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Widmer-Schlumpf Eveline · Bundesrat · 2014-12-10

Widmer-Schlumpf Eveline · Bundesrat · Graubünden · 2014-12-10

Wortprotokoll

Wir sind offensichtlich alle damit einverstanden, dass die Ungleichbehandlung von verheirateten und nichtverheirateten Paaren bei der Besteuerung beseitigt werden muss. Es ist so, dass die grosse Anzahl der verheirateten Paare nicht mehr ungleich besteuert wird, aber es sind ungefähr 80 000 Verheiratete [PAGE 2305] und eine grosse Zahl von Rentnerinnen und Rentnern, die nach wie vor nicht gleich behandelt werden und bei denen man bei der direkten Bundessteuer den Anforderungen des Bundesgerichtsurteils von 1984 nicht gerecht wird.

Was kann man machen, um diesen Anforderungen gerecht zu werden bzw. um die Gleichbehandlung sicherzustellen? Die Kantone haben in den letzten Jahren diese Gleichbehandlung weitgehend umgesetzt. Sie haben das gemacht mit einem Splittingmodell, die meisten mit einem Vollsplittingmodell. Alle Kantone gehen von der Ehe als wirtschaftliche Gemeinschaft aus und berechnen gestützt darauf dann die Steuern nach diesem Splittingmodell. Noch nicht ganz angepasst haben der Kanton Aargau und der Kanton Waadt; aber hier würde es reichen, die Neukonzipierung der Sozialabzüge vorzunehmen und auch in diesem Bereich dann die Gleichbehandlung sicherzustellen. Anders gesagt: Wenn man jetzt von der Gleichbehandlung der verheirateten und nichtverheirateten Paare ausgeht, würde bei einer Annahme der Initiative nur beim Bund Handlungsbedarf bestehen, weil die Kantone diese Anforderungen eigentlich umgesetzt haben.

Genau darauf baut ja die Initiative auf: Sie baut auf der gemeinsamen Besteuerung, auf der Wirtschaftsgemeinschaft der Ehepaare bzw. auf dem Modell auf, das die Kantone gewählt haben. Die Initiative geht von dem aus, was die Kantone umgesetzt haben, und sie geht auch von der Realität aus.

Was ist die Realität? Im Jahr 2002 hat Ständerat Hans Lauri von der SVP ein Postulat eingereicht, um eben diese Frage der Individualbesteuerung bzw. der gemeinsamen Besteuerung zu klären. Sie kennen die Leidensgeschichte: Man hat irgendwann dann eine Vernehmlassung gemacht, und es hat sich eine absolute Pattsituation ergeben. In den Diskussionen wurde damals aufgezeigt, dass die reine Individualbesteuerung etwas administrativ sehr Aufwendiges ist, wenn man sie wirklich in allen Teilen umsetzt, und zwar dort, wo es um Mehrpersonenhaushalte geht. Wenn es ein Zweipersonenhaushalt ist, ist es kein Problem. Aber bei einem Mehrpersonenhaushalt mit Familien- und mit Unterstützungspflichten wird es ziemlich kompliziert.

Es gibt auch ein Anwendungsbeispiel, nämlich Deutschland. Da sieht man, wie das funktioniert. Dort ist das Hauptmodell die Individualbesteuerung, und das Alternativmodell ist eine Art gemeinsames Splittingmodell für die Besteuerung, wie wir es in der Schweiz kennen. Was meinen Sie, was gewählt wird? Zu 90 Prozent wird das Alternativmodell gewählt und eben nicht die Individualbesteuerung, und zwar schlicht und einfach darum, weil eine konsequente Individualbesteuerung administrativ auch für die Steuerpflichtigen ein riesiger Aufwand ist.

Gestützt auf diese Erkenntnis und auch in der Überzeugung, dass man nahe an die Individualbesteuerung herankommen sollte, haben wir 2012 eine Vernehmlassung zu einem alternativen Berechnungsmodell gestartet. Wir haben eine ausgewogene Paar- und Familienbesteuerung vorgeschlagen, die sehr nahe an der Individualbesteuerung ist: Es ist eine Einzelbesteuerung der Partner, aber trotzdem nicht ganz konsequent umgesetzt, um gewisse administrative Hürden vermeiden zu können. Die Vernehmlassung ist kontrovers ausgefallen. Es gab fast wieder eine Pattsituation wie im Jahr 2004. Wir haben das Besteuerungsmodell sistiert bis zur Behandlung der vorliegenden Initiative.

Die Initiative baut auf dieser Erfahrung und auf den Modellen auf, die man in den Kantonen aufgrund der Entwicklung in den letzten zehn Jahren umgesetzt hat. Die Initiative lässt verschiedene Umsetzungen zu. Das Einzige, was sie nicht zulässt, ist eine reine Individualbesteuerung. Was sie aber zulässt, ist eine Mehrfachbesteuerung mit alternativer Steuerberechnungsmethode. Das ist das, was wir in der Vernehmlassung hatten und was zu 90 Prozent einer Individualbesteuerung entspricht. Sie lässt auch ein Splittingmodell zu, ein Familienquotientenmodell, wenn man das will. Sie lässt vieles offen. Ich denke, wir hätten dann wirklich die Möglichkeit, einmal diesen Weg zu gehen und dem Anliegen des Bundesgerichtes Rechnung zu tragen. Das, was ich gesagt habe, betrifft die gemeinsame Besteuerung der Familie als wirtschaftliche Gemeinschaft, die in den letzten Jahren in allen Kantonen umgesetzt worden ist.

