Gutzwiller Felix · Ständerat · 2013-09-09
Gutzwiller Felix · Ständerat · Zürich · FDP-Liberale Fraktion · 2013-09-09
Wortprotokoll
Bei dieser Motion geht es darum, dass die Kosten für Fusspflegeleistungen, die aufgrund einer ärztlichen Anordnung bei Diabetikerinnen und Diabetikern durch Podologinnen oder Podologen erbracht werden, also durch Personen, die speziell am und für den Fuss ausgebildet sind, in den Leistungskatalog aufgenommen werden.
Es geht um ein medizinisches Problem, das Ihnen bekannt sein dürfte. Gerade bei Diabetikern und Diabetikerinnen ist die Pflege der Füsse, und zwar die professionelle Pflege der Füsse, absolut zentral, insbesondere um allfällige Langzeitwirkungen und Veränderungen an den Extremitäten zu verhindern. Diese können beispielsweise bis hin zu einem Geschwür, einem sogenannten diabetischen Ulkus, gehen, wenn keine adäquate Behandlung erfolgt. Ich muss Ihnen ebenfalls nicht vor Augen führen, dass solche Geschwüre ganz schwierig zu behandeln sind, dass die Behandlung aufwendig und teuer ist und dass sie manchmal bei einer Spätkomplikation sogar in einer Amputation endet. Das ist natürlich für die Betroffenen eine ausserordentlich unangenehme Situation. [PAGE 666]
Es gibt das Berufsbild und die Berufstätigkeit der Podologinnen und Podologen; sie konnten aber ihre Leistungen bisher nicht zulasten der Krankenversicherung erbringen. Vor diesem Hintergrund hat diese Motion deshalb eine gute Aufnahme gefunden. Der Bundesrat befürwortet sie, und der Nationalrat hat ihr als Erstrat mit 117 zu 69 Stimmen zugestimmt. Ihre Kommission hat sich ihrerseits positiv geäussert.
Wir haben uns im Detail orientieren lassen und die Fragen geklärt, die zu klären sind. Wir sind der Meinung, dass man diese Motion annehmen kann. Man hat insbesondere auch die Frage nach einer Ausweitung der Leistungen diskutiert. Diese ist absolut begrenzt, denn es handelt sich um klar bezeichnete Berufsgruppen, die diese Leistungen erbringen werden, sodass es sich nicht einfach um eine Möglichkeit handelt, die Leistungen auszudehnen. Es ist unseres Erachtens also klar, dass wir mit dem Bundesrat und dem Nationalrat dieser Motion zustimmen können und die Leistungen am diabetischen Fuss durch Podologinnen und Podologen in den Leistungskatalog der Grundversicherung aufzunehmen sind.
In diesem Sinne bitte ich Sie um die Annahme dieser Motion; sie wird von Ihrer Kommission einstimmig befürwortet.