Lexipedia

Gilli Yvonne · Nationalrat · 2015-05-04

Gilli Yvonne · Nationalrat · St. Gallen · Grüne Fraktion · 2015-05-04

Wortprotokoll

In Artikel 57a geht es zuerst einmal um den Geltungsbereich von Abschnitt 2a, in dem es um die Integrität, aber auch um ein Verhindern der Korruption im Bereich des Arznei- und Heilmittelmarktes geht. Die Minderheit Cassis möchte diesen Geltungsbereich auf verschreibungspflichtige Arzneimittel einschränken, während die Mehrheit den Geltungsbereich auf alle Heilmittel angewendet haben will.

Verschreibungspflichtige Arzneimittel können, müssen aber nicht Arzneimittel sein, die kassenpflichtig sind. Verschreibungspflichtig und nicht kassenpflichtig ist zum Beispiel die hormonale Verhütung. Heilmittel umfassen nicht nur Arzneimittel, sondern auch Medizinprodukte, und dazu gehören auch wichtige und bezüglich Qualität und Korruption heikle Medizinprodukte wie zum Beispiel das ganze Prothesenmaterial, das in den Körper eingebracht wird. Angesichts des riesigen Marktes rund um die Medizinprodukte, mit zunehmenden Risiken bezüglich der Materialqualität, stellt sich berechtigterweise die Frage, warum die Forderung nach Integrität respektive nach einem Verbot des Erwirtschaftens von ungebührlichen Vorteilen nur Arzneimittel und nicht auch Heilmittel umfassen soll. Natürlich schliessen wir damit auch Heftpflaster und Windeln und Tausende von Bagatellartikeln in der Gesundheitsbranche ein, daneben aber eben auch wichtige Medizinprodukte, zu denen, wie gesagt, auch Prothesenmaterial gehört.

Wir dürfen von einer Vollzugsbehörde erwarten, dass sie fähig ist, für ihre Kontrollmechanismen die richtigen Prioritäten zu setzen - Prioritäten, die sich eben auch auf diejenigen Heilmittel beschränken, die bezüglich eines "Polizeigesetzes" kontrollwürdig sind. Die Grünen empfehlen Ihnen deshalb, der Mehrheit zu folgen und den Antrag der Minderheit Cassis zu Artikel 57a Absatz 1 abzulehnen.

Zu Absatz 2 sage ich Ihnen nicht mehr viel. Sie haben von allen meinen Vorrednern und auch von mir selbst, als ich meinen Minderheitsantrag bezüglich Rabatten und Vergütungen, die auch in Zukunft als zulässig gelten sollen, begründet habe, schon viele Informationen erhalten. Als grüner Politikerin ist es mir einzig noch wichtig zu sagen: Es ist für uns ein Anliegen, dass Transparenz geschaffen wird, dass die Offenlegungspflicht gewährleistet ist und dass die Öffentlichkeit weiss, wofür welche Rabatte ausgehandelt und verwendet werden. Genau das garantierten Ihnen die Minderheiten II (Cassis) und I (Gilli), die ihre Minderheitsanträge fusioniert haben. Wir bitten Sie deshalb, diesen beiden Minderheitsanträgen zuzustimmen.

Auch wenn viele sagen, dass die Minderheit III (de Courten) und die Mehrheit kein Rabattverbot verlangen, sondern Rabatte so einschränken, dass sie ganz oder "im Wesentlichen" weiterzugeben sind, kommen diese beiden Varianten faktisch einem Rabattverbot gleich. Eine vollständige Weitergabe heisst: Es werden keine Rabattverhandlungen mehr geführt. Eine Rabattweitergabe zu einem wesentlichen Teil heisst, dass sie, sage ich jetzt einmal, zu mindestens 70 Prozent weitergegeben werden. Um Brosamen wird nicht verhandelt. Zudem wäre es in Zukunft nicht mehr möglich, in die Versorgungsqualität zu investieren, weil genau diese Vorteile zugunsten der Patienten und Patientinnen in die Versorgungsforschung investiert werden können. Davon profitieren die Patienten und Patientinnen.

Ich bitte Sie deshalb, die Anträge der Mehrheit und der Minderheit III (de Courten) in der Ausmehrung abzulehnen.