallbewilligungen ist. Ich habe Ihnen die Kriterien dargelegt. Ich bin überzeugt, dass wir mit diesen Kriterien den wirklichen Härtefällen gerecht werden können. Ein junger Mann, dessen Beispiel Sie angeführt haben, ist aus meiner Sicht und aus der Sicht des Bundesrates kein Härtefall der Art, wie wir sie regeln wollen.