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Markwalder Bär Christa · Nationalrat · 2006-05-11

Markwalder Bär Christa · Nationalrat · Bern · Freisinnig-demokratische Fraktion · 2006-05-11

Wortprotokoll

Die beiden parlamentarischen Initiativen Sommaruga Carlo und Vischer, die wir zwar gemeinsam beraten, aber dennoch einzeln über sie beschliessen werden, stossen beide in eine ähnliche Richtung. Sie zielen darauf ab, dass Erzeugnisse aus den von Israel besetzten Gebieten nicht von der Zollbefreiung des Efta-Abkommens mit Israel profitieren. Kollege Sommaruga will dies mit einem Ein- und Durchfuhrverbot für Erzeugnisse aus Siedlungen und Produktionsstätten im Westjordanland und im Gazastreifen erreichen, Kollege Vischer mittels eines Rückzugs der Schweiz aus dem 1992 abgeschlossenen Efta-Freihandelsabkommen mit Israel.

Im Sechstagekrieg 1967 überschritt Israel die 1949 festgelegte Waffenstillstandslinie, die sogenannte grüne Linie, und besetzte die bis dahin von Ägypten und Jordanien verwalteten Gebiete. Seither verurteilt die internationale Gemeinschaft unablässig die Besetzung dieser Gebiete und die Kolonisierungspolitik der verschiedenen israelischen Regierungen. Der Uno-Sicherheitsrat und die Uno-Generalversammlung haben Israel mittels mehrerer Resolutionen zum Rückzug aus den besetzten Gebieten aufgerufen und gefordert, dass sich Israel an das Abkommen zum Schutz von Zivilpersonen in Kriegszeiten, an das Vierte Genfer Abkommen, hält. Der Internationale Gerichtshof hat in einem Gutachten von 2004 über die rechtlichen Folgen des Mauerbaus verschiedene Verletzungen des humanitären Völkerrechtes festgestellt. Auch der oberste israelische Gerichtshof hat die Anwendbarkeit des Vierten Genfer Abkommens anerkannt und unter Berufung auf das humanitäre Völkerrecht den sofortigen Baustopp für bestimmte Mauerabschnitte verhängt und eine Änderung des Mauerverlaufs verfügt.

Die Schweiz als Depositarstaat der Genfer Abkommen setzt sich seit etlichen Jahren für die Wahrnehmung der Menschenrechte und des humanitären Völkerrechtes sowie für einen dauerhaften Frieden im Nahen Osten ein und unterstützt die Bemühungen der internationalen Gemeinschaft. Sie betrachtet insbesondere die jüdischen Siedlungen in den besetzten Gebieten als Verletzung des vierten Genfer Abkommens und anerkennt die Ausdehnung der israelischen Souveränität auf Ostjerusalem und auf die Golanhöhen nicht. Die von Israel betriebenen Siedlungsaktivitäten in den besetzten palästinensischen Gebieten stellen eine Behinderung der Friedensverhandlungen dar. Ein wichtiger Schritt seitens der israelischen Regierung wurde im letzten Oktober mit dem Abzug aus dem Gazastreifen gemacht. Dennoch stellen die Siedlungspolitik im Westjordanland und in Ostjerusalem sowie die Trennungsmauer nach wie vor ungelöste Probleme dar.

Auch die Handelsbeziehungen zwischen der Schweiz und Israel werden dadurch in direkter Weise beeinträchtigt. Die in die Schweiz importierten israelischen Güter unterstehen seit 1993 dem zwischen den Efta-Staaten und Israel geltenden Freihandelsabkommen. Dieses Abkommen erstreckt sich ausschliesslich auf Produkte mit Ursprung im Territorium der Vertragsparteien. Die internationale Gemeinschaft anerkennt die von Israel seit 1967 besetzten Gebiete nicht als legales israelisches Territorium, sondern bezeichnet sie entsprechend dem internationalen Recht als besetzte Gebiete. Produkte aus den besetzten Gebieten fallen folglich nicht unter das Abkommen zwischen den Efta-Staaten und Israel und müssen speziell etikettiert und verzollt werden wie Produkte aus Drittstaaten. Doch bis anhin war bei den in die Schweiz importierten Produkten nicht ersichtlich, ob sie auf dem Staatsgebiet Israels oder in den besetzten Gebieten produziert worden waren, da alle Produkte mit dem Vermerk "made in Israel" versehen waren. Auf dieses Problem aufmerksam gemacht, hat der Bundesrat im April 2002 beschlossen, die Kontrolle von israelischen Ursprungsnachweisen zu verstärken, denn gemäss Auskünften der Eidgenössischen Zollverwaltung waren die von Israel erstellten Ursprungsnachweise oft lückenhaft oder gar falsch.

Gestützt auf diese Ausgangslage verlangt die vorliegende parlamentarische Initiative Sommaruga Carlo einen Ein- und Durchfuhrstopp für Güter, die in den völkerrechtswidrig besetzten Gebieten produziert wurden. Gemäss dem Initianten könne nur so effektiv verhindert werden, dass die jüdischen Siedlungen in diesen Gebieten direkt von den Handelsbeziehungen zwischen der Schweiz und Israel profitieren. Weiter würde es ein Ein- und Durchfuhrstopp für solche Siedlungsgüter der Schweiz ermöglichen, eine kohärente Haltung in Bezug auf das Völkerrecht, auf die schweizerische Nahostpolitik, auf die Genfer Initiative und auf das Gutachten des Internationalen Gerichtshofs über die Sperrmauer in den besetzten Gebieten einzunehmen.

Die Mehrheit der Kommission ist aber der Meinung, dass sich diese parlamentarische Initiative kontraproduktiv auf die Vermittlerrolle der Schweiz im Nahen Osten auswirken könne und dass sie deshalb abzulehnen sei. Allerdings wird anerkannt, dass die völkerrechtliche Lage in der Region prekär ist und dass die Frage der Siedlungsgüter besonders sorgfältig betrachtet werden muss.

Nach dem Einreichungsdatum der vorliegenden parlamentarischen Initiative, nämlich dem 7. Oktober 2004, hat sich die Lage in Bezug auf die Handelsbeziehungen zwischen der Schweiz und Israel verändert. Am 1. Juli 2005 trat im Rahmen ihres Assoziationsabkommens eine administrative Vereinbarung zwischen den Efta-Staaten und Israel - analog einer kurz zuvor getroffenen Abmachung zwischen der EU und Israel - in Kraft. Diese soll die Einhaltung der Deklarationspflicht seitens des Staates Israel deutlich verbessern. Auf Importprodukten aus Israel muss nun die korrekte und detaillierte Herkunftsbezeichnung angebracht werden. Waren, die in den besetzten Gebieten produziert wurden, sollten somit für die Zollbehörde besser identifizierbar sein. Durch diese neue Vereinbarung kann vermieden werden, dass Siedlungsgüter unzulässig von Zöllen befreit werden.

Der Bundesrat hat unserer Kommission den Text der Vereinbarung zugestellt, und wir werden uns in regelmässigen Abständen über ihre Umsetzung informieren lassen. Die Kommissionsmehrheit begrüsst diesen Schritt und unterstützt den Bundesrat in seinen Bemühungen. Ein Ein- und Durchfuhrverbot für Produkte aus den Siedlungen käme nach Ansicht der Kommissionsmehrheit einem wirtschaftlichen Boykott gleich, welcher die in den besetzten Gebieten lebende palästinensische Bevölkerung undifferenziert treffen würde. Weiter würde eine solche Massnahme kaum konstruktiv zum vorangeschrittenen Friedensprozess beitragen und die Rolle der Schweiz im Rahmen des Friedensprozesses massgeblich infrage stellen.

Deshalb beantragt Ihnen die Kommission mit 16 zu 5 Stimmen bei 4 Enthaltungen, der parlamentarischen Initiative Sommaruga Carlo keine Folge zu geben.

Die Kommission hält dennoch fest, dass diese neue administrative Vereinbarung zwischen Israel und den Efta-Staaten lediglich eine zolltechnische Massnahme ist. Diese sieht vor, dass der Herkunftsort in den Zollpapieren erscheint, damit die Produkte entsprechend versteuert werden können. Der genaue Herkunftsort eines Produktes muss aber auf dem Produkt selber nicht zwingend angebracht werden. Das Bundesamt für Gesundheit weist in seiner Stellungnahme zuhanden der Kommission darauf hin, dass der Vermerk "made in Israel" auf Lebensmitteln, die aus den besetzten Gebieten kommen, gemäss schweizerischer Lebensmittelverordnung unzulässig sei. Für Fälle, in denen einem Lebensmittel kein Produktionsland zugeordnet werden kann, muss der kleinste geografische Raum angegeben werden. Auf Lebensmitteln, die aus den besetzten Gebieten stammen, muss gemäss Artikel 22a Absatz 7 der Lebensmittelverordnung der Hinweis "Westjordanland" oder "Ostjerusalem" angebracht werden. Damit die Transparenz für die Konsumentinnen und Konsumenten hergestellt werden [PAGE 702] kann, sind die genauen Herkunftsbezeichnungen unabdingbar.

In Würdigung dieser Erwägungen empfiehlt Ihnen die Kommissionsmehrheit deshalb, der parlamentarischen Initiative Sommaruga Carlo keine Folge zu geben.

Zur parlamentarischen Initiative Vischer: Mit dieser parlamentarischen Initiative wird verlangt, dass sich die Schweiz aus dem Abkommen zwischen Israel und den Efta-Staaten von 1992 zurückzieht. Der Initiant macht geltend, dass Israel nicht nur israelische Produkte zu Vorzugsbedingungen in die Schweiz exportiert, sondern auch solche Produkte, die in den völkerrechtswidrig besetzten Gebieten hergestellt werden. Die vorliegende parlamentarische Initiative zielt darauf ab, wirtschaftlichen Druck zu erzeugen, um die Friedensverhandlungen zwischen Israel und Palästina zu beschleunigen.

Diese parlamentarische Initiative stützt sich weitgehend auf dieselben Begründungen, die ich eben in Bezug auf die parlamentarische Initiative Sommaruga Carlo über ein Ein- und Durchfuhrverbot für Siedlungsgüter ausführlich erläutert habe. Ich werde mich nicht wiederholen und nur kurz auf die Stellungnahme der Aussenpolitischen Kommission eingehen. Die Kommission ist der Auffassung, dass die Einfuhr von falsch deklarierten Gütern aus jüdischen Siedlungen in den besetzten Gebieten, die so in den Genuss der vom Freihandelsabkommen zwischen Israel und den Efta-Staaten gewährten Zollpräferenzen kommen, unrechtmässig geschieht und somit ein ernsthaftes Problem darstellt. Mit dem Export von Gütern, die in den besetzten Gebieten hergestellt werden, hat Israel lange unrechtmässig von der Zollbefreiung durch das Efta-Abkommen mit Israel profitiert. Doch mit der am 1. Juli 2005 in Kraft getretenen administrativen Vereinbarung über die Regelung der genauen Bezeichnung der Produktionsstandorte zwischen den Efta-Staaten und Israel hat sich die Lage in Bezug auf die Handelsbeziehungen mit Israel verändert. Die Kommissionsmehrheit sieht darin einen positiven Schritt. Der Kommission steht der Text der Vereinbarung zur Verfügung, und sie kann sich in regelmässigen Abständen über deren Umsetzung informieren lassen.

Die Kommissionsmehrheit teilt die Besorgnis des Initianten, dass das Völkerrecht und insbesondere das humanitäre Völkerrecht im Nahen Osten immer wieder verletzt werden. Der einseitige Rückzug der Schweiz aus dem Freihandelsabkommen zwischen den Efta-Staaten und Israel würde aber sowohl dem fortschreitenden Friedensprozess als auch der neutralen Vermittlerrolle der Schweiz in der Region schaden.

Deshalb beantragt Ihnen die Kommission mit 18 zu 2 Stimmen, der parlamentarischen Initiative Vischer keine Folge zu geben.

Wie bereits in Bezug auf die parlamentarische Initiative Sommaruga Carlo festgehalten worden ist, muss ein Unterschied zwischen der zollinternen Deklarationspflicht und der Transparenz für Konsumentinnen und Konsumenten gemacht werden. Die im Juli 2005 in Kraft getretene Vereinbarung garantiert, dass in den Zollpapieren der genaue Herkunftsort der Produkte steht, damit diese entsprechend verzollt werden können. Mit dieser Vereinbarung wird aber nicht sichergestellt, dass auf den Lebensmitteln selbst der genaue Herkunftsort ersichtlich ist. Das BAG weist darauf hin, dass der Vermerk "made in Israel" auf Produkten aus den besetzten Gebieten gegen die schweizerische Lebensmittelverordnung verstösst. Gemäss Artikel 22a Absatz 7 der Lebensmittelverordnung muss es für Konsumentinnen und Konsumenten klar ersichtlich sein, wenn ein Produkt aus dem Westjordanland oder aus Ostjerusalem kommt. Dies gilt es noch zu verbessern.

Die Kommissionsmehrheit empfiehlt Ihnen mit 18 zu 2 Stimmen klar, die Initiative abzulehnen.