Humbel Ruth · Nationalrat · 2014-12-10
Humbel Ruth · Nationalrat · Aargau · Fraktion CVP-EVP · 2014-12-10
Wortprotokoll
Wenn man den Gegnern der Initiative jetzt zugehört hat, könnte man meinen, als Verheiratete - das bin ich auch - gehöre man zu einer raren Gattung. Das ist aber nicht so. Gemäss Botschaft sprechen wir von über 2,6 Millionen Menschen, die verheiratet sind - das entspricht über 1,3 Millionen Haushalten. Das ist ein grosser Teil der Bevölkerung, und diese Form des Zusammenlebens wird so schnell nicht aussterben.
Der Kommissionssprecher hat in seinem Eintretensvotum vom Mythos der Benachteiligung von Ehepaaren in der AHV gesprochen, obwohl er ein paar Sätze später eingestanden hat, dass Zehntausende von Ehepaaren steuerlich benachteiligt sind. Die Diskriminierung ist ein Faktum. Es sind genau dreissig Jahre her, seit das Bundesgericht die steuerliche Ungleichbehandlung gerügt hat. Und es ist eine Tatsache, dass Ehepaare eine um einen Viertel tiefere AHV-Rente bekommen als Konkubinatspaare. Es ist einfach zynisch, eine Besserstellung von Ehepaaren zu behaupten, weil sie im Falle einer Invalidität bessergestellt sind. Das ist zwar so und ist auch richtig. Aber die grosse Mehrheit der Ehepaare - wie übrigens auch der eingetragenen Partnerschaften - haben nichts davon. Von unserer Initiative "für Ehe und Familie - gegen die Heiratsstrafe" werden auch eingetragene Partnerschaften profitieren, denn sie sind steuer- und sozialversicherungsrechtlich den Ehepaaren gleichgestellt. Was soll also daran diskriminierend sein?
Mehrmals wurde uns heute um die Ohren geschlagen, wir verwendeten einen rückwärtsgewandten Ehebegriff. Ich möchte Sie daran erinnern, dass der Ehebegriff in Übereinstimmung mit Artikel 12 der Europäischen Menschenrechtskonvention in die Verfassung aufgenommen und gemäss Wortlaut im traditionellen Sinn von Bundesrat, Parlament, Volk und Ständen interpretiert und festgelegt worden ist. Ich zitiere Artikel 12 der Europäischen Menschenrechtskonvention: "Recht auf Eheschliessung: Männer und Frauen im heiratsfähigen Alter haben das Recht, nach den innerstaatlichen Gesetzen, welche die Ausübung dieses Rechts regeln, eine Ehe einzugehen und eine Familie zu gründen."
Gestern haben wir die Ratifikation der Europäischen Menschenrechtskonvention durch die Schweiz vor 40 Jahren gefeiert, und zwar mit Dean Spielmann, dem Präsidenten des Europäischen Gerichtshofes für Menschenrechte. Nationalratspräsident Stéphane Rossini hat in seinem Einführungsreferat eindrücklich auf die Artikel 2 bis 14 der Menschenrechtskonvention als grossen Prinzipien der universellen Deklaration hingewiesen und namentlich auch Artikel 12, "Droit au mariage", erwähnt. Besinnen wir uns doch auch heute auf die Menschenrechtskonvention. Gehen Sie mit abqualifizierenden Begriffen wie "rückwärtsgewandt", "konservativ", "diskriminierend" oder, wie es meine Vorrednerin gesagt hat, "schlechter Witz" nicht beliebig oder gar höhnisch mit dieser gestern noch gelobten Grundrechtsbestimmung um!
Die CVP-Initiative will weder den Ehebegriff ändern noch die Individualbesteuerung fordern, noch die Heirat für gleichgeschlechtliche Paare einführen. Das sind andere politische Projekte. Wer das will, dem ist es freigestellt, eine entsprechende Initiative zu lancieren. Die CVP will mit ihrer Initiative bestehende Benachteiligungen von Ehepaaren bei Steuern und AHV eliminieren, was auch für gleichgeschlechtliche Paare gilt. Wer das will, stimmt dieser Initiative zu.