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Wasserfallen Christian · Nationalrat · 2015-05-04

Wasserfallen Christian · Nationalrat · Bern · FDP-Liberale Fraktion · 2015-05-04

Wortprotokoll

Die Geschäftsnummer 07.402 lässt erahnen, wie alt dieses Geschäft bereits ist. Es ist eine sehr alte Vorlage, die vor uns liegt. Entsprechend ist sie nicht nur veraltet, sondern auch überholt. Warum? Wir haben mit dieser Vorlage eine Verfassungsbestimmung vor uns; der Anstoss dazu erfolgte, bevor das Kinder- und Jugendförderungsgesetz geschaffen wurde und in Kraft trat. Dieses Gesetz trat am 1. Januar 2013 in Kraft und bildet seither die Grundlage für die ganze Kinder- und Jugendförderungspolitik des Bundes inklusive der vielzitierten Koordination zwischen kommunalen, kantonalen und nationalen Akteuren. Man darf auch nicht vergessen, dass weder der Bundesrat noch die Kantone diese Verfassungsgrundlage wollen. Eine Mehrheit der Kantone ist gemäss Vernehmlassung nicht dafür, dass man diese Verfassungsgrundlage schafft, und der Bundesrat hat in seiner Stellungnahme zum Verfassungsartikel klipp und klar festgehalten, dass man darauf nicht eintreten solle.

Wenn angeblich der gesetzgeberische Handlungsbedarf ganz offensichtlich besteht, aber ausgerechnet die Kantone, Frau Amherd, keine einheitliche Stellungnahme abgeben, muss ich mich ehrlich gesagt fragen, wo denn genau der Handlungsbedarf besteht. In diesem Haus habe ich es nämlich noch nie erlebt, dass die Kantone Handlungsbedarf sehen, aber nicht für Eintreten plädieren. Das wäre für mich ein Novum.

Zur Kostenfolge: Es ist eben gerade nicht so, wie behauptet wird, dass es keine Kostenfolge hätte. Ich habe gesagt, dass das Kinder- und Jugendförderungsgesetz seit dem 1. Januar 2013 in Kraft ist. Was ist passiert? Man hat anfänglich 7 Millionen Franken ausgegeben, jetzt sind es über 10 Millionen, und wenn dann noch der Kinder- und Jugendschutz dazukommt, sind es 15 oder 20 Millionen Franken. Ich lege meine Hand ins Feuer: Da werden Sie keine Gegenargumente haben.

Ebenfalls klar ist - das ist eigentlich das Löbliche an dem, was meine Vorrednerin, die Initiantin, gesagt hat -: Es hat Programme gegeben, "Jugend und Gewalt", "Jugend und Medien". Aber wie sind diese Programme entstanden? Auf der Basis der vorhandenen Verfassungsgrundlage, auf der Basis des Kinder- und Jugendförderungsgesetzes, das wir am 1. Januar 2013 in Kraft gesetzt haben. Wo ist dann der Handlungsbedarf? Der Handlungsbedarf ist explizit nicht ausgewiesen. Deshalb sind auch die Sozialdirektorinnen und Sozialdirektoren absolut uneinheitlicher Meinung. Sie haben sogar darauf verzichtet, eine Empfehlung abzugeben, was diese Verfassungsgrundlage anbelangt. Der Bundesrat lehnt, wie gesagt, die Schaffung einer solchen Verfassungsgrundlage ab.

Ich möchte dann auch noch fragen - Frau Amherd, so, wie es aussieht, werden Sie mir auch noch eine Frage stellen -, wie genau Sie diese Verfassungsbestimmung auf Gesetzesebene umsetzen wollen. Es ist viel von "koordinieren" gesprochen worden; es ist viel gesagt worden, man brauche mehr Kompetenzen, aber nie ist ein konkretes Beispiel gebracht worden, was Sie genau machen wollen. Hier beschliessen wir einmal mehr eine Verfassungsbestimmung - dazu muss sich die ganze Bevölkerung äussern - auf Vorrat, ohne dass die Bevölkerung weiss, was getan werden soll.

Zum Schluss muss ich einfach wieder mal ein Plädoyer für die Eigenverantwortung halten; das will ich wirklich tun, denn Sie haben das Beispiel mit der Medienförderung gebracht. Die Eigenverantwortung, gerade im Bereich der Medienförderung, ist zentral. Es bringt nichts, wenn wir die ganze Problematik der Medienförderung im Bereich des Kinder- und Jugendschutzes an die öffentliche Hand auslagern. Die Eltern sollen sich endlich einmal damit auseinandersetzen; dann sehen sie nämlich auch, was es heute gibt, und dann verstehen sie auch, was die Problematiken dabei sind. Diese Aufgabe darf gar nicht an den Staat abgegeben werden.

Aus diesen doch triftigen Gründen - dass man keine Verfassungsgrundlage auf Vorrat schafft, ohne genau zu wissen, wo Handlungsbedarf besteht - hat die FDP-Liberale Fraktion einstimmig beschlossen, nicht auf die Vorlage einzutreten.