Zur Erwähnung der Ehe: Es ist nicht neu, dass die Ehe in der Verfassung erwähnt ist. Schauen Sie Artikel 14 der Bundesverfassung an: "Das Recht auf Ehe und Familie ist gewährleistet." Das ist eine Institutsgarantie. Das heisst nicht, dass andere Formen nicht auch gewährleistet wären, sondern das ist eine Garantie für das Institut der Ehe. Dies entspricht auch, wie von Frau Nationalrätin Humbel gesagt wurde, Artikel 12 der EMRK und dem Uno-Pakt II über bürgerliche und politische Rechte. Es ist also nicht irgendeine Abgrenzung gegenüber etwas anderem, sondern eine Garantie für diese Art der Lebensform. Diese Art der Garantie einer Lebensform bedeutet nicht, dass andere nicht rechtsgleich behandelt werden würden.

Zur Sozialversicherung vielleicht noch etwas, weil Herr Nationalrat Maximilian Reimann und andere gesagt haben, wir hätten hierzu etwas wenig geschrieben; ich sage gerne etwas dazu. Wir sind tatsächlich der Auffassung, dass im Sozialversicherungsbereich kein Handlungsbedarf besteht. Sie sagen jetzt, es gebe in Bezug auf die Rente, wegen der Plafonierung auf 150 Prozent der Maximalrente, eine Ungleichbehandlung. Das stimmt, wenn Sie nur diese Phasenbetrachtung machen. Aber die Ehe ist eine auf Dauer angelegte Lebensgemeinschaft - das haben Sie gesagt, das sagen alle. Was muss man also anschauen? Die auf Dauer angelegte Lebensgemeinschaft mit den Lebensmustern und dem ganzen Lebensweg. Dann müssen Sie alles anschauen, auch die Witwenrente, die Witwerrente sowie den Zuschlag zur Witwenrente, wenn ein Partner stirbt. Sie müssen auch alle Vorteile bei der Rentenbildung anschauen, nämlich dass die Rentenbildung bei verheirateten Partnern wegen des Splittings viel leichter ist als bei unverheirateten Partnern. Wenn Sie das alles über den ganzen Lebenszyklus anschauen und die Berechnung machen, dann haben Sie ein Plus für die Ehepaare von 800 Millionen Franken.

Aber wir werden das dann schon einmal miteinander anschauen können. Wenn Sie jetzt der Initiative zustimmen, dann haben wir die Gelegenheit, miteinander auch diesen Bereich wirklich auszubeineln und zu schauen, wie sich das verhält. Wenn man das anpassen und 200 Prozent Rente einführen will, muss man bei den anderen Teilen - Witwenrente, Zusatzwitwenrente, Berechnung der AHV - eben die entsprechenden Anpassungen machen. Darüber kann man selbstverständlich diskutieren.

Zum Gegenentwurf: Wenn Sie den Gegenentwurf genau anschauen, sehen Sie, dass er eine Deklaration beinhaltet, die sicher unterstützungswürdig ist, die aber keinen Lösungsansatz bietet. Dass alle - wie das jetzt der Gegenentwurf sagt - gleichbehandelt werden sollen, unabhängig von der Lebensform, gilt bereits gestützt auf Artikel 8 der Bundesverfassung. Und die Institutsgarantie für die Ehe als Institut, wie sie der Gegenentwurf will, ist bereits in der heutigen Bundesverfassung in Artikel 14 Absatz 1 enthalten, und diese bleibt bestehen. Auch hier gibt es also nichts Neues, nichts wesentlich anderes. Ich meine daher, dass ein Gegenentwurf dann sinnvoll wäre, wenn Sie darin die Rahmenbedingungen klar festlegen würden, wie künftig die Besteuerung stattfinden soll, und wenn Sie damit die Pattsituation, die wir seit Jahren haben, überwinden und klar aufzeigen könnten, nach welchen Leitlinien die Umsetzung dieses Bundesgerichtsurteils wirklich stattfinden soll. Im Übrigen hat sich das Bundesgericht ja schon im Dezember 2013 zur Sozialversicherung geäussert und gesagt, dass Ehepaare in der Sozialversicherung gleichbehandelt sind.

Wenn Sie tatsächlich eine Verbesserung gegenüber der heutigen Situation wollen, dann schauen Sie, dass Sie im Gegenentwurf - wenn Sie noch einmal darüber diskutieren wollen - die Rahmenbedingungen festlegen, damit wir im Jahre 2022 nicht dort sind, wo wir im Jahre 2002 waren, nämlich bei der Diskussion, ob wir eine Individualbesteuerung oder eine gemeinsame Besteuerung wollen.

Ich möchte Sie bitten - aus pragmatischen Gründen, weil die Initiative den Weg ebnet -, endlich eine Lösung zu finden [PAGE 2306] und diese Initiative Volk und Ständen zur Annahme zu empfehlen.