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Munz Martina · Nationalrat · 2015-05-04

Munz Martina · Nationalrat · Schaffhausen · Sozialdemokratische Fraktion · 2015-05-04

Wortprotokoll

Ich bitte Sie, bei der Mehrheit zu bleiben. Die SP-Fraktion erachtet es als wichtig und notwendig, dass der Bund Grundsätze festlegen kann. Um gemeinsame Standards einführen zu können, braucht es gewisse verbindliche Vorgaben des Bundes. [PAGE 637]

Am Beispiel Medienschutz kann das gut veranschaulicht werden. Die Nutzung der neuen Informations- und Kommunikationstechnologien ist für Kinder und Jugendliche selbstverständlich geworden. Die neuen Medien bringen Chancen mit sich, aber auch Gefahren, vor welchen die Kinder und Jugendlichen geschützt werden müssen.

Im Bereich des Kinder- und Jugendmedienschutzes setzt das heutige System der Unterhaltungsmedien bei Filmen und Computerspielen hauptsächlich auf die Branchenselbstkontrolle. Zuständig für rechtliche Vorgaben sind die Kantone. Es existiert heute auch keine Verfassungsgrundlage für die Schaffung einer nationalen Regulierungsstelle für den Jugendmedienschutz oder eines nationalen Kompetenzzentrums für elektronische Medien. Und das ist in unserer schnelllebigen, globalen Internet-Gesellschaft nicht mehr zeitgemäss. Die heutige Regelung scheint mir etwa so absurd, wie wenn jeder Kanton noch seine eigene Münzhoheit hätte. Es gibt gewisse Dinge, bei welchen es trotz Föderalismus eine nationale Zuständigkeit braucht und die kantonale Zuständigkeit schlicht nicht praktikabel ist. Wie nur soll der Verkauf oder das Herunterladen von Computerspielen mit kantonalen Altersgrenzen geregelt und kontrolliert werden? Das ist ein Ding der Unmöglichkeit!

Unbestritten ist, dass bei elektronischen Medien ein grosser Handlungsbedarf bezüglich Kinder- und Jugendschutz besteht. Mit der Streichung von Artikel 67 Absatz 1bis wird genau ein solcher Schutz verhindert.

Ich bitte Sie: Lehnen Sie den Streichungsantrag der Minderheit ab, und tragen Sie damit zu einem wirksamen nationalen Kinder- und Jugendschutz bei!