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Genner Ruth · Nationalrat · 2006-05-11

Genner Ruth · Nationalrat · Zürich · Grüne Fraktion · 2006-05-11

Wortprotokoll

Die parlamentarische Initiative betrifft die Fahrkostenabzüge zwischen Wohn- und Arbeitsstätten - ganz klar bei unselbstständiger Erwerbstätigkeit. Die Minderheit schlägt Ihnen vor, bei den direkten Bundessteuern die Fahrkostenabzüge auf die für den öffentlichen Verkehr anfallenden Kosten zu beschränken. Damit könnten wir wesentlich mehr Steuereinnahmen generieren - wir haben es vom Sprecher der Kommission gehört -, etwa 100 Millionen Franken, sofern das überhaupt so präzise abgeschätzt werden kann. Dieses Geld könnten wir natürlich wiederum für den öffentlichen Verkehr einsetzen. Politisch setzen wir uns immer dafür ein, dass der private Strassenverkehr auf die Schiene bzw. auf die öffentlichen Verkehrsmittel verlagert wird. Auf der anderen Seite geraten wir mit diesem Steuerabzug eigentlich in einen Widerspruch mit uns selber, weil wir immer noch Anreize setzen, private Verkehrsmittel zu benützen.

Letztlich kann derjenige am meisten abziehen, der am weitesten von seinem Arbeitsort entfernt ist. Also subventionieren wir gleichsam das Wohnen im Grünen, im entferntesten Winkel. Dort, wo es letztlich auch keinen öffentlichen Verkehr mehr gibt, kann man die ganzen Fahrkosten mit privaten Verkehrsmitteln abziehen, und das ist schlichtweg ein falscher Anreiz. Deshalb sollte in einer ersten Phase der Abzug nur in der Höhe der Kosten für den öffentlichen Verkehr gemacht werden dürfen; das heisst, man kann trotz allem noch einen Abzug machen, aber es sollen nicht diejenigen, die mit privaten Verkehrsmitteln fahren, noch zusätzlich entlastet werden.

Wir müssen uns auch die Frage differenzierter stellen, was zumutbar ist. Die heutige Rechtslage ist so, dass diejenigen, denen die Benutzung des öffentlichen Verkehrs nicht zumutbar ist, die Fahrkosten mit privaten Verkehrsmitteln bereits abziehen dürfen. Diese Frage wird in den verschiedenen Kantonen durchaus unterschiedlich gehandhabt. Unser Vorschlag wäre in diesem Sinne auch ein Schritt zur Harmonisierung.

Wenn wir das Ganze unter ökologischen Gesichtspunkten anschauen, dann ist es uns aus verschiedenen Gründen ein Anliegen, wirklich den öffentlichen Verkehr zu fördern. Das heisst, dass wir entsprechend auch bei der Steuergesetzgebung kongruent sein und nur noch die Kosten für den öffentlichen Verkehr abziehen lassen sollten.

In einem zweiten Schritt - das wäre die wirklich konsequente Haltung - würde es bedeuten, dass wir keine Mobilitätskosten mehr abziehen lassen und diesen Abzug vollständig streichen. In diesem Sinne würden wir diejenigen belohnen, die einen kurzen Arbeitsweg wählen. Wir würden auch diejenigen belohnen, die den öffentlichen Verkehr benutzen.

Wir könnten uns auch grundsätzlich die Frage stellen: Was sind die Aufgaben des Staates im Bereich der Mobilität? Da geht es darum, die Infrastruktur bereitzustellen, sei das nun die Strasse oder der öffentliche Verkehr. Aber es kann nachher nicht noch darum gehen, den privaten Verkehr zu subventionieren, den wir aus umweltpolitischen Gründen, aus Gründen der Lufthygiene, aber auch wegen der Belastung der Bevölkerung durch Lärm, Abgase usw., einschränken wollen.

Ich meine, es handelt sich heute um einen Entscheid für eine klare politische Prioritätensetzung, und die Prioritätensetzung muss beim öffentlichen Verkehr liegen. Deshalb soll [PAGE 709] nicht mehr das Privatfahrzeug subventioniert werden, wenn man es für den Arbeitsweg braucht.

Ich möchte Sie deshalb bitten, dieser Initiative Folge zu geben.