Casanova Corina · 2014-12-10
Casanova Corina · Graubünden · 2014-12-10
Wortprotokoll
Der Bundesrat dankt der vorberatenden Kommission für die Arbeiten und für die Erarbeitung des Kompromisses, der noch gemacht worden ist. Für den Bundesrat ist es wichtig, dass er dem Parlament ein Regierungsprogramm unterbreiten kann; das hat er immer gemacht. In diesem Regierungsprogramm ist auch eine Bilanz der vorangehenden Legislatur zu allen Punkten enthalten, die erreicht worden sind. Wichtig ist für den Bundesrat, dass seine Legislaturplanung praktikabel und kohärent ist und dass auch eine Spezialkommission eingesetzt wird. Wichtig ist für den Bundesrat auch, dass das Parlament mitwirken kann. Die Mitwirkung ist auch über die Kenntnisnahme eines Berichtes gegeben. So ist es auch im Kommentar zu Artikel 28 des Parlamentsgesetzes vorgesehen. Die Form, wie die Legislaturplanung gemacht werden soll, beschliesst natürlich das Parlament. Der Bundesrat wird die Legislaturplanung in dieser Form dem Parlament auch unterbreiten.
Bei einem Bundesbeschluss gibt es vielleicht den Nachteil, dass es am Schluss eine wenig kohärente Sammlung von Aufträgen an den Bundesrat geben könnte. Bei einem Bericht wäre dies nicht der Fall, weil das Parlament dem Bundesrat jederzeit verbindliche Aufträge unterbreiten kann. Es gibt auch die Motion 12.3185, welche für die Erarbeitung des Legislaturprogramms eine interdepartementale Herangehensweise fordert. Diese Motion ist vom Parlament angenommen worden.
Der Bundesrat zieht aufgrund dieser Ausführungen den Nichteintretensantrag, den er schriftlich unterbreitet hat, zurück